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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
114/2025 | Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses des zweiten Wahlganges der Wahl zum Oberbürgermeister am 26.10.2025 in der Stadt Freiberg
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2025 das Ergebnis für den zweiten Wahlgang der Wahl des Oberbürgermeisters am 26.10.2025 ermittelt und festgestellt.
I. Ergebnis der Wahl
1. Zahl der Wahlberechtigten insgesamt 30.245
darunter Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk “W“ 23.340
darunter Wahlberechtigte mit Sperrvermerk “W“ 6.905
2. Zahl der Wählerinnen und Wähler 15.564
darunter Wähler mit Wahlschein 6.358
darunter Briefwähler 6.121
3. Zahl der zurückgewiesenen Wahlbriefe 103
4. Zahl der ungültigen Stimmen 55
5. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 15.509
6. Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:
Wahlvorschlag
| Bewerber | Beruf oder Stand | Postleitzahl und Wohnort | Stimmen |
Freie Wähler Mittelsachsen e.V. | Preißler, Philipp | Büroleiter | 09618 Großhartmannsdorf | 7.127 |
Freiberg für alle, Ffa, SPD, Die Linke, GRÜNE | Pudack, Christian | Kaufmännischer Direktor | 09599 Freiberg
| 3.862 |
Alternative für Deutschland AfD | Uhlemann, Jens Udo | Geschäftsführer | 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf | 2.866 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU | Ittershagen, Steve | Geschäftsführer | 09599 Freiberg | 1.654 |
7. Herr Philipp Preißler hat die höchste Stimmenzahl auf sich vereint und ist damit als Oberbürgermeister der Stadt Freiberg gewählt.
II. Gegen die Wahl kann gemäß §§ 24 Absatz 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG), 25 Abs. 1 KomWG i. V. m. § 38 KomWG Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jeder oder jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde beim
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg
erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm entsprechend § 45 Abs. 1 KomWG mindestens zehn Wahlberechtigte beitreten.
Freiberg, den 30.10.2025
gez. Martin Seltmann (Dienstsiegel)
Bürgermeister
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.