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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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115/2024 | Bekanntmachung der Stadt Freiberg über die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 031 – „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße 133“ gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2023 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 031 „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße 133“ im Stadtgebiet Freiberg gefasst (Beschluss Nr. 2023/073).
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,05 ha umfasst die Fläche des Flurstücks Nr. 3492/2 der Gemarkung Freiberg und ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 031 „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße 133“ in der Fassung 08/2024, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und deren Anlagen werden in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich 29.11.2024 in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9.00 – 16.00 Uhr
Dienstag von 9.00 – 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedem Bürger Hinweise und Anregungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 031 – „Nahversorgungsstandort Chemnitzer Straße 133“ schriftlich und elektronisch vorgebracht werden. Darüber hinaus besteht während der vorstehenden Sprechzeiten die Möglichkeit zur Niederschrift.
Zusätzlich können die Planunterlagen im Internetauftritt des Zentralen Internetportals des Landes Sachsen unter
www.bauleitplanung.sachsen.de
und unter
www.freiberg.de
(freiberg.de/leben-und-freizeit/wohnen-und-bauen/bauleitplaene)
digital eingesehen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg, Herr Wanzek
(Telefon 03731 - 273 437; E-Mail: stadtentwicklungsamt@freiberg.de), gern zur Verfügung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 5 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gelten gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bei der Abgabe von Hinweisen, Anregungen und Äußerungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieser Beteiligung Daten erhoben. Diese Daten werden von der Stadt Freiberg in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden daten-schutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden nur intern verwendet. Die Daten-schutzbeauftragte der Stadt Freiberg ist wie folgt erreichbar:
E-Mail: datenschutzbeauftragte@freiberg.de
Freiberg, den 07.10.2024
gez. Sven Krüger Siegel
Oberbürgermeister