Schulen
Die Stadt Freiberg ist Schulträger für die allgemeinbildenden Schulen und hat die sächlichen Kosten dafür zu tragen.
Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie aus der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Mittelsachsen bzw. über das Landratsamt Mittelsachsen, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg, Telefon: 03731 799 35 79
Anmeldung in Grundschulen
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2011/2012 erfolgt im September 2010 in der für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Grundschule.
Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Darüber hinaus können Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, von ihren Eltern in der Schule angemeldet werden und unterliegen dann der Schulpflicht.
Schulpflichtige Kinder müssen in der für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, dass zur Anmeldung die Kinder mitgebracht werden, da die Erziehungsberechtigten, nachdem sie ihre Kinder angemeldet haben, von der entsprechenden Grundschule eine schriftliche Einladung zu einem gesonderten Termin erhalten, an dem die Kinder der Schulleiterin/dem Schulleiter vorgestellt werden.
Eltern, die wünschen, dass ihr Kind eine Schule besucht, die außerhalb des für sie maßgeblichen Schulbezirkes liegt, melden ihre Kinder fristgemäß an der Schule ihres Schulbezirkes an und stellen dann, unter Angaben der Gründe, bei der gewünschten Schule einen Ausnahmeantrag. Ausnahmegründe liegen laut Sächsischem Schulgesetz (SächsSchulG § 25) vor, wenn
- pädagogische Gründe dafür sprechen,
- besondere soziale Umstände vorliegen,
- die Verkehrsverhältnisse es erfordern.
Eltern, deren Kinder in die Schule in freier Trägerschaft des Christlichen Schulvereins Freiberg e.V. eingeschult werden sollen, melden ihre Kinder beim Christlichen Schulverein e.V. in Freiberg, Bernhardt-Kellermann-Straße 20, Telefon: 03731 30 07 30 an. Für diese Kinder gelten die folgenden Schulbezirke nicht.
Anmeldung in Mittelschulen
Vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus werden die Anmeldetermine für die Mittelschulen bekanntgegeben. Vor den Anmeldeterminen werden in den Grundschulen entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt. Danach melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder in der Schule ihrer Wahl an.
Anmeldung in Gymnasien
Vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus werden die Anmeldetermine für die Gymnasien bekanntgegeben. Vor den Anmeldeterminen werden in den Grundschulen entsprechende Informationsveranstaltungen durchgeführt. Danach melden die Erziehungsberechtigten ihre Kinder im Gymnasium ihrer Wahl an.
Anmeldung in Förderschulen
Die Förderschule wird von Schülern besucht, die wegen der Beeinträchtigung einer oder mehrerer Funktionen auch durch besondere Hilfen in den allgemeinen Schulen nicht oder nicht hinreichend integriert werden können und deshalb für längere Zeit eine besondere pädagogische Förderung bedürfen.
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Kontakt |
Stadtverwaltung Freiberg
Dezernat II - Verwaltung und Finanzen
Amt für Bildung, Jugend, Sport
Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg
Telefon: 03731 273 342
Fax: 03731 273 73 342
E-Mail: bildung@freiberg.de

