Informationen über die EU-Dienstleistungsrichtlinie und deren Umsetzung in der Stadtverwaltung
1. EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am 12.12.2006 ist die Richtlinie 2006/1213/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistung im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie/EU-DLR) erlassen worden. Ziel der EU-DLR ist es, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zu fördern und damit zur Verwirklichung des einheitlichen Binnenmarktes beizutragen. Sie ist ein wichtiges Reformvorhaben bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie.
Im Rahmen der Umsetzung der EU-DLR wurden bürokratische Hemmnisse konsequent abgebaut und die Möglichkeit eröffnet, alle nachfolgenden EU-DLR-relevanten Verwaltungsverfahren und -formalitäten vollständig aus der Ferne und elektronisch entweder über den » Einheitlichen Ansprechpartner des Freistaates Sachsen oder über die » Stadtverwaltung Freiberg als zuständige Behörde abzuwickeln.
Weitergehende Informationen über die EU-Dienstleistungsrichtlinie erhalten Sie unter folgenden Links:
» Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
» Umsetzung der EU-DLR im Freistaat Sachsen
» Amt24 des Freistaates Sachsen
EU-DL-Richtlinie
Stadthaus II - Ordnungsamt
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Kontakt Krystin Hertzsch
Telefon: 03731 273 361
Fax: 03731 273 73 351
E-Mail: Ordnungsamt
Öffnungszeiten Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr &
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr &
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Bitte beachten Sie die jeweiligen
Sprech-/Öffnungszeiten
der einzelnen Verwaltungsbereiche.

