Neuigkeiten

Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.
*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
126/2025 | Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost: Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ in der Planfassung vom Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 22,99 ha.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ in der Planfassung vom Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 22,99 ha.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit
vom 22.12.2025 bis einschließlich 13.02.2026
statt.
Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf unter www.bobritzsch-hilbersdorf.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Der Text der Bekanntmachung wird außerdem im elektronischen Amtsblatt der Stadt Freiberg bekannt gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, Sekretariat, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf,
Montag 7 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr
Freitag 7 Uhr bis 12 Uhr,
und in der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg,
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 12 Uhr
ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum.
In diesen Unterlagen werden insbesondere Aussagen zu den Themenbereichen Entwässerung, Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz und Immissionsschutz getroffen.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.
Dabei werden schlagwortartig die jeweils behandelten Themenschwerpunkte benannt.
-Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 08.11.2024
- Hinweise zum Schutzgut Boden
-Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 12.11.2024
- Hinweise zum Monitoring von Umweltauswirkungen
- Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsberechnung und zu
Kompensationsmaßnahmen / Hinweise zur Biotopkartierung und Klimaschutz - Schutzgut Wald
Hinweis zu einzuhaltendem Waldabstand - Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit
Hinweise zur Luftreinhaltung, Geruch, Lärmschutz und Siedlungshygiene - Schutzgut Wasser
Hinweise zur Entwässerungskonzeption
-Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
vom 15.11.2024
- Schutzgut Mensch
Hinweise zum Radonschutz
Hinweise zur geologisch-hydrologischen Situation und Versickerung
von Niederschlagswasser
-Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 29.10.2024
- Schutzgut Tiere
Hinweise zur Lage im Gebiet mit avifaunistischer Bedeutung - Schutzgut Mensch
Hinweise zum Immissionsschutz - Schutzgut Landwirtschaft
Hinweise zum benachbarten Vorranggebiet
Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf bzw. in der Stadtverwaltung Freiberg Obermarkt 24, 09599 Freiberg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
gez. René Straßberger
Verbandsvorsitzender