Stadt Freiberg | Bauen und Wohnen | Hausnummern und Straßennamen
Vergabe der Hausnummer
Die Vergabe der Hausnummer erfolgt innerhalb von 14 Tagen durch das Hochbau- und Liegenschaftsamt / SG Liegenschaftsverwaltung der Stadtverwaltung in Abstimmung mit weiteren Ämtern, z.B. mit dem Bürgerbüro. Längere Bearbeitungszeiten machen sich nur dann notwendig, wenn die eingereichten Unterlagen nicht vollständig bzw. nicht aussagefähig sind.
Die Bearbeitung des Antrags und die Vergabe der Hausnummer sind kostenfrei. Für das Versenden der Unterlagen an den Antragsteller und die Institutionen wird eine Gebühr von 13,00 € nach § 3 Abs. 1 der Verwaltungskostensatzung erhoben.
Die vergebene Hausnummer wird durch das Hochbau- und Liegenschaftsamt /
SG Liegenschaftsverwaltung an folgende Einrichtungen und Personen gemeldet:
- Antragsteller
- Stadtverwaltung
- Haupt- und Rechtsamt
- Bürgerbüro
- Bauaufsichtamt
- Ordnungsamt/Feuerwehr
- Ordnungsamt/Gewerbe
- Kämmerei/Steuern
- Stadtentwicklungsamt
- Stadtwerke Freiberg
- Polizeidirektion Freiberg
- Deutsche Telekom
- Landratsamt Mittelsachsen/Rettungsleitstelle
- Landratsamt Mittelsachsen Referat Vermessungs- und Gutachterwesen
- Amtsgericht Freiberg/Grundbuchamt
- Deutsche Post
- Deutsches Rotes Kreuz
- Finanzamt Freiberg/Bewertungsstelle
- Freiberger Abwasserbeseitigung
