Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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02.10.2024

107/2024 | Bekanntmachung von Beschlüssen Bau- und Betriebsausschuss vom 19.09.2024, Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 23.09.2024 und Stadtrat vom 26.09.2024

Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 19.09.2024

Beschluss-Nr. 1/BBA vom 19.09.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistung der Maßnahme „Umverlegung Gehweg Muldenhütten“.

Der Auftrag für die Ausführung der Bauleistung ergeht dem Ausschreibungsergebnis entsprechend an die Firma:

Landschaftsgestaltung,
Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH
Dresdner Straße 27 a
09599 Freiberg

mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 307.193,96 Euro.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2/BBA vom 19.09.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt für das Bauvorhaben Umbau und Sanierung Bahnhofgebäude, Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg, die Erweiterung des Ingenieurvertrages - Elektroplanung - in Höhe von

71.899,01 EUR brutto

an die

iproplan® Planungsgesellschaft mbH
Beratende Ingenieure und Architekten
Bernhardstraße 68
in 09126 Chemnitz.

Abstimmungsergebnis:

10    Ja-Stimmen
1      Enthaltungen
mehrheitlich

Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 23.09.2024

Beschluss-Nr. 1/VFA vom 23.09.2024:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Stadt Freiberg beschließt, Frau Carina Schädlich mit Wirkung vom 01.10.2024 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Freiberg auf jederzeitigen Widerruf zu bestellen.

Abstimmungsergebnis

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2/VFA vom 23.09.2024:

  1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Rahmen eines Sammelbeschlussverfahrens.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3/VFA vom 23.09.2024:

2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt die in der Anlage aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an und beschließt die Verwendung für den vorgeschlagenen Zweck.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 4/VFA vom 23.09.2024:

Der Verwaltungs-und Finanzausschuss beschließt folgende außerplanmäßige Ausgaben im Jahr 2023 für die Maßnahme-Nr. 541001-M0065 (Gabelsberger Straße)

  1. im PSK 54100100.03820000 (Gemeindestraßen; Straßen, Wege und Plätze), in Höhe von 75.800,00 €,
  2. im PSK 54100100.03820100 (Gemeindestraßen; Straßen, Wege und Plätze aus aktivierten Eigenleistungen) in Höhe von 700,00 € und
  3. im PSK 54100100.06200100 (Gemeindestraßen, Maschinen, technische Anlagen und Betriebsvorrichtungen), in Höhe von 24.900,00 €.

Die Deckung für das PSK 54100100.03820000 erfolgt aus PSK 54200100.42210000 (Kreisstraßen, Unterhaltung Infrastrukturvermögen), im Übrigen aus PSK 11161400.37110000 (Städtischer Betriebshof, Aktivierte Eigenleistungen).

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 5/VFA vom 23.09.2024:

Der Verwaltungs-und Finanzausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2023 im PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme 541001-M0134 (Robert-Schumann-Straße) in Höhe von 61.300 €.

Die Deckung erfolgt über das PSK 54300100.42210200 (Staatsstraßen, Unterhaltung der Brücken in Höhe von 61.300 €.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 6/VFA vom 23.09.2024:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im PSK 21110100.02320000 Grundschulen/Schulen GS "Georgius Agricola" für zusätzliche Leistungen/Leistungsänderungen nach Abschluss des Neubaus der Grundschule „Georgius Agricola“ in Höhe von 70.300 EUR.

Die Deckungsmittel werden durch eine Entnahme aus der Liquiditätsreserve PSK 61200100.17119010 aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln im HHJ 2023 im PSK 42410200.0960000 Turn- und Sporthallen/Anlagen im Bau/Heubner-Sporthalle/Maßnahme-Nr. 424102-M0010 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig

Beschlüsse Stadtrat vom 26.09.2024

Beschluss-Nr. 1-2/2024:

Der Stadtrat beschließt die folgende Zuwendungsrichtlinie:

Allgemeine Richtlinie für die Gewährung
städtischer Zuwendungen
(Zuwendungsrichtlinie)
vom _____________

Inhaltsverzeichnis:

1.   Begriff der Zuwendung

2.   Zuwendungsarten

3.   Zuwendungsvoraussetzungen

4.   Zuwendungsempfänger

5.   Art und Höhe der Finanzierung

6.   Antragsverfahren

7.   Bewilligung

8.   Auszahlung der Zuwendung

9.   Unwirksamkeit, Rücknahme und Widerruf des Zuwendungsbescheides, Rückforderung der Zuwendung

10. Nachweis und Prüfung der Verwendung

11. Mitteilungspflichten

12. In-Kraft-Treten

Anlagen

Anlage 1:  Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Anlage 2:  Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht

Anlage 3:  Antrag auf Zuwendungen

Anlage 4:  Zuwendungsbescheid

Anlage 5:  Verwendungsnachweis

Anlage 6:  Prüfvermerk


1. Begriff der Zuwendung

1.1     Zuwendungen sind Leistungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung für bestimmte Zwecke.
1.2     Keine Zuwendungen i.S. dieser Richtlinie sind insbesondere:
a) Leistungen, auf die der Empfänger einen dem Grunde und der Höhe nach unmittelbar durch Rechtsvorschrift begründeten Anspruch hat,
b) satzungsmäßige Mitgliedsbeiträge einschließlich Pflichtumlagen

2. Zuwendungsarten

Zuwendungen werden bewilligt:
2.1    zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung),
2.2    zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung).

3. Zuwendungsvoraussetzungen

3.1     Eine Zuwendung darf bewilligt werden, wenn
a) im rechtskräftigen Haushaltsplan die erforderlichen Mittel eingestellt sind,
b) eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung und ein bestimmungsgemäßer Verwendungsnachweis gewährleistet sind,
c) die fachlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für die Durchführung der Maßnahme erfüllt sind
d) bei einer Projektfinanzierung die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist und die Folgekosten auf Dauer tragbar erscheinen. Eine Anschubfinanzierung ist unzulässig.

3.2     Über die Gewährung von Zuwendungen und über die Art und Höhe der Förderung entscheidet das zuständige Fachamt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Das Fachamt kann für grundsätzlich förderfähige Maßnahmen Prioritäten bezüglich Notwendigkeit, Rang  und Reihenfolge der Förderung festlegen. Diese sind mit den beratenden Ausschüssen und Beiräten abzustimmen.

3.3    Werden auch von anderer Stelle Zuwendungen bewilligt, kann vor Bewilligung einer Zuwendung eine Abstimmung mit dem jeweiligen Zuwendungsgeber vorgenommen werden, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles geboten erscheint.

3.4    Bei vorgesehener Projektförderung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Der vorzeitige, förderunschädliche Beginn der Maßnahme kann beantragt werden.

3.5    Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, sich vorrangig um andere Zuwendungen zu bemühen und dies auf Verlangen nachzuweisen. Doppelfinanzierung/-förderung ist ausgeschlossen.

3.6    Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Aus der Förderung in einem Haushaltsjahr kann kein Anspruch auf Folgeförderungen abgeleitet werden.

3.7    Nicht zuwendungsfähig sind Vorhaben, deren Inhalte die Umsetzung eines extremistischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Gedankengutes beinhalten.

4. Zuwendungsempfänger

4.1    Zuwendungen dürfen gemeinnützigen Verbänden, Vereinen, kirchlichen und freien Trägern, Initiativen, Gruppen und anderen Zusammenschlüssen sowie Personen und Unternehmen mit gemeinnütziger Zielstellung gewährt werden.

4.2    Zuwendungen sollen Zuwendungsempfängern vorbehalten bleiben, deren Sitz und Tätigkeitsbereich sich in der Stadt Freiberg befinden. Ausnahmen können zugelassen werden.

4.3    Zuwendungsempfänger, die besonders bedürftig sind, haben Priorität.

5. Art und Höhe der Finanzierung

5.1.   Vor Bewilligung einer Zuwendung hat der Zuwendungsgeber Art und Höhe der Zuwendung unter Berücksichtigung der Interessen der Stadt zu bestimmen.

     Die Bewilligung hat den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entsprechen.

5.1.1 Das Interesse des Zuwendungsempfängers ist in Form angemessener Eigenmittel nachzuweisen.

5.1.2    Liegt der Zuwendungszweck auch im Interesse Dritter soll eine angemessene Finanzierungsbeteiligung erfolgen.

5.2     Eine Zuwendung wird grundsätzlich zur Teilfinanzierung bewilligt, und zwar
a) als Anteilsfinanzierung oder Fehlbedarfsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben auf einen Höchstbetrag begrenzt oder
b)  als Festbetragsfinanzierung.

5.3   Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Diese sind insbesondere zurückzuzahlen, wenn die Zuwendung
a) als Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung gewährt wurde und sich nach der Bewilligung eine Verringerung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. eine Erhöhung der Gesamteinnahmen anteilig mit anderen Zuwendungsgebern ergibt;
b)  als Festbetragsfinanzierung gewährt wurde und der Zuwendungszweck nicht erfüllt wurde oder die Zuwendung (inkl. Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber) höher ist als die förderfähigen Gesamtausgaben.

5.4   Als Bemessungsgrundlage jeder Zuwendung sind die zuwendungsfähigen Ausgaben zu bestimmen. Ausgaben sind zuwendungsfähig, wenn sie zur Durchführung des Vorhabens notwendig und angemessen sind. Es dürfen nur die durch das Vorhaben verursachten und nachzuweisenden Ausgaben abgerechnet werden, die im Bewilligungszeitraum entstanden sind. Bemessungsgrundlage bilden die Angaben zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Förderfähig sind Personalausgaben und Personalnebenkosten, soweit sie nicht durch andere öffentliche Haushalte gedeckt sind. Hierzu gehören auch Personalausgaben für Praktikanten, Teilnehmende des  Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres oder aus sonstigen ehrenamtlichen Entschädigungssatzungen. Für Kräfte, die die Bundesagentur für Arbeit oder die Grundsicherungsträger nach dem SGB II den Zuwendungsempfängern zuweisen oder auf sonstige Weise fördern, wird kein Zuschuss gewährt. Bei Kofinanzierungen kann sich die Förderfähigkeit bestimmter zuwendungsfähiger Ausgaben nach den Förderfähigkeitskriterien der kofinanzierenden Stelle richten.

Förderfähig sind Sachausgaben, die mit dem Zuwendungszweck vereinbar sind.

Nicht förderfähig sind insbesondere Sachausgaben für

- Tilgung und Zinsleistung für Bankkredite
- Abschreibungen
- Bildung von Rücklagen und Rückstellungen
- Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Vermögenssteuer
- Sachverständigen- und Gerichtskosten
- Planungsleistungen
- Geschenke in unangemessen großem Umfang
- Repräsentationsausgaben und Ausgaben für Mitglieder-, Vereins- oder Verbandsversammlungen bzw. für Zusammenkünfte, die einen ähnlichen Charakter haben

Soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

6. Antragsverfahren

6.1    Die Zuwendung für den Förderbereich Soziales und Jugend ist schriftlich bis 30.04. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu beantragen. (gem. Muster Anlage 3). Die Zuwendung für alle übrigen Förderbereiche ist schriftlich bis 01.09. des laufenden Jahres für das Folgejahr zu beantragen (gem. Muster Anlage 3). Ausnahmen können zugelassen werden, sofern keine fristgemäße Antragstellung erfolgen konnte und eine Antragstellung für das Folgejahr unmöglich oder unzweckmäßig ist und Haushaltsmittel bereitstehen.

6.2    Für Projektförderungen bis zu 750 EUR ist generell eine Antragstellung im laufenden Jahr möglich, sofern Haushaltsmittel bereitstehen.

6.3    Anträge werden von folgenden Stellen (Fachamt) entgegengenommen:

Förderbereich Kultur, Brauchtum, politische Bildungsarbeit (ohne Parteien  und politische Wählervereinigungen), Touristik - Amt Kultur-Stadt-Marketing
Förderbereich Sport – Eigenbetrieb Gebäude- und Flächenmanagement, Sachgebiet Sport
Förderbereich Soziales und Jugend - Amt für Bildung, Jugend und Soziales
Förderbereich Tierschutz - Ordnungsamt

6.4    Für Zuwendungen bis zu einer Höhe von 300 EUR gilt ein formloses Antragsverfahren, bei dem geeignete Unterlagen i. S. d. Richtlinie einzureichen sind. Für Zuwendungen, die eine Höhe von 300 EUR übersteigen, sind folgende Unterlagen beizufügen:

6.4.1 bei Projektförderung
a) Maßnahmebeschreibung und Antragsbegründung,
b) einen Finanzierungsplan,
c) bei Vereinen eine gültige Vereinssatzung, Auszug aus Vereinsregister, Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
d) bei anderweitig organisierten Antragstellern sind geeignete Unterlagen einzureichen.

6.4.2 bei institutioneller Förderung

  1. ein Haushalts- oder Wirtschaftsplan des zu fördernden Haushalts- oder Wirtschaftsjahres mit den notwendigen Erläuterungen,
  2. ein Finanzierungsplan,
  3. bei Vereinen eine gültige Vereinssatzung, Auszug aus Vereinsregister, Gemeinnützigkeitsbescheinigung,
  4. bei Mietkostenzuschüssen eine Übersicht über die geplanten Aktivitäten in den von der Stadtverwaltung geförderten Räumen.

6.4.3. Weitere Unterlagen können jederzeit durch das Fachamt angefordert werden. Die Antragsteller, die jedes Jahr eine Förderung beantragen, brauchen nach Absprache mit dem jeweiligen Fachamt, Unterlagen, die keiner jährlichen Änderung unterliegen, nicht erneut einzureichen.

6.5 Die zuständigen Fachämter stehen für die Antragstellung i. S. dieser Richtlinie beratend zur Verfügung. Anträge, die nicht in der vorgeschriebenen Form (Anlage 3) eingereicht werden und/oder unvollständig ausgefüllt sind, werden zurückgewiesen. Liegen dem Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht alle für den Antrag erforderlichen Informationen vor, so ist dies im Antrag zu vermerken. Eine Nachreichung von Informationen und Unterlagen hat umgehend und unaufgefordert zu erfolgen, sobald diese vorliegen.

6.6       Die Fachämter prüfen die Anträge in Vorbereitung der Sachentscheidung und vermerken das Ergebnis.

7. Bewilligung

7.1     Die Entscheidung über eine Zuwendung nach dieser Richtlinie erfolgt im Rahmen des rechtskräftigen Haushaltsplans eines jeden Jahres. Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung können durch den Stadtrat in Einzelfällen Zuwendungen beschlossen werden, wenn der Zuwendungsempfänger nachweist, dass die Auszahlung für die Bereitstellung des zur Förderung beantragten Angebots unabdingbar ist.

7.2    Zuwendungen werden durch schriftlichen Bescheid bewilligt (Anlage 4) oder abgelehnt.
Der Bescheid ist zu begründen, sofern dem Antrag nicht oder nicht vollständig entsprochen wurde.

7.3 Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (Anlage 1) sind unverändert als Nebenbestimmungen zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides zu machen.

7.4 Weitere Nebenbestimmungen können in besonderen Bewilligungsbedingungen festgelegt werden, insbesondere:

  1. Vorbehalt dinglicher Rechte an Grundstücken und Rechten, die zu Lasten nicht rückzahlbarer Zuwendungen erworben werden
  2. Wertausgleich, wenn mit Zuwendungen beschaffte oder hergestellte Gegenstände nicht mehr entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet werden bzw. eine Veräußerung erfolgt
  3. Besonderheiten zum Verwendungsnachweis und den einzureichenden Unterlagen
  4. Auszahlung eines Restbetrages oder der gesamten Zuwendung in Abhängigkeit von Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises
  5. Vorbehalt des Widerrufes des Bescheides unter Angabe der Voraussetzungen.

8. Auszahlung der Zuwendung

8.1    Zuwendungen werden erst nach Vorlage der Anerkennung der Allgemeinen Bewilligungsbedingungen (Anlage 1) durch den Zuwendungsempfänger an diesen ausgezahlt.

8.2    Auszahlungen erfolgen erst nach Eintritt der Bestandskraft des Bescheides oder nach Eingang der Rechtsbehelfsverzichtserklärung (Anlage 2) ohne gesonderten Auszahlungsantrag.  

8.3    Zuwendungen für institutionelle Förderung können in Raten ausbezahlt werden. Über die Höhe der Raten entscheidet das Fachamt.

9. Unwirksamkeit, Rücknahme und Widerruf des Zuwendungsbescheides,Rückforderung der Zuwendung

9.1     Voraussetzung für Rücknahme oder Widerruf ist die vom zuständigen Fachamt vorzubereitende Sachentscheidung.

9.2     Unwirksamkeit, Rücknahme oder Widerruf des Zuwendungsbescheides sowie die Rückforderung der Zuwendung und die Verzinsung des Rückforderungsanspruches richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensrecht. Die entsprechenden Bescheide sind schriftlich zu begründen.

10. Nachweis und Prüfung der Verwendung

10.1 Der Zuwendungsempfänger hat den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung (Verwendungsnachweis Anlage 5) entsprechend den Bewilligungsbedingungen bis zum 30. April des Folgejahres zu erbringen. Ausnahmen davon können gewährt werden.

10.2   Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis in Form:
a) einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung für Zuwendungen bis 750 €,
b) einer Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Projektes in zeitlicher Abfolge und entsprechend der Gliederung des Finanzplanes für Zuwendungen über 750 €

10.3   Die Originalbelege sind auf Verlangen vorzulegen.

10.4   Das zuständige Fachamt prüft den Verwendungsnachweis einschließlich Sachbericht und hält das Ergebnis in einem Prüfvermerk (Anlage 6) fest.

11. Mitteilungspflichten

Der Zuwendungsempfänger hat dem zuständigen Fachamt unaufgefordert jede Änderung des der Förderung zugrunde liegenden Sachverhalts oder seiner Verhältnisse mitzuteilen, soweit er nicht ausschließen kann, dass sie die Förderwürdigkeit beeinflussen.

12. In-Kraft-Treten

Diese Richtlinie tritt am 01.10.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen (Zuwendungsrichtlinie) vom 02.12.2016 außer Kraft.


Anlagen:

Anlage 1:  Allgemeine Bewilligungsbedingungen

Anlage 2:  Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht

Anlage 3:  Antrag auf Zuwendungen

Anlage 4:  Zuwendungsbescheid

Anlage 5:  Verwendungsnachweis

Anlage 6:  Prüfvermerk

Freiberg,


gez. Sven Krüger
Oberbürgermeister


Anlage 1
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen
(Zuwendungsrichtlinie)

Allgemeine Bewilligungsbedingungen

  1. Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zweckes verwendet werden.
  2. Die Zuwendung wird frühestens nach Anerkennung der Bewilligungsbedingungen und dem Verzicht auf Einlegung eines Rechtsbehelfes bzw. nach Eintritt der Bestandskraft ausgezahlt. (Anlage 2)
  3. Verringern sich die zuwendungsfähigen Ausgaben oder erhöhen sich die Finanzierungsmittel, wird die Zuwendung entsprechend reduziert.
  4. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet der Stadt anzuzeigen, wenn
    a) er weitere Zuwendungen bei anderen öffentlichen Stellen beantragt hat oder von ihnen erhält,
    b) für die Bewilligung der Zuwendung maßgebliche Umstände sich ändern.
  5. Die Verwendung der Zuwendung muss bis zum 30.04. des Folgejahres der Stadt nachgewiesen werden.
  6. Die Zuwendung ist zurückzuzahlen, wenn
    a) sie durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,
    b) sie nicht oder nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,
    c) die Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt werden, insbesondere der vorgeschriebene Verwendungsnachweis nicht fristgemäß bis zum 30.04. des Folgejahres vorgelegt wird sowie die Mitteilungspflichten verletzt werden.
    d) eine Doppelfinanzierung/ -förderung vorliegt
  7. Die Zuwendung ist teilweise zurückzuzahlen, wenn
    a) nicht der ganze Betrag für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,
    b) im Falle der Anteils- oder Fehlbetragsfinanzierung sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen oder sich die Finanzierungsmittel erhöhen
    c) bei Festbetragsfinanzierung der Zuwendungszweck nicht erfüllt wurde oder die Zuwendung (inkl. Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber) höher ist als die förderfähigen Gesamtausgaben

    Der Erstattungsanspruch ist ab dem Zeitpunkt der Auszahlung mit 3 v. H. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
     
  8. Der Zuwendungsempfänger hat dem zuständigen Fachamt unaufgefordert jede Änderung des der Förderung zugrunde liegenden Sachverhalts oder seiner Verhältnisse mitzuteilen, soweit er nicht ausschließen kann, dass sie die Förderungswürdigkeit beeinflussen.
  9. Im Haushaltsjahr erstelltes Öffentlichkeitsmaterial wie Flyer, Plakate, Broschüren usw. ist zu sammeln und mit dem Verwendungsnachweis als Bestandteil des Sachberichtes für das Stadtarchiv abzugeben.
  10.  Antragstellende haben die Förderung der Stadt Freiberg angemessen öffentlich bekanntzumachen und in allen Publikationen und Dokumenten (zum Beispiel Flyer, Website, Pressemitteilung) darauf hinzuweisen. Das Silberstadt-Logo ist in der jeweiligen Fassung unverändert mit darzustellen. Folgender Text sollte bei der Bekanntmachung verwendet werden: „Das Vorhaben/das Projekt/die Einrichtung wird im Rahmen der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Freiberg durch Finanzmittel des städtischen Haushaltes mitfinanziert.“
  11.  Hinweise zum Kinder- und Jugendschutz

    Zum Zwecke des Kinder- und Jugendschutzes besteht seit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) die Möglichkeit der Arbeitgeber, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Schulen, Träger von Einrichtungen und Diensten nach SGB VIII oder Sportvereine für Minderjährige, ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen. Dies wird über Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und/oder jugendnah tätig sind und soll Aufschluss über die entsprechende Zuverlässigkeit bzw. Geeignetheit der Personen im Hinblick auf ihre Tätigkeit geben.

    Die Stadt Freiberg nutzt diese Möglichkeit bezüglich ihrer Beschäftigten und der in ihren Einrichtungen und Diensten nach SGB VIII tätigen Personen. Durch eine Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit dem Landkreis Mittelsachsen hat sich auch die Stadt Freiberg dazu verpflichtet, sich von in der Jugendhilfe tätigen Personen in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG vorlegen zu lassen.

    Die Stadt Freiberg muss auch darauf vertrauen können, dass Zuwendungsempfänger in ihrer Einrichtung entsprechend zuverlässige Personen, die für die Betreuung der Kinder und/oder Jugendlichen verantwortlich sind oder anderweitig im Umgang mit diesen stehen, tätig sind und der Verein für den Kinder- und Jugendschutz ausreichend Sorge trägt. 

    Insoweit soll durch den Zuwendungsempfänger sichergestellt sein, dass hier keine Person tätig wird, die wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 des StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollte von der Möglichkeit nach dem BZRG Gebrauch gemacht werden, sich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG von den betroffenen Personen vorlegen zu lassen - vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme sowie nachfolgend in einem regelmäßigen Abstand von  fünf Jahren. Bezüglich der Kosten für das jeweils im Abstand von fünf Jahren vorzulegende Führungszeugnis wird insoweit analog der Verfahrensweise der Stadt Freiberg empfohlen, damit nicht die betroffenen Personen zu belasten, da der Kinder- und Jugendschutz im Interesse des Vereins liegen dürfte.
     
  12.  Hinweise zum Datenschutz

    Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO in Verbindung mit SächsKAG und SächsGemO verarbeitet.

    Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.freiberg.de/datenschutz. Auf Anfrage werden Ihnen die Informationen gern auch in Papierform zur Verfügung gestellt.


Anlage 2
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen 
(Zuwendungsrichtlinie)

Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht

Erklärung


Den Zuwendungsbescheid der Stadt Freiberg vom .........................haben wir zur Kenntnis
genommen und erkennen die Bewilligungsbedingungen an.

Rechtsbehelfsverzicht

Ich verzichte auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs
                              ja                                  nein

        

Anlage 3

      

zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen

 

(Zuwendungsrichtlinie)

     
        

Antragsformular

      
        

Stadtverwaltung Freiberg

     

(zuständiges Fachamt)

     
        
        
        

09599 Freiberg

      
        
        

Antrag auf Zuwendungen, Förderbereich _____________________

 

nach der Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung

  

städtischer Zuwendungen und den

    

Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von

 

Zuwendungen der Stadt Freiberg

    
        

1. Antragsteller:

      
        

Name:

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anschrift: (keine Postfachadresse)

 

 

 

 

 

     

 

 

 

     

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorsitzender/Telefon:

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner/Telefon:

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankverbindung/IBAN:

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreditinstitut:

 

 

 

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontoinhaber:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

e-mail Adresse:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
        

Der Antragsteller ist

      
        

o

in der Stadt Freiberg bzw. in den Stadtteilen ansässig

  

o

ein eingetragener gemeinnütziger Verein

   

o

ein Verband

     

o

ein kirchlicher bzw. freier Träger

    

o

__________________________

   
        
        

Bei Vereinen:

      
        

Anzahl der Mitglieder:

 

   Mitgliedsbeitrag in Euro/Jahr

 

Kinder bis 14 Jahre

 

 

 

 

 

 

Jugendliche 15-18 Jahre

 

 

 

 

 

Erwachsene bis 60 Jahre

 

 

 

 

 

Senioren ab 61 Jahre

 

 

 

 

 
        
        

2. Maßnahme:

      
        

Es wird eine Zuwendung für das Haushaltsjahr 20____ als

  
        

o

Projektförderung

     

o

Institutionelle Förderung

    
        

beantragt.

      
        

Genaue Beschreibung der Maßnahme und deren Ziele sowie Begründung

 

des Antrages:  (ggf. Extrablatt verwenden)

    
        
        

Weitere Zuwendungen

     
        

Für den gleichen oder ähnlichen Zweck wurden bereits folgende Zuwendungen

 

beantragt bzw. bewilligt:

     
        

Zuwendungsstelle

Betrag

Verwendung

beantragt

bewilligt

 

 

 

 

 

 

ja/nein

ja/nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
        

o

vorzeitiger förderunschädlicher Maßnahmebeginn wird beantragt

 
 

 

      

Die Maßnahme wird fortgeführt:

 

20__

20__

20__

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten der Maßnahme

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

erwartete Zuwendungen Dritter

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
        
        

3. Angaben zur Mittelverwaltung:

    
        

Wir

       
        

o

sind

      

o

sind nicht

      
        

zum Vorsteuerabzug berechtigt.

     
        
        

4. Angaben über einzureichende Unterlagen:

   
        
    

beigefügt

bereits vorliegend

 

Vereinseintragung

 

 

 

 

 

 

Vereinssatzung, Statut oder ähnliches

 

 

 

 

gültiger Freistellungsbescheid

 

 

 

 

 

des Finanzamtes

 

 

 

 

 

 

Liste Vorstandsmitglieder

 

 

 

 

 

Haushaltsabschluss des Vorjahres

 

 

 

 

Haushaltsplan oder Wirtschaftsplan

 

 

 

 

des Antragsjahres

 

 

 

 

 

 
        
        

5. Finanzierungsplan

     
        

Einnahmen

      
        

1. Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

Spenden

     

          -   €

 

Rücklagen

    

          -   €

 

Vereinsbeiträge

    

          -   €

 

sonstige Eigenmittel

 

 

 

 

          -   €

 

Zwischensumme Eigenmittel

 

 

 

          -   €

 

2. Zuwendungen Dritter

 

 

 

 

 

vom Landkreis

 

 

 

 

          -   €

 

von der EU, dem Bund, dem Freistaat

  

          -   €

 

von der Arbeitsagentur

   

          -   €

 

sonstige Zuwendungen

 

 

 

          -   €

 

Zwischensumme Zuwendungen

 

 

          -   €

 

3. Sonstige Einnahmen

 

 

 

 

 

aus Vermietung und Verpachtung

 

 

          -   €

 

aus Gastronomie

    

          -   €

 

aus Veranstaltungen

   

          -   €

 

Eintrittsgelder

    

          -   €

 

sonstige Einnahmen

 

 

 

 

          -   €

 

Zwischensumme sonstige Einnahmen

 

 

          -   €

 

Gesamteinnahmen

 

 

 

 

          -   €

 
        
        

Ausgaben

      
        

1. Personalausgaben

 

 

 

 

 

festangestellte Mitarbeiter

 

 

 

          -   €

 

Honorarkräfte

    

          -   €

 

geringfügig Beschäftigte

   

          -   €

 

Freiwilligendienst

    

          -   €

 

Beschäftigte mit städtischem Arbeitsvertrag

  

          -   €

 

Sonstige Beschäftigte

   

          -   €

 

Zwischensumme Personalausgaben

 

 

          -   €

 

2. laufende Sachkosten

 

 

 

 

 

Mieten und Pachten

 

 

 

 

          -   €

 

Instandhaltungskosten

   

          -   €

 

Bürobedarf

    

          -   €

 

Post- und Fernmeldegebühren

   

          -   €

 

Rundfunk- und Fernsehgebühren

  

          -   €

 

GEMA Gebühren

    

          -   €

 

Fortbildung, Dienstreisen

   

          -   €

 

sonstige Verbrauchsmittel

 

 

 

          -   €

 

Zwischensumme laufende Sachkosten

 

 

          -   €

 
        
        
        
        

3. Betriebskosten

 

 

 

 

 

 

Energie

 

 

 

 

 

          -   €

 

Wasser/Abwasser

    

          -   €

 

Heizung

     

          -   €

 

Grundbesitzabgaben (z.B. Grundsteuer)

  

          -   €

 

Versicherungen

    

          -   €

 

Reinigung und Bewirtschaftung

   

          -   €

 

Sonstige Betriebskosten

 

 

 

          -   €

 

Zwischensumme Betriebskosten

 

 

          -   €

 

4. einmalige Sachkosten

 

 

 

 

 

Erwerb von Geräten und Ausstattung bis 800 € brutto

 

          -   €

 

Investitionen ab 800 € brutto

 

 

 

          -   €

 

Zwischensumme einmalige Sachkosten

 

 

          -   €

 

5. Veranstaltungskosten, Kosten für Einzelprojekte

 

 

Fahrtkosten

 

 

 

 

          -   €

 

Übernachtungskosten

   

          -   €

 

Versicherungen

    

          -   €

 

Sachkosten

    

          -   €

 

Sonstige Veranstaltungskosten

 

 

 

          -   €

 

Zwischensumme Veranstaltungskosten

 

 

          -   €

 

6. Sonstiges

 

 

 

 

 

 

Sonstige Ausgaben

 

 

 

 

          -   €

 

Zwischensumme sonstige Ausgaben

 

 

          -   €

 

Gesamtausgaben

 

 

 

 

          -   €

 

Saldo Einnahmen/Ausgaben

 

 

 

          -   €

 
        

Beantragter städtischer Zuschuss:

 

 

 
        

Sämtliche Angaben werden durch die Bestätigungen und beweisenden

 

Unterlagen wahrheitsgetreu belegt. Wir versichern, dass die beantragten

 

Mittel im Falle der Bewilligung wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben einschließlich

 

der beigefügten Antragsunterlagen wird bestätigt.

   
        
        

Ort, Datum:

      
        
        

____________________________________________________

 

rechtsgeschäftliche Unterschrift/en der zur

    

rechtsgeschäftlichen Vertretung

     

befugten Personen

      
        
        

__________________________________

   

Funktion und Name in Druckbuchstaben

 

Stempel

  
        
         

Anlage 4
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen 
(Zuwendungsrichtlinie)

Stadt Freiberg 
- zuständiges Fachamt - 

                                                                                                                                                        

Zuwendungsempfänger 
(Anschrift)  


Z U W E N D U N G S B E S C H E I D

Bezug:            Ihr Antrag vom

Betr.:               Zuwendung der Stadt Freiberg

Anlagen:        

  1. Allgemeine Bewilligungsbedingungen für die Gewährung von Zuwendungen der Stadt Freiberg
  2. Anerkennung und Rechtsbehelfsverzicht
  3. Formular Verwendungsnachweis

Sehr geehrte/r .................................................,

1. Bewilligung

Die Stadt Freiberg bewilligt Ihnen folgende Zuwendung als institutionelle Förderung/Projektförderung

1.1.           im Bewilligungszeitraum      von ............................ bis ...........................

1.2.           als nicht rückzahlbare Zuwendung

1.3.           Zuwendungsbetrag in Höhe von ................................ €

Die Zuwendung wird

als              Festbetragsfinanzierung

                   Fehlbedarfsfinanzierung

                   Anteilsfinanzierung

mit _____  v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss bewilligt.

1.4. Zuwendungszweck

................................................................................................................................................................................................................................................................................

1.5. Die mit Hilfe der Zuwendung erworbenen oder hergestellten Gegenstände sind

5 Jahre für den Zuwendungszweck gebunden. Für erworbene Ausstattung gilt eine Zweckbindungsfrist von ……. Jahren.

1.6. Umfang der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben:

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen .................................... €


2. Auszahlung

Die Zuwendung wird wie folgt ausgezahlt:

in einer Summe/in Raten

auf folgende Kontoverbindung/IBAN:


3. Bedingungen

Die beigefügten Allgemeinen Bewilligungsbedingungen sind Bestandteil dieses Bescheides.

Der Zuwendungsbescheid wird erst wirksam, wenn die beigefügte Erklärung zur Anerkennung und zum Rechtsbehelfsverzicht mit rechtsverbindlicher Unterschrift vorliegt bzw. mit Eintritt der Bestandskraft.

Besondere Bewilligungsbedingungen:

........................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................

Mit freundlichen Grüßen

........................................

Unterschrift



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg (Obermarkt 24, 09599 Freiberg, oder Adresse anderer Dienststelle) oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

      

Anlage 5

    

zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen

(Zuwendungsrichtlinie)

   
      
      

Verwendungsnachweis

   
      

Stadtverwaltung Freiberg

   

(zuständiges Fachamt)

   

09599 Freiberg

    
      
      

Zuwendungsempfänger:

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

Anschrift: (keine Postfachadresse)

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskunft erteilt:

 

 

 

 

 

     

 

     

Projektbezeichnung/Maßnahme:

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

      

Für die oben genannte Maßnahme wurde uns durch die Stadtverwaltung

Freiberg mit Bewilligungsbescheid vom________________

der Gesamtbetrag von ____________________ € bewilligt.

      

Die Maßnahme wurde am/im Zeitraum _____________________________

durchgeführt.

    
      

1. Finanzierungsart

   
      

o

Festbetragsfinanzierung

  

o

Anteilsfinanzierung/Fehlbetragsfinanzierung

      
      

2. Zuwendungsart

   
      

o

Projektförderung

   

o

institutionelle Förderung

  
      

 3. Sachbericht:

    

(Darstellung der durchgeführten Arbeiten bzw. Aufgaben, ihres Erfolges und

ihrer Auswirkungen)

    
      

4. Darstellung der Finanzierung

  
      

Einnahmen

    
      
    

Beleg Nr.

lt. Plan

1. Eigenmittel

 

 

 

 

Spenden

   

 

                -   €

Rücklagen

  

 

                -   €

Vereinsbeiträge

  

 

                -   €

sonstige Eigenmittel

 

 

 

                -   €

Zwischensumme Eigenmittel

 

 

                -   €

2. Zuwendungen Dritter

 

 

 

vom Landkreis

 

 

 

                -   €

von der EU, dem Bund, dem Freistaat

 

                -   €

von der Arbeitsagentur

 

 

                -   €

sonstige Zuwendungen

 

 

                -   €

Zwischensumme Zuwendungen

 

                -   €

3. Sonstige Einnahmen

 

 

 

aus Vermietung und Verpachtung

 

                -   €

aus Gastronomie

  

 

                -   €

aus Veranstaltungen

 

 

                -   €

Eintrittsgelder

  

 

                -   €

sonstige Einnahmen

 

 

 

                -   €

Zwischensumme sonstige Einnahmen

 

                -   €

Gesamteinnahmen

 

 

 

                -   €

      

Ausgaben

    
    

Beleg Nr.

lt. Plan

1. Personalausgaben

 

 

 

festangestellte Mitarbeiter

 

 

                -   €

Honorarkräfte

  

 

                -   €

geringfügig Beschäftigte

 

 

                -   €

Freiwilligendienst

  

 

                -   €

Beschäftigte städtischer Arbeitsvertrag

 

                -   €

Sonstige Beschäftigte

 

 

                -   €

Zwischensumme Personalausgaben

 

                -   €

2. laufende Sachkosten

 

 

 

Mieten und Pachten

 

 

 

                -   €

Instandhaltungskosten

 

 

                -   €

Bürobedarf

  

 

                -   €

Post- und Fernmeldegebühren

 

 

                -   €

Rundfunk- und Fernsehgebühren

 

                -   €

GEMA Gebühren

  

 

                -   €

Fortbildung, Dienstreisen

 

 

                -   €

sonstige Verbrauchsmittel

 

 

                -   €

Zwischensumme laufende Sachkosten

 

                -   €

      
      
      
    

Beleg Nr.

lt. Plan

3. Betriebskosten

 

 

 

 

Energie

 

 

 

 

                -   €

Wasser/Abwasser

  

 

                -   €

Heizung

   

 

                -   €

Grundbesitzabgaben (z.B. Grundsteuer)

 

                -   €

Versicherungen

  

 

                -   €

Reinigung und Bewirtschaftung

 

 

                -   €

Sonstige Betriebskosten

 

 

                -   €

Zwischensumme Betriebskosten

 

               -   €

4. einmalige Sachkosten

 

 

 

Erwerb Ausstattung bis 800 € brutto

 

                -   €

Investitionen ab 800 € brutto

 

 

                -   €

Zwischensumme einmalige Sachkosten

 

               -   €

5. Veranstaltungskosten, Kosten für Einzelprojekte

Fahrtkosten

 

 

 

                -   €

Übernachtungskosten

 

 

                -   €

Versicherungen

  

 

                -   €

Sachkosten

  

 

                -   €

Sonstige Veranstaltungskosten

 

 

                -   €

Zwischensumme Veranstaltungskosten

 

               -   €

6. Sonstiges

 

 

 

 

Sonstige Ausgaben

 

 

 

                -   €

Zwischensumme sonstige Ausgaben

 

               -   €

Gesamtausgaben

 

 

 

                -   €

Saldo Einnahmen/Ausgaben

 

 

                -   €

      
      

Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben im

Verwendungsnachweis.

   
      
      
      

Ort, Datum:

    
      
      

____________________________________________________

rechtsgeschäftliche Unterschrift/en der zur

  

rechtsgeschäftlichen Vertretung

   

befugten Personen

    
      
      

__________________________________

 

Funktion und Name in Druckbuchstaben

 

Stempel

      


Anlage 6
zur Allgemeinen Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen (Zuwendungsrichtlinie)


Prüfvermerk

Erstellt durch: __________________


Antragsteller/Zuwendungsempfänger

Vereinssitz in Freiberg*    ja      nein   Tätigkeitsbereich in Freiberg*     ja    nein

Ausnahmen:

                       ______________________________________________________________

                       ______________________________________________________________


​​​​​​​1. Antragsverfahren

Posteingang: ______________       Projektförderung im laufenden Jahr

                      ______________       sonstige Förderung bis 01.09. für das Folgejahr

                      fristgerecht*   ja

                                            nein

                                            Begründung:_________________________________________

                                                               

                                                                 _________________________________________

Beantragte Zuwendung bis 300 €(vereinfachtes Verfahren)

Antrag(geeignete Unterlagen beigefügt)* ja 

                                                                   nein

                                                                   fehlenden Unterlagen - nachzureichen bis: _________

Antrag wird akzeptiert*   ja    nein

Beantragte Zuwendung über 300 €

Antragsformular vollständig*                    ja 

                                                                 nein

                                                                 fehlenden Unterlagen - nachzureichen bis: _________                                                                                       

Antrag wird akzeptiert*   ja    nein

Bescheid vom                        Zuwendungsbetrag                  €

Anlagen 1, 2 und 5 beigefügt*     ja    nein

Anerkennung der allgemeinen Bewilligungsbedingungen / Rechtsbehelfsverzicht*  ja  nein

Posteingang: __________________     Überweisung am: _____________________



2. Verwendungsnachweis

Posteingang bis 30.04.

(Projektförderung / institutionelle Förderung)

fristgerecht*   ja 

                      nein - neuer Abgabetermin: ______________________

Verwendungsnachweis ordnungsgemäß* (entspricht Anlage 5)

                       

                       ja

                       nein - Unterlagen nachgefordert bis: _______________

                   

Originalbelege lagen vor*   ja

                                            nein – Unterlagen nachgefordert bis: __________________

Besonderheiten

  • Rückzahlung nicht verbrauchter Zuschuss

in Höhe von _____________ €     bis:________________

  • Rückzahlung wegen nicht zweckentsprechender Verwendung

in Höhe von _____________ €     bis:________________

Eingang am:

Produkt/Sachkonto/Sachbuch-Nr.:

  • Nichtbeachtung der Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinie
  • Erstmaliger Verstoß:
  • Wiederholungsfall:
  • Maßnahmen zur Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinie: 

    _________________________________________________________________

    _________________________________________________________________

    _________________________________________________________________

    _________________________________________________________________

Prüfung Sachbericht  

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________
 

________________________________________________________________________
 

________________________________________________________________________

________________________________________________________________________



3. Prüfungsergebnis

Verwendungsnachweis anerkannt

Information des Zuwendungsempfängers über das Ergebnis der Prüfung des Verwendungsnachweises und Rückgabe der entwerteten Originale erfolgte mit

Schreiben vom ________________________

Verwendungsnachweis nicht anerkannt

Rückforderung Zuwendung

in Höhe von _______________ €  mit Schreiben/Bescheid vom _________________ 

Zahlung erfolgt*    ja       nein

Eingang am ________________

Datum / Unterschrift      __________________     _________________________

*Zutreffendes unterstreichen

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen
1      Enthaltung
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 2-2/2024:

  1. Aufgrund von § 34 SächsEigBVO und § 5 Abs. 1 der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (FAB) stellt der Stadtrat der Stadt Freiberg den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb FAB für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in der folgenden Fassung fest:

1.1       Bilanzsumme                                                                       108.294.503,66 €

1.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf                                                           

  • das Anlagevermögen                                                       98.274.325,32 €
  • das Umlaufvermögen                                                         9.962.415,44 €
  • Rechnungsabgrenzungsposten                                               57.762,90 €

1.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf

  • das Eigenkapital                                                               42.818.795,63 €
  • die empfangenen Ertragszuschüsse                                  6.673.315,15 €
  • die Sonderposten aus Straßenentwässerungs-                                        

          kostenanteilen und Investitionszuschüssen                 35.138.065,35 €

  • die Rückstellungen                                                                473.132,49 €
  • die Verbindlichkeiten                                                        23.191.195,04 €

1.2       Jahresüberschuss                                                                   1.327.111,88 €

1.2.1    Summe der Erträge                                                                9.553.905,98 €

1.2.2    Summe der Aufwendungen                                                    8.226.794,10 €

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3-2/2024:

2. Der Stadtrat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.327.111,88 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 4-2/2024:

3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 01.01. - 31.12.2023.

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 5-2/2024:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans 051 „Stadtteilzentrum Friedeburg“ gemäß § 8 BauGB.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2270/172, 2270/173, 2270/149, 2270/75, 2300/13, 2300/11, 2270/76, 2270/77, 2270/78, 2270/79, 2313/4, 2313/5, 2313/10, 2313/11, 2313/9, 2300/22, 2313/8, 2300/21, 2300/20 der Gemarkung Freiberg (siehe Anlage 1 – Geltungsbereich des Plangebietes) und wird begrenzt:

im Norden:      durch die Hainichener Straße
im Osten:        durch die Friedeburger Straße
im Süden:       durch die Flurstücke 2270/113, 2270/73, 2270/74, 2270/81 und 2270/80
im Westen:     durch die Abraham-von-Schönberg-Straße

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

Ausweisung eines “Sondergebietes für Sport, Freizeit und Soziales“ gemäß § 11 BauNVO.

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 6-2/2024:

Der Stadtrat beschließt die Satzung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 051 „Stadtteilzentrum Friedeburg“ (Anlage) gemäß § 14 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 7-2/2024:

1. Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg beschließt die Veräußerung bzw. den Kauf (Flächentausch mit Wertausgleich) von Grundstücken im Bereich Gustav-Zeuner-Straße sowie Bernhard-von-Cotta-Straße an den bzw. vom

Freistaat Sachsen

vertreten durch den

Staatsbetrieb
Zentrales Flächenmanagement Sachsen
Brückenstraße 12

09111 Chemnitz

Übersicht Tauschflächen: (siehe auch Anlage 1) Gemarkung Freiberg

(Tabelle siehe Seitenende)

Das Rechtsgeschäft über die Grundstücke erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. (1) SächsGemO zum vollen Wert (Verkehrswert i. S. § 194 BauGB i. V. m. Immobilienwertermittlungsverordnung). Die Maßgaben der VwV kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Das Grundstück hat keinen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder denkmalpflegerischen Wert. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. (3) SächsGemO ist demnach nicht erforderlich.

2. Der Stadtrat hebt den Beschluss-Nr. 4-49/2019 vom 09.01.2019 zur Beschlussvorlage-Nr. 2018/303 in allen Punkten auf.

3. Der Stadtrat beschließt für das Haushaltsjahr 2024 eine außerplanmäßige Ausgabe (zahlungsunwirksam in Höhe von 26.000,00 € auf dem Produktsachkonto 11132500.09100010, 111325-M0001, Grundvermögen, geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen/zahlungsunwirksam. Die Deckung erfolgt über die Einnahmen (zahlungsunwirksam) in Höhe von 26.000,00 €, Produktsachskonto 111325.50610001 Grundvermögen/Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen/zahlungsunwirksam.

4. Der Stadtrat beschließt zum aktuellen Verkaufspreis der Flurstücke 2468 und 2468/1 eine Nachzahlung i. H. v. 190.500,00 € (Festbetrag) durch Freistaat Sachsen im Falle dessen, dass innerhalb einer Frist von 10 Jahren ab Vertragsabschluss Baurecht i. S. der Einstufung als Bauerwartungsland gemäß bestätigtem Flächennutzungsplan hergestellt wird, an die Stadt Freiberg.

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 8-2/2024:

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2023 im PSK 55300200.09600000 (Friedhöfe, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 553002-M0010 (Zentralfriedhof, Wegeverbindungen) in Höhe von 149.700,00 €.

Die Deckung erfolgt durch das PSK 54200100.42210000 (Kreisstraßen, Unterhaltung Infrastrukturvermögen).

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 9-2/2024:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg ermächtigt und beauftragt den Oberbürgermeister der Stadt Freiberg zur Unterzeichnung der Gesellschaftervereinbarung gemäß Anlage 1 über die Bezuschussung der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH.

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen
1      Enthaltung
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 10-2/2024:

Der Stadtrat beschließt, die auf 12 Monate begrenzte Umsetzungsfrist der Gewinner (Odette und Abdelilah Lamkhizni mit ihrem Geschäft „NAF – New Age of Food“) des Gründerwettbewerbs „Lebendige Innenstadt“ 2023 auf insgesamt 24 Monate zu verlängern.

Abstimmungsergebnis:

27    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 11-2/2024:

Der Stadtrat beruft aus seiner Mitte einen Vertreter sowie dessen Stellvertreter zur Mitwirkung im Kommunalen Präventionsrat der Stadt Freiberg:

1. Der Stadtrat beruft als ständigen Vertreter des Stadtrates der Stadt Freiberg Prof. Dr. Armin Müller in den Kommunalen Präventionsrat.

Wahlergebnis:

29 stimmberechtigte Mitglieder
29 abgegebene Stimmzettel
29 gültige Stimmzettel
0 ungültige Stimmzettel
0 leere Stimmzettel

Auf den Bewerber Prof. Dr. Armin Müller entfiel die absolute Mehrheit mit 17 Stimmen im 1. Wahlgang. Der Bewerber Marko Winter erhielt 12 Stimmen


Beschluss-Nr. 12-2/2024:

2. Im Falle der Verhinderung beruft der Stadtrat als dessen Stellvertretung Odette Lamkhizni in den Kommunalen Präventionsrat.

Abstimmungsergebnis:

28  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 13-2/2024:

1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beauftragt den Oberbürgermeister eine Hauptsatzungsänderung einzubringen, die die Veränderung der Anzahl der Stellvertreter in § 16 Abs. 3 Hauptsatzung von zwei auf bis zu drei vorsieht.

Abstimmungsergebnis:

27    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 14-2/2024:

2.  Der Stadtrat stellt sein Einvernehmen zur Bestellung von Herrn Philipp Preißler, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters/ Stadtrat, gemäß §§ 55 Abs. 2, 54 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 16 Abs. 3 Hauptsatzung als Verhinderungsstellvertreter aus der Verwaltung her.

Abstimmungsergebnis:

27    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 15-2/2024:

3.  Der Stadtrat stellt unter der Bedingung der wirksamen Änderung der Hauptsatzung nach Ziffer 1 dieses Beschlussvorschlages sein Einvernehmen zur Bestellung von Herrn Christian Stehr, Amtsleiter für Betriebswirtschaft und Recht, gemäß §§ 55 Abs. 2, 54 Abs. 2 SächsGemO i. V. m. § 16 Abs. 3 Hauptsatzung als Verhinderungsstellvertreter aus der Verwaltung her.

Abstimmungsergebnis:

27    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 16-2/2024:

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt im Rahmen einer Eilfallentscheidung eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2024 im Produktsachkonto 21110100.09600000 Grundschulen/Anlagen im Bau / Grundschule „Clemens-Winkler“ Maßnahme-Nr. 211101-M0007 für die Beschaffung und Errichtung temporärer Containermodule als Schulerweiterung der Grundschule Clemens-Winkler in Höhe von 75.000 EUR. Die Deckung erfolgt über die Entnahme aus der Liquiditätsreserve.
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt im Rahmen einer Eilfallentscheidung die Vergabe der Leistungen zur Herstellung der Gründung für die temporären Containermodule als Dringlichkeitsvergabe gem. §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und der Firma

    Andreas Adam GmbH
    Straßen-, Tief- und Ingenieurbau
    Dresdner Straße 77
    09619 Sayda

    den Zuschlag für die Ausführung der Leistungen in Höhe von 58.918,35 EUR brutto zu erteilen.
  3. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt im Rahmen einer Eilfallentscheidung die Vergabe der Leistungen zur Erneuerung der Elektroanlagen gem. SächsSchulBauR  für die temporären Containermodule als Dringlichkeitsvergabe gem. §14 Abs. 4 Nr. 3 VgV und der Firma

    ​​​​​​​Elimo
    Elektroinstallation und Montage GmbH
    Augustusburger Straße 128
    09514 Pockau-Lengefeld

    den Zuschlag für die Ausführung der Leistungen in Höhe von 19.408,48 EUR brutto zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

13  Ja-Stimmen
12  Enthaltungen
​​​​​​​mehrheitlich


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Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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