Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
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24.10.2024

114/2024 | Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2023 für den Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG

JAHRESABSCHLUSS 2023

für den Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, Freiberger Abwasserbeseitigung

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG festgestellt. Gemäß § 34 Abs. 2 SächsEigBVO werden hiermit der Feststellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur Verwendung des Jahresergebnisses und zur Entlastung der Betriebsleitung bekannt gegeben.

Beschluss-Nr. 2-2/2024:

  1. Aufgrund von § 34 SächsEigBVO und § 5 Abs. 1 der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (FAB) stellt der Stadtrat der Stadt Freiberg den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb FAB für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in der folgenden Fassung fest:

1.1       Bilanzsumme                                                                        108.294.503,66 €

1.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf                                                           

  • das Anlagevermögen                                                                  98.274.325,32 €
  • das Umlaufvermögen                                                                 9.962.415,44 €
  • Rechnungsabgrenzungsposten                                               57.762,90 €

1.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf

  • das Eigenkapital                                                                         42.818.795,63 €
  • die empfangenen Ertragszuschüsse                                     6.673.315,15 €
  • die Sonderposten aus Straßenentwässerungs-                                        
    kostenanteilen und Investitionszuschüssen                       35.138.065,35 €
  • die Rückstellungen                                                                    473.132,49 €
  • die Verbindlichkeiten                                                               23.191.195,04 €

1.2       Jahresüberschuss                                                               1.327.111,88 €

1.2.1    Summe der Erträge                                                            9.553.905,98 €

1.2.2    Summe der Aufwendungen                                             8.226.794,10 €

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen

einstimmig

Beschluss-Nr. 3-2/2024:

  1. Der Stadtrat beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.327.111,88 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen

einstimmig

Beschluss-Nr. 4-2/2024:

  1. Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 01.01. - 31.12.2023.

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen

einstimmig

Sven Krüger                                                           -Dienstsiegel-
Oberbürgermeister

Des Weiteren wird der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2023 wiedergegeben.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG, Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, Freiberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG, Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, Freiberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrech­nung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließ­lich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG, Eigenbetrieb der Stadt Freiberg, Freiberg, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Sächsi­schen Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaf­ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ent­spricht den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 32 Sächsische Eigenbetriebsverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschluss­prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks wei­tergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deut­schen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Be­rufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungs­urteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vor­schriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung sowie den deutschen, für Kapitalgesellschaften gel­tenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jah­resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsäch­lichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Über­einstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt ha­ben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Dar­stellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermö­gensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähig­keit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insge­samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnis­sen in Einklang steht, den Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung und den deutschen ge­setzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Überein­stimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungs­handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolo-sen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt wer­den, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkei­ten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kon­trollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs-legungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern ange­wandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehö­rigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Anga­ben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfol­gerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungs­nachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbe­trieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientier­ten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunfts­orientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorien­tierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erheb­liches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Anga­ben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prü­fungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Dresden, den 6. August 2024                                                            

DONATWP GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

signiert von
Olaf Donat
Wirtschaftsprüfer
06.08.2024

Der Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Freiberger Abwasserbeseitigung, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht und der o. g. Bestätigungsvermerk liegen im Zeitraum vom 05.11.2024 bis 19.11.2024 dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, öffentlich im Rathaus der Stadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters, derzeit ehemaliges Archiv im Rathaus/Erdgeschoss, aus.

Freiberg, den 01.10.2024         

gez. Dipl.-Ing. Uwe Graner

Betriebsleiter


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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