Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.


06.10.2025

104/2025 | Bekanntmachung von Beschlüssen aus dem Stadtrat 02.10.2025

Beschlüsse Stadtrat 02.10.2025

Beschluss-Nr. 1-12/2025:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg stellt das Ausscheiden von Frau Heidrun Hinkel aus dem Stadtrat fest.

Abstimmungsergebnis:

24    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2-12/2025:

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Heidrun Hinkel aus dem Stadtrat stellt der Stadtrat fest, dass bei Herrn Dr. Jens Grigoleit keine Ablehnungs- bzw. Hinderungsgründe vorliegen und er somit in den Stadtrat nachrückt.

Abstimmungsergebnis:

24    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3-12/2025:
 

  1. Der Stadtrat beschließt in einem Grundsatz- und Baubeschluss den Neubau eines Aufzuges an der Kita „Sonnenblume“, Karl-Günzel-Straße 37.
     
  2. Der Stadtrat beschließt für den Neubau des Aufzuges eine außerplanmäßige Ausgabe von 290.000 EUR auf dem Produktsachkonto 36510100.06200002, 365101-M0011. Die Deckung erfolgt über das Produktsachkonto 61100100.30130000 Erträge aus der Gewerbesteuer.

Abstimmungsergebnis:

25    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 4-12/2025:

Der Stadtrat beschließt das Abwägungsprotokoll gemäß Anlage 2 zu den während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025/2026 eingegangenen Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

19    Ja-Stimmen
  2    Nein-Stimmen
  4    Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 5-12/2025:
 

  1. Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Freiberg für das Haushaltsjahr 2025/2026 (siehe Anlage).

Abstimmungsergebnis:

25    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 6-12/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses im Sinne von § 88 b SächsGemO zum Bilanzstichtag 31.12.2025 und 31.12.2026 verzichtet wird.

Abstimmungsergebnis:

25    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 7-12/2025:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Bereitstellung und Freigabe der Mittel in Höhe von insgesamt 187.500 Euro vor Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/26 für nachstehende Produkte und Sachkonten:

Produkt

 

Sachkonto

Betrag in €

26200100

Musikpflege

 

 

 

Adventssingen

 

10.000

 

Musik am Nachmittag

 

2.000

28100400

Heimat- u. Brauchtumspflege

 

 

 

9.11. Reichspogromnacht

42710000

1.500

11110300

Städtepartnerschaften

 

 

 

Kunstwege – Beteiligung aus den Partnerstädten

Schüleraustausch Pribram

42711200

9.500

 

Benefizkonzert Cl.-Zellerfeld

42711200

1.500

27200100

Stadtbibliothek

 

 

 

Erwerb von bewegl. Gegenständen – z. B. Regale, Türen, Schreibtische

42530000

7.450

25200100

Stadt- und Bergbaumuseum

 

 

 

Honorare, Herbstferienprogramm, Öffentlichkeitsarbeit

42710000

5.800

 

Restaurierungsleistungen

42714000

36.250

28101000

Kulturhauptstadt

 

 

 

Kurzfilmnacht

42710000

500

 

Kunstwege

42710000

36.000

57501000

Tourismus

 

 

 

Online- und Saisonmarketing, Online-Präsenz, Nachdrucke, Weiterentwicklung touristischer Produkte

42710000

50.000

28100300

Veranstaltungen

 

 

 

Nachtsicht, Herbstfest, sonst. Veranstaltungen = Künstler

42711400

10.000

 

57300400

Christmarkt

 

 

 

Ersatzbeschaffung Ausstattung Christmarkt (z. B. Märchenfigur, Weihnachtsbeleuchtung, Verkleidung Stehtische)

0740000

17.000

 

Abstimmungsergebnis:

24    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 8-12/2025:

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Stadt Freiberg mit folgenden Ergebnissen:

  • Betrag des ordentlichen Ergebnisses                                                          570.383,07 €
    davon
    Zuführung zur Rücklage der Stiftung St. Johannis                                                0,00 €
    Zuführung zur Rücklage der Dr.-Anneliese-Bachmann-Stiftung                    58,23 €
  • Betrag des Sonderergebnisses                                                                  2.616.825,90 €
  • Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis
    mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO                        727.451,76 €
  • Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
    mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO                           56.780,58 €
  • Betrag des Gesamtergebnisses                                                                  3.971.441,31 €
  • Überschuss des ordentlichen Ergebnisses, der in die Rücklage
    aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wird   1.297.776,60 €
    darunter
    aus Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO                             727.451,76 €
  • Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage
    aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird               2.673.606,48 €
    darunter
    aus Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO                               56.780,58 €
  • Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                  2.876.037,56 €
  • Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                                          913.964,57 €
  • Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit                                 -1.222.036,00 €
  • Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr               2.567.966,13 €
  • Bilanzsumme                                                                                              523.144.981,45 €

Abstimmungsergebnis:

25    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 9-12/2025:
 

  1. Aufgrund von § 34 SächsEigBVO und § 5 Abs. 1 der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (FAB) stellt der Stadtrat der Stadt Freiberg den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb FAB für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 in der folgenden Fassung fest:

1.1       Bilanzsumme                                                                      107.538.291,72 €

1.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf                                                            

  • das Anlagevermögen                                                                   98.166.660,11 €
  • das Umlaufvermögen                                                                     9.307.835,60 €
  • Rechnungsabgrenzungsposten                                                         63.796,01 €

1.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf

  • das Eigenkapital                                                                           44.295.347,32 €
  • die empfangenen Ertragszuschüsse                                         6.411.393,15 €
  • die Sonderposten aus Straßenentwässerungs- 
    kostenanteilen und Investitionszuschüssen                       34.239.906,80 €
  • die Rückstellungen                                                                       1.460.889,75 €
  • die Verbindlichkeiten                                                                21.130.754,70 €

1.2       Jahresüberschuss                                                                   1.476.708,26 €

1.2.1    Summe der Erträge                                                              10.517.576,40 €

1.2.2    Summe der Aufwendungen                                                    9.040.868,14 €

Abstimmungsergebnis:

25  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 10-12/2025:

2. Der Stadtrat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.476.708,26 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

25  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 11-12/2025:

3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2024 bis 31.12.2024.

Abstimmungsergebnis:

25  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 12-12/2025:

Der Stadtrat beschließt, in der Maßnahme-Nr. 544001-M0006 (Wallstraße B 101) überplanmäßige Mittel im Jahr 2024 im PSK 54400100.09600000 (Bundesstraßen, Anlagen im Bau) in Höhe von 198.000,00 € bereitzustellen.

Die Deckung erfolgt in voller Höhe über das PSK 55100100.09600000 (öffentliches Grün, Anlagen im Bau); Maßnahme-Nr. 551001-M0018 (Parkanlage Mühlteich-Areal).

Abstimmungsergebnis:

25    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 13-12/2025:
 

  1. Der Stadtrat billigt die im Sachverhalt erläuterte Prognoseentscheidung bzgl. der Besucherzahlen der anlassgebenden Veranstaltung Fitness- und Gesundheitsmesse am 19.10.2025 im Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr als Grundlage für den besonderen Anlass nach § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG.

Abstimmungsergebnis:

21    Ja-Stimmen
4      Nein-Stimmen
mehrheitlich
 

Beschluss-Nr. 14-12/2025:

2. Der Stadtrat beschließt die Rechtsverordnung mit folgendem Wortlaut:

Verordnung der Großen Kreisstadt Freiberg zum Sächsischen
Ladenöffnungsgesetz über das Öffnen von Verkaufsstellen im

Gewerbegebiet Häuersteig am 19.10.2025
vom ….


Auf Grund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG vom 01.12.2010, SächsGVBl. 2010, S. 338 ff., zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.11.2020, SächsGVBl. 2020, S 589) erlässt die Große Kreisstadt Freiberg folgende Verordnung:

§ 1
Geltungsbereich


Diese Verordnung regelt abweichend von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Gewerbegebiet Häuersteig am 19.10.2025.

Die Verordnung gilt nur für Verkaufsstellen, die innerhalb des Gewerbegebiets Häuersteig liegen.

Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Plan, der Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt.

§ 2
Begriffsbestimmungen


(1) Verkaufsstellen sind Einrichtungen, bei denen von einer festen Stelle aus regelmäßig Waren zum Verkauf an jedermann gewerblich angeboten werden.

(2) Dem gewerblichen Anbieten steht das Zeigen von Mustern, Proben und Ähnlichem gleich, wenn Warenbestellungen in dieser Einrichtung oder in eigens für diesen Zweck bereitgestellten Räumen entgegengenommen werden.

(3) Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG).

§ 3
Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Fitness- und Gesundheitsmesse


In der Stadt Freiberg dürfen Verkaufsstellen in dem in § 1 näher bezeichneten Gebiet am Sonntag, dem 19.10.2025, zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet sein. 

§ 4
Sortimentsbeschränkung

Aufgrund der auf einen bestimmten Sortiments- bzw. Handelszweig beschränkten Veranstaltung (Fitness und Gesundheit) wird eine Einschränkung der Öffnung von Verkaufsstellen auf die Handelszweige Möbelhaus und Fahrradhändler und damit verbundene Angebote vorgenommen.

§ 5
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten


Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Freiberg, den


Martin Seltmann                                - Dienstsiegel -
Bürgermeister

Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.


Anlage zu § 1 Abs. 1

s. Seitenende


Hinweis nach § 4 Abs. 4 und Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO):

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Rechtsverordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Rechtsverordnung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Rechtsverordnung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Freiberg, den


Martin Seltmann                                                        - Dienstsiegel -
Bürgermeister

Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.

Abstimmungsergebnis:

22    Ja-Stimmen
  3    Nein-Stimmen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 15-12/2025:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg bestellt widerruflich die Mitglieder der Ausschüsse im Einigungsverfahren wie folgt:

Verwaltungs- und Finanzausschuss:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Ronny Mildner

Tina Schmidt   

Angela Wagner

Carmen Morgenstern

Andreas Krause

Hermann Frenzel

2

AfD

Marko Winter

3

AfD

Mathias Stahl

4

CDU

Steve Ittershagen

Sabine Hopf

Carina Jaster

Michael Mokroß

Holger Scheich

Prof. Dr. Michael Eßlinger

5

CDU

Tobias Scholz

6

Freie Wähler

Dr. Jens Grigoleit

Odette Lamkhizni

Roswitha Beidatsch

Prof. Dr. Matthias Reich

7

Freiberg für alle

Prof. Dr. Armin Müller

Dr. Jana Pinka

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

8

SPD

Alena Raatz

Dr. Simone Raatz

Alexander Geißler

9

DIE LINKE.

Julia Richter

Viktoria Micha

10

Bürger für Freiberg

Holger Reuter

Marco Weißbach

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Johannes Brink

Claudia Kallmeier

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

23  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 16-12/2025:

Bau- und Betriebsausschuss:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Hermann Frenzel

Ronny Mildner

Marko Winter

Mathias Stahl

Tina Schmidt   

Angela Wagner

2

AfD

Andreas Krause

3

AfD

Carmen Morgenstern

4

CDU

Prof. Dr. Michael Eßlinger

Steve Ittershagen

Tobias Scholz

Carina Jaster

Michael Mokroß

Sabine Hopf

5

CDU

Holger Scheich

6

Freie Wähler

Prof. Dr. Matthias Reich

Dr. Jens Grigoleit

Roswitha Beidatsch

Odette Lamkhizni

7

Freiberg für alle

Dr. Jana Pinka

Prof. Dr. Armin Müller

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

8

SPD

Dr. Simone Raatz

Alexander Geißler

Alena Raatz

9

DIE LINKE.

Viktoria Micha

Julia Richter

10

Bürger für Freiberg

Marco Weißbach

Holger Reuter

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Claudia Kallmeier

Johannes Brink

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

23  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 17-12/2025:
 

Bildungs- und Sozialausschuss:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Andreas Krause

Ronny Mildner

Marko Winter

Mathias Stahl

Carmen Morgenstern

Hermann Frenzel

2

AfD

Tina Schmidt   

3

AfD

Angela Wagner

4

CDU

Michael Mokroß

Steve Ittershagen

Tobias Scholz

Carina Jaster

Holger Scheich

Prof. Dr. Michael Eßlinger

5

CDU

Sabine Hopf

6

Freie Wähler

Roswitha Beidatsch

 

Odette Lamkhizni

Dr. Jens Grigoleit

Prof. Dr. Matthias Reich

7

Freiberg für alle

Silke Ssuschke

Dr. Constance Bornkampf

Dr. Jana Pinka

Prof. Dr. Armin Müller

8

SPD

Alexander Geißler

 

Dr. Simone Raatz

Alena Raatz

9

DIE LINKE.

Viktoria Micha

Julia Richter

10

Bürger für Freiberg

Marco Weißbach

Holger Reuter

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Claudia Kallmeier

Johannes Brink

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

24  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 18-12/2025:
 

Kulturausschuss:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Angela Wagner

Andreas Krause

Ronny Mildner

Mathias Stahl

Carmen Morgenstern

Hermann Frenzel

2

AfD

Marko Winter

3

AfD

Tina Schmidt

4

CDU

Carina Jaster

Steve Ittershagen

Tobias Scholz

Sabine Hopf

Holger Scheich

Prof. Dr. Michael Eßlinger

5

CDU

Michael Mokroß

6

Freie Wähler

Prof. Dr. Matthias Reich

Dr. Jens Grigoleit

Odette Lamkhizni

Roswitha Beidatsch

7

Freiberg für alle

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

Dr. Jana Pinka

Prof. Dr. Armin Müller

8

SPD

Alexander Geißler

 

Alena Raatz

Dr. Simone Raatz

9

DIE LINKE.

Julia Richter

Viktoria Micha

10

Bürger für Freiberg

Holger Reuter

Marco Weißbach

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Claudia Kallmeier

Johannes Brink

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

24  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 19-12/2025:

Ausschuss für Haushalt und strategische Finanzplanung:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Mathias Stahl

Angela Wagner

Andreas Krause

Tina Schmidt   

Carmen Morgenstern

Hermann Frenzel

2

AfD

Ronny Mildner

3

AfD

Marko Winter

4

CDU

Steve Ittershagen

Sabine Hopf

Carina Jaster

Michael Mokroß

Holger Scheich

Prof. Dr. Michael Eßlinger

5

CDU

Tobias Scholz

6

Freie Wähler

Dr. Jens Grigoleit

 

Prof. Dr. Matthias Reich

Odette Lamkhizni

Roswitha Beidatsch

7

Freiberg für alle

Prof. Dr. Armin Müller

Dr. Jana Pinka

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

8

SPD

Alena Raatz

Dr. Simone Raatz

Alexander Geißler

9

DIE LINKE.

Julia Richter

Viktoria Micha

10

Bürger für Freiberg

Marco Weißbach

Holger Reuter

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Johannes Brink

Claudia Kallmeier

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

24  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 20-12/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg hebt die Berufung des sachkundigen Einwohners Herrn Roy Schlesinger als beratendes Mitglied des Bildungs- und Sozialausschusses mit sofortiger Wirkung auf.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beruft widerruflich folgende sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in den Verwaltungs- und Finanzausschuss
 

Fraktion

Sachkundige Einwohner

1

AfD

Volker Schubert

2

AfD

Sven Berthold

3

CDU

Alexander Kreller

4

CDU

Sophie Seyfert

5

Freie Wähler

Roy Schlesinger

6

Freiberg für alle

Anne Mertens

7

SPD

Sandra Lipkowsky

8

DIE LINKE.

Uwe Fankhänel

9

Bürger für Freiberg

Andreas Brautzsch

10

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Thomas Grobitzsch

 

Abstimmungsergebnis:

24  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 21-12/2025:
 

3. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beruft widerruflich folgende sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in den Bildungs- und Sozialausschuss:

 

Fraktion

Sachkundige Einwohner

1

AfD

David Schubert

2

AfD

Michael Junghans

3

CDU

Zinar Eibach

4

CDU

Sylvio Funke

5

Freie Wähler

Marcel Schlenkrich

6

Freiberg für alle

Kawther Amro

7

SPD

Irena Joschko

8

DIE LINKE.

Jörg Borrmann

9

Bürger für Freiberg

Jörg Eilenberger

10

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Luis Emmerich

 

Abstimmungsergebnis:

24  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 22-12/2025:
 

1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg bestellt aus seiner Mitte zu Mitgliedern des Behinderten- und Seniorenbeirates:

 

Fraktion

Mitglied

1

AfD

Angela Wagner

2

CDU

Sabine Hopf

3

Freie Wähler

Odette Lamkhizni

4

DIE LINKE, Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Claudia Kallmeier

5

Freiberg für alle

Dr. Constance Bornkampf

2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg bestellt widerruflich aus seiner Mitte als Stellvertreter des Behinderten- und Seniorenbeirates Stadträtin Viktoria Micha (DIE LINKE).

Abstimmungsergebnis:

24    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 23-12/2025:

3. Der Stadtrat der Stadt Freiberg bestellt widerruflich zu Mitfliedern sowie deren Stellvertreter in den Beirat für Schulen in kommunaler Trägerschaft in der Stadt Freiberg:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Carmen Morgenstern

Tina Schmidt

2

AfD

Marko Winter

Angela Wagner

3

CDU

Michael Mokroß

Sabine Hopf

4

CDU

Sophie Seyfert

Holger Scheich

5

Freie Wähler

Roswitha Beidatsch

Dr. Jens Grigoleit

6

Freiberg für alle

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

7

SPD

Alexander Geißler

Dr. Simone Raatz

8

Bürger für Freiberg

Susann Krumbiegel

Marko Weißbach

9

DIE LINKE

Viktoria Micha

Julia Richter

10

BÜNDNIS 90/Die Grünen

Claudia Kallmeier

Johannes Brink

Abstimmungsergebnis:

24    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 25-12/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg widerruft die Bestellung des nachfolgend bezeichneten Aufsichtsratsmitgliedes der Städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. AG und weist den Oberbürgermeister an, in der Hauptversammlung der Städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. AG die nachfolgend genannten Personen als Aufsichtsräte abzuberufen:

    - Stadtrat Prof. Dr. Matthias Reich
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg bestellt widerruflich als weiteres Mitglied des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. AG, bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung welche über die Entlastung als Aufsichtsräte der Städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. AG für das Geschäftsjahr 2025 beschließt und weist den Oberbürgermeister an, in der Hauptversammlung der Städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. AG die nachfolgend genannte Person zu Aufsichtsräten zu wählen:

    - Stadtrat Dr. Jens Grigoleit
     
  3. Der Stadtrat der Stadt Freiberg bestätigt die widerrufliche Bestellung der bisher entsandten und gewählten weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der Städtischen Wohnungsgesellschaft Freiberg/Sa. AG.

 

Abstimmungsergebnis:

24  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 26-12/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg stellt fest, dass die Bestellung als Aufsichtsratsmitglied der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbH vom 05.09.2024 betreffend Frau Stadträtin Heidrun Hinkel beendet ist.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg entsendet widerruflich als neues Mitglieder des Aufsichtsrates der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbH Frau Stadträtin Odette Lamkhizni.
     
  3. Der Stadtrat der Stadt Freiberg bestätigt die widerrufliche Bestellung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbH (Herrn Philipp Preißler, Herrn Marko Winter und Herrn Steve Ittershagen).

 

Abstimmungsergebnis:

24    Ja-Stimmen
einstimmig


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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