Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen

Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.


28.10.2024

117/2024 | Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost für das Haushaltsjahr 2017

Gemäß § 88 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost in ihrer 60. Sitzung der Verbandsversammlung am 02.10.2024, die durch den örtlichen Rechnungsprüfer geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost mit Beschluss-Nr.: 2-2024/08 gefasst.

1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich Anlagen wie folgt fest:

In der Vermögensrechnung mit        

einer Bilanzsumme von

4.211.948,97 EUR

einem Anlagevermögen von

3.326.122,21 EUR

einem Umlaufvermögen von

  • darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von 

429.204,31 EUR
23.459,85 EUR

Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von

0,00 EUR

Nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag von

456.622,45 EUR

  

einer Kapitalposition von                                                                      

  • darunter einem Basiskapital von                                    
  • und Rücklagen von 

0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR

Sonderposten von

1.770.168,59 EUR

Rückstellungen von

26.078,50 EUR

Verbindlichkeiten von

2.415.701,88 EUR

Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von

0,00 EUR

in der Ergebnisrechnung mit 

Summe der ordentlichen Erträge

389.073,54 EUR

Summe der ordentlichen Aufwendungen

283.710,54 EUR

einem ordentlichen Jahresergebnis von

105.363,00 EUR

Summe der außerordentlichen Erträge

0,00 EUR

Summe der außerordentlichen Aufwendungen

3.675,14 EUR

einem Sonderergebnis von

-3.675,14 EUR

einem Gesamtergebnis von

101.687,86 EUR

in der Finanzrechnung mit    

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von

156.051,73 EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von

-59.792,70 EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von

-155.254,33 EUR

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr von

-58.995,30 EUR

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von

0,00 EUR

Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr um

-58.995,30 EUR

2. Die Veränderung des Basiskapitals gegenüber dem Vorjahr ist auf Korrekturen der Eröffnungsbilanzwerte auf Grund der Feststellungen aus der überörtlichen Prüfung des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes zurückzuführen. Dies bezieht sich auf Änderungen bei dem Infrastrukturvermögen und den dazu gehörigen Sonderposten. Aufgrund der Korrekturen ergibt sich ein negatives Basiskapital von 456.622,45 €, dieses wird als nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag ausgewiesen.

Mit der Verwendung des Jahresergebnisses 2017 erfolgte bereits ein teilweiser Ausgleich. Der bei dem ordentlichen Ergebnis entstandene Überschuss von 105.363,00 € wurde zunächst den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt und anschließend mit dem nicht durch Kapitalposition gedeckten Fehlbetrag verrechnet.

Bei dem Sonderergebnis entstand jedoch ein Fehlbetrag von -3.675,14 €, der mangels vorhandener Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses auf dieser ersten Ebene auch nicht verrechnet werden kann. Somit wäre der Fehlbetrag des Sonderergebnisses auf neue Rechnung vorzutragen und in der Passivseite auszuweisen. Vielmehr erfolgte eine Umgliederung in die Position „nicht durch Kapitalposition gedeckter Fehlbetrag“.

3. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes der Universitätsstadt Freiberg über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wird zur Kenntnis genommen.

Gemäß § 88 c Abs. 3 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost für das Haushaltsjahr 2017.

Der Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost über die Feststellung des Jahresabschlusses 2017, der Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung sowie der Jahresabschluss (incl. Anlagen) des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2017 des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost liegt ab 18.11.2024 dauerhaft öffentlich zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost, Am Goldenen Löwen 15, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf aus.

Bobritzsch-Hilbersdorf, den 28.10.2024

gez. René Straßberger

Verbandsvorsitzender


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen