Neuigkeiten

Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
115/2025 | Einladung zur 13. Sitzung des Stadtrates
Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 06.11.2025, um 16:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung statt.
13. Sitzung des Stadtrates (Wahlperiode 2024 - 2029)
Gremien: Stadtrat
Ort: Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Raum: Ratssaal im Rathaus
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
- Information durch den Bürgermeister und turnusmäßiger Bericht der Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH (gemäß § 98 Absatz 1 SächsGemO)
- Anfragen der Stadträte
- Beschluss des Sitzungskalenders 1. Halbjahr 2026
- Beschluss des Wirtschaftsplanes 2026 für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG
- Beschluss zur Anpassung des Stadtratsbeschlusses Nr. 7-2/2024 zur Veräußerung und Kauf (Flächentausch) von Grundstücken im Bereich Gustav-Zeuner-Straße sowie Bernhard-von-Cotta-Straße im Beschlusspunkt 1
- Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Kreisumlage 2025
- Beschluss zur 1. Änderung der Satzung zur Vergabe des Förderpreises Montanregion Erzgebirge/Krušnohorí der Silberstadt® Freiberg vom 22.09.2020 (1. Änderungssatzung)
- Sonstiges
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beratungsunterlagen werden in der Regel sechs volle Kalendertage vor dem Sitzungstermin im Rats- und Bürgerinformationssystem unter: www.freiberg.de/stadtrat veröffentlicht.
gez. Martin Seltmann
Bürgermeister und
Vorsitzender des Stadtrates
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.