Umbau und Sanierung Herderhaus

Umbau und Sanierung Herderhaus sowie Erweiterung im Bereich Heubnerstraße/Kreuzgasse inkl. Tiefgarage mit 25 Stellplätzen

09599 Freiberg, Herderstraße 2

Baustellenführung vom 26. September 2021

Video: Oberbürgermeister Sven Krüger führt durch das Herderhaus und zeigt den aktuellen Stand der Baumaßnahme (September 2021). 

Kurzbeschreibung der Baumaßnahmen

1. Historie

Das Gebäude Herderstraße 2 war ursprünglich als zweigeschossiges großes Eckgebäude zu Beginn des 17. Jahrhunderts unter Einbeziehung eines mittelalterlichen Vorgängerbaus errichtet worden. Die Keller stammen aus dem Mittelalter und früher Neuzeit. In der frühen Neuzeit befand sich das Gebäude u.a. im Besitz der Familien Alnpeck und Prager sowie leitender Bergbeamter. Das Wohnhaus kaufte 1818 der spätere Oberberghauptmann Siegmund August Wolfgang Freiherr von Herder (1776-1838). Dieser war vermutlich auch Bauherr der hofseitigen Freitreppe, dem bislang frühesten nachgewiesenen neogotischen Bauwerk in Freiberg. Die Schulgemeinde Freiberg kaufte 1847 das Gebäude und betrieb dort nach umfassendem Umbau, Erweiterung und Aufstockung des Hauses 1848–1902 die Knabenbürgerschule.

Ergänzt wurde die Schule durch den Bau einer Turnhalle im Jahr 1885 (heute Turnhalle Kreuzgasse 2). Nach Auszug der Schule wurde das Gebäude als Wohnhaus, für gewerbliche Zwecke und zeitweise als Domizil eines Kindergartens genutzt. 1984 ereignete sich ein Dachstuhlbrand. Erst 1988 wurde das Haus nach Instandsetzung wieder zu Wohnzwecken freigegeben. Trotz mehrfacher Umbauten verfügt das Bauwerk noch über Ausstattungsstücke aus der Entstehungszeit, dazu gehören u.a. ein Spätrenaissance-Eingangsportal, ein polygonaler renaissancezeitlicher Treppenturm, Renaissanceportale, Kreuzgratgewölbe, eine bemalte Lehmfelderdecke und Rechteckfenster der Renaissance.

2. Veranlassung

Da seit dem 1. Quartal 2014 die Kapazität aller bisherigen Standorte des Stadtarchives erschöpft ist, besteht dringender Handlungsbedarf zur Schaffung neuer Lagerungskapazitäten. Weiterhin ist es erforderlich, zeitgemäße und effektive Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Stadtarchives zu schaffen. Im Zeitraum 2014/2015 wurden die Standorte Brückenstraße 8, Herderstraße 2, Hospitalweg 3 und Untermarkt 12/14 auf ihre Eignung als neuer Standort des Stadtarchives untersucht. Da der Standort Herderstraße 2 hinsichtlich der zu erwartenden Baukosten sowie in Aussicht stehender Fördermöglichkeiten sich am günstigsten darstellte, wurde dem Stadtrat ein entsprechender Grundsatz- und Planungsbeschluss zum Umbau dieses Gebäudes vorgeschlagen.

3. Grunderwerb

Auf der Basis des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates wurden die Verhandlungen zum Grunderwerb durch die Verwaltung mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG) geführt. Am 22.12.2016 konnte der Kauf des Grundstückes notariell beurkundet werden.

4. Aufgabenstellung und Forderungen nach dem Sächsischen Archivgesetz

Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, archivwürdige Unterlagen der Stadtverwaltung, des Stadtrates sowie deren Rechtsvorgängern, der städtischen Eigenbetriebe und bei Vorliegen besonderer Vereinbarungen auch der Zweckverbände, Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, an denen die Stadt Freiberg beteiligt ist, dauerhaft zu archivieren und der Öffentlichkeit zugängig zu machen. Nach dem SächsArchivG ist das Stadtarchiv verpflichtet, archivische Sammlungen zu unterhalten. Dem Stadtarchiv ist die Zentrale Altregistratur der Stadtverwaltung zugeordnet. Hier werden die fortlaufend ausgesonderten Unterlagen der Verwaltung, des Stadtrates und städtischer Einrichtungen aufbewahrt bis deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist von meist 30 und in Sonderfällen bis zu 60 Jahren abgelaufen ist. Nach Ablauf wird der archivwürdige Teil ins Endarchiv übernommen. Entsprechend dem SächsArchivG ist Archivgut (in der Regel) in seiner Entstehungsform zu erhalten und nachhaltig vor Schäden, Verlust, Vernichtung oder unbefugter Nutzung zu schützen.

Zur Aufgabenerfüllung ist das Stadtarchiv in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Bereich gegliedert. Der öffentliche Bereich beinhaltet Besuchereingang/Foyer, Lesesaal, Mikrofilmkabinen, Handbibliothek, Tresen und Aufsicht, Archivgutrückgabe, Garderobe und Toiletten. Zum nichtöffentlichen Bereich gehören die Magazine für Zwischen- und Endarchiv, Arbeitsräume für Archivgutanlieferung und Übernahme, Kassanda, digitale Erfassung, Konditionierung und Quarantäne sowie Kartonagenlager, Verwaltungsräume und Sozialräume.

5. Erläuterung der geplanten Baumaßnahme

5.1 Sanierung Bestandsgebäude Herderstraße 2

Die Sanierung des Bestandsgebäudes Herderstraße 2 ist gekennzeichnet durch die Einordnung aller öffentlich zugängigen Bereiche im Erdgeschoss. Im 1. und 2. Obergeschoss und im Dachgeschoss befinden sich die Magazine, Büro-, Arbeits- und Sozialräume sowie Räume für die Gebäudetechnik. Der Vorteil dieser Variante liegt darin, dass sich sämtlicher Besucherverkehr bis auf wenige Ausnahmen auf das Erdgeschoss beschränkt. Damit lassen sich die für den Archivbau bestehenden Sicherheitsanforderungen relativ einfach und kostengünstig realisieren.

In den beiden Räumen neben dem südlichen Zugang zum Erdgeschoss soll auf einer Fläche von 44 m² eine Heimatstube zur Erinnerung an die Geschichte von Flucht und Vertreibung eingerichtet werden. Die betreffenden Unterlagen sind derzeit unter ungünstigen Bedingungen im Objekt Hospitalweg 3 gelagert. Um die Unterlagen vor dem Verfall zu sichern, sie einer dauerhaft geeigneten Lagerung zuzuführen und vor dem Hintergrund das Objekt Hospitalweg 3 künftig ggf. einer anderen Nutzung zuzuführen sollen diese Räumlichkeiten vorgesehen werden.

5.2 Erweiterung entlang der Heubnerstraße und Kreuzgasse

Im Rahmen der Erweiterung ist die Errichtung einer Tiefgarage für 25 Stellplätze sowie ein Erweiterungsbau mit insgesamt 600 m² Grundfläche als Magazin entlang der Heubnerstraße und der Kreuzgasse vorgesehen. Die Anbindung an das Herderhaus erfolgt über eine Übergangsbrücke auf der Ebene des 1. Obergeschosses des Bestandsgebäudes. Die mögliche Geschossigkeit wird im Rahmen der ab November 2017 beginnenden Planung unter berücksichtigung der baurechtlichen Vorschriften geprüft und festgelegt.

6. Grundlagen der städtebaulichen und baukonstruktiven Lösung für das Herderhaus und den Erweiterungsbau

Infolge der Nutzungsänderung mit Einordnung von Magazinbereichen für das Stadtarchiv ist eine hohe Verkehrslast der Decken von 5 KN/m² für Büros, Arbeitsräume, Flure etc. und 10 KN/m² für Magazinräume erforderlich. Deshalb müssen alle vorhandenen Decken durch Stahlbetondecken ersetzt werden.

Für die Magazinbereiche sind eine zusätzliche Bohrpfahlgründung und die Ableitung der hohen Verkehrslasten der Decken über ein neues Stützen-Riegelsystem entlang der Außenwände erforderlich. Das Bestandsmauerwerk ist im Erdgeschoss teilweise stark durchfeuchtet. Der Einbau einer nachträglichen Horizontalsperre sowie das Aufbringen temporärer Entfeuchtungsputze sind erforderlich. Einzelne Fenster auf der Gebäuderückseite werden aus funktionellen Gründen in Abstimmung mit der Denkmalpflege geschlossen. Alle geplanten Fensteröffnungen werden mit einem Holzfenster ausgeführt. Bei Räumen mit erhöhtem Einbruchschutz wird innen einen zusätzliches Metallfenster vorgesetzt. In den Magazinen erhalten diese Fenster statt der Verglasung eine Metallpanelfüllung.

Außentore und Türen werden in Abstimmung mit der Denkmalpflege als Holz- oder Metallkonstruktionen hergestellt. Die Dachkonstruktion wird komplett erneuert, da der teilweise noch erhaltene Dachstuhl aus dem 19. Jahrhundert starke Holzschädigungen aufweist und wegen der erhöhten Schneelastanforderungen ohnehin zu schwach bemessen ist. Die im Zuge des Wohnungsausbaus hergestellten Schleppgauben werden rückgebaut und einzelne Fledermausgauben angeordnet. Im Gebäude bleibt das an der nördlichen Hofseite angebaute Treppenhaus erhalten, die vorhandene Holztreppe wird jedoch aus Brandschutzgründen durch eine Stahlbetontreppe ersetzt. Da die Treppe des hofseitigen Wendelsteines zwar weiter genutzt werden kann, aber als Fluchttreppe nicht zulässig ist, wird im Seitenflügel an der Heubnerstraße ein zusätzliches Treppenhaus als notwendiger Fluchtweg eingeordnet.

Die Außenwände erhalten eine ca. 8 cm starke mineralische Innendämmung sowie Lehmverputz mit diffusionsoffenem Anstrich und integrierter Wandheizung. Bestandsinnenwände sowie neue Mauerwerkswände erhalten einen mineralischen Verputz und Anstrich. Hofseitig wird ein vorhandener nicht nutzbarer Anbau am Herderhaus entfernt und durch einen etwas größeren Baukörper mit integriertem Aufzugsschacht in Mauerwerksbauweise ersetzt. Nichttragende Innenwände werden als Trockenbaukonstruktion ausgeführt. Flure und Büros erhalten Unterdecken als Trockenbau. Bei Erfordernis (Lesesaal) sind Akustikdecken vorgesehen. Die öffentlichen Flure und Treppenhäuser erhalten einen Bodenbelag aus Naturstein. Arbeitsräume und Büros erhalten Estrichfußböden mit Trittschalldämmung und Polyurethanbeschichtung. Magazine und Technikräume werden mit Epoxydharzbeschichtung ausgeführt.

Die Aufbewahrung des Archivgutes erfolgt überwiegend in Archivkartons in Fahrregalen sowie teilweise in feststehenden Regalen. Die Bibliotheksbestände werden offen in Regalen gelagert. Für Einwohnermeldekarteien, Postkartensammlungen etc. werden spezielle Schränke geplant. Die Aufbewahrung von Filmmaterial erfolgt in Kühlschränken. Im Erweiterungsbau werden neben weiteren Räumen für das Archivmagazin auch 300 m² Depotfläche für das Stadt- und Bergbaumuseum bereitgestellt.

7. Energiekonzept, Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation

Trinkwasserleitungen werden von dem zu errichtenden Hausanschlussraum zur Versorgung der Abnahmestellen in den Toiletten, Waschräumen, Duschen und Putzmittelraum geführt. Entsprechend erfolgt die Erfassung des Abwassers von den Sanitäreinrichtungen und Ableitung bis zur Einleitung in das städtische Kanalnetz. Die Warmwasserbereitung erfolgt wegen der geringen Anzahl von Abnahmestellen dezentral mit elektrischen Durchlauferhitzern. Für die Wärmeversorgung des Vorhabens ist ein Gesamtwärmebedarf von ca. 240 KW ermittelt worden. Daraus ergibt sich ein Jahreswärmebedarf von ca. 432 MWh. Im Zuge der folgenden Entwurfsplanung ist die wirtschaftlichste Lösung der Wärmeversorgung zu ermitteln. Dabei werden die Varianten geothermische Anlage mit Wärmepumpen bzw. Kraft-Wärme Kopplung untersucht. Die Spitzenheizlast wird in beiden Fällen durch einen Gasbrennwertkessel abzudecken sein.

Die Wärmeabgabe ist im Altbau überwiegend mit Wandheizflächen sowie ergänzend mit Heizkörpern und über die Lüftungsanlage vorgesehen. Im Neubauteil wird die Beheizung überwiegend über die Lüftungsanlage und ergänzend durch Heizkörper erfolgen. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWG) können beim geplanten Einsatz der Geothermie bzw. der Kraft-Wärme-Kopplung im Wesentlichen erfüllt werden. Für den Altbau als Baudenkmal lässt die Energieeinsparverordnung auch Ausnahmen zu.

Infolge der besonderen Anforderungen des Archivbaues hinsichtlich Luftwechsel und Raumtemperaturen sind entsprechende lufttechnische und kältetechnische Anlagen für bestimmte Arbeits- und Sozialräume sowie die Magazin- und Depoträume geplant.

8. Stark-und Schwachstromtechnik

Der Gebäudekomplex erhält einen neuen Niederspannungshausanschluss in einem entsprechenden Hausanschlussraum mit NS-Hauptverteilung. Weiterhin wird eine Sicherheitsstromversorgungsanlage installiert. Die Anlage sichert die Notbeleuchtung der Rettungswege, Versammlungsräume und die Beleuchtung der Rettungszeichenleuchten. Kabel und Leitungen werden entsprechend der Brandschutzanforderungen zu den Verbrauchsstellen geführt. Die allgemeine Beleuchtung wird in Beleuchtungsstärken zwischen 100 und 500 Lux entsprechend Raumnutzung installiert. Der innere und äußere Blitzschutz wird entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt.Der Gebäudekomplex erhält weiterhin eine neue Telekommunikationsanlage mit strukturierter Verkabelung.

Gemäß Brandschutzforderung wird eine flächendeckende automatische Brandmeldeanlage installiert, deren Alarmmeldung zur Feuerwehr aufgeschaltet wird. Die Rauchmelder werden in sämtlichen Räumen und Zwischendecken außer den Magazinräumen installiert. In den Rettungswegen werden zusätzliche manuelle Druckknopf-Handmelder montiert. Die notwendigen Rauchabzugsanlagen (RWA) sowie Türfeststellanlagen und Fluchttürsteuerungen werden bei Auslösung der Brandmeldeanlage ebenfalls ausgelöst, arbeiten aber trotzdem autark mit eigenen Auslöseeinrichtungen. In den Magazinbereichen wird zur Brandfrüherkennung ein Rauchansaugsystem installiert, das für diese Bereiche effektiv die Brandfrüherkennung ermöglicht. Im Havariefall erfolgt eine Alarmierung mittels akustischer Signalgeber, die im erforderlichen Umfang im Gebäude installiert sind.

Für die Sicherheit des wertvollen Archivgutes ist die Installation einer Einbruchmeldeanlage vorgesehen. Steuerung und Reglung der verschiedenen technischen Anlagen erfolgt über eine zentrale Gebäudeleittechnik. Die Datenkabelinstallation im Gebäude erfolgt ausgehend von einem zentralen LAN-Schrank im Elektro-Anschlussraum als strukturierte Verkabelung. Die Anbindung an das Datennetz der Stadtverwaltung erfolgt über den vorhandenen Anbindepunkt der früheren Wohngeldstelle im Herderhaus.

9. Einhaltung der Anforderungen des barrierefreien Bauens

Die Einhaltung der Anforderungen der DIN 18040-1 in der vorliegenden Vorplanung sowie auch die weitere Umsetzung in den folgenden Planungsphasen bildet ein wichtiges Leitziel der gesamten Planung. Zur barrierefreien Erschließung ist ein kombinierter Personen-/Lastenaufzug vorgesehen. Eine behindertengerechte WC-Anlage ist im Erdgeschoss geplant. Türen in Verkehrswegen werden so ausgerüstet, dass sie durch behinderte Menschen einschließlich Rollstuhlfahrer leicht betätigt werden können.

Entsprechend dem Raumkonzept beschränkt sich der Besucherverkehr im Wesentlichen auf das Erdgeschoss, da in den Obergeschossen nur archivinterne Nutzungsfunktionen untergebracht sind. Die erforderlichen Behindertenparkplätze werden im Zuge der Außenanlagenplanung berücksichtigt. Während der Bearbeitung der Entwurfsplanung wird eine detaillierte Abstimmung mit dem Senioren- und Behindertenbeirat erfolgen.

10. Vorgaben Denkmalschutz und Archäologie

Die wesentlichen denkmalpflegerischen Vorgaben für das Herderhaus beinhalten:

  • Erhalt der Fassadengestaltung mit Rundbogenportalen und Fensterarchitektur
  • Sanierung der neogotischen Freitreppe an der Gebäuderückseite
  • Erhalt der Kreuzgewölbe im Keller und Restbereiche im Erdgeschoss
  • Erhalt der Tonnengewölbe, Renaissanceportale und der Schwarzküche im EG
  • fachgerechte Restaurierung der renaissancezeitlichen Lehmfelderdecke im EG
  • Instandsetzung der Wendelsteintreppe.

Vor Beginn der Bauarbeiten für die Tiefgarage werden auf dem Baufeld Grabungen durch das Landesamt für Archäologie auf der Grundlage des sächsischen Denkmalschutzgesetzes durchgeführt.

Fakten zum Bauvorhaben

1. Beschlüsse:

1.1 Grundsatzbeschluss

Vorlagen - Nr. : 2015/232, Beschluss - Nr. : 14 - 20/2016 vom 03.05.2016;

1.2 Baubeschluss

Vorlagen - Nr. : 2017/072, Beschluss - Nr. : 04 - 33/2017 vom 06.07.2017;

1.3 Ergänzungsbeschluss zum Baubeschluss vom 06.07.2017

Vorlagen - Nr.: 2018/063, Beschluss - Nr.: 05 - 43/2018 vom 07.06.2018;

2. Gesamtkosten:

Sanierung Bestandsgebäude und Erweiterungsbau mit Tiefgarage: 21.100.000 € (inkl. Grunderwerb und bewegliche Ausstattung)

3. verantwortlicher Bauleiter des Hochbau - und Liegenschaftsamtes der Stadt Freiberg

Herr Sandro Neubert

4. Eigentümer

Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg

5. Generalplanung und Bauleitung

Baubüro Freiberg GmbH, Waisenhausstraße 9, 09599 Freiberg

6. Bauzeit

März 2018 - III. Quartal 2022

7. Grundsteinlegung

11. Juni 2018

8. Richtfest

7. September 2020

9. Übergabe an Nutzer

geplant III. Quartal 2022

Verlauf

Amtsleiter
Sandro Neubert

Tel.: 03731 273 416
E-Mail: Hochbau_Liegenschaften@Freiberg.de

gefördert durch:


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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