Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.


02.12.2025

126/2025 | Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost: Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ in der Planfassung vom Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 22,99 ha.

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg-Ost“ in der Planfassung vom Oktober 2025, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inklusive des Umweltberichtes und der dazugehörigen Anlagen, gebilligt und zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 22,99 ha.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung des Zweckverbandes wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit

 

vom 22.12.2025 bis einschließlich 13.02.2026

statt.

 

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf unter www.bobritzsch-hilbersdorf.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Der Text der Bekanntmachung wird außerdem im elektronischen Amtsblatt der Stadt Freiberg bekannt gemacht.

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dieser Zeit in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, Sekretariat, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf,

 

Montag                                   7 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 15 Uhr

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                            9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 18 Uhr

Freitag                                    7 Uhr bis 12 Uhr,

 

und in der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, 09599 Freiberg,

                                  

Dienstag                                 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18 Uhr

Donnerstag                            9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr

Freitag                                    9 Uhr bis 12 Uhr

 

ausgelegt.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum.

In diesen Unterlagen werden insbesondere Aussagen zu den Themenbereichen Entwässerung, Ausgleichsbilanzierung, Artenschutz und Immissionsschutz getroffen.

 

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt.

Dabei werden schlagwortartig die jeweils behandelten Themenschwerpunkte benannt.

-Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 08.11.2024

  • Hinweise zum Schutzgut Boden

-Stellungnahme des Landkreises Mittelsachsen vom 12.11.2024

  • Hinweise zum Monitoring von Umweltauswirkungen
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
    Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsberechnung und zu
    Kompensationsmaßnahmen / Hinweise zur Biotopkartierung und Klimaschutz
  • Schutzgut Wald
    Hinweis zu einzuhaltendem Waldabstand
  • Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit
    Hinweise zur Luftreinhaltung, Geruch, Lärmschutz und Siedlungshygiene
  • Schutzgut Wasser
    Hinweise zur Entwässerungskonzeption

-Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

vom 15.11.2024

  • Schutzgut Mensch
    Hinweise zum Radonschutz
    Hinweise zur geologisch-hydrologischen Situation und Versickerung
    von Niederschlagswasser

-Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 29.10.2024

  • Schutzgut Tiere
    Hinweise zur Lage im Gebiet mit avifaunistischer Bedeutung
  • Schutzgut Mensch
    Hinweise zum Immissionsschutz
  • Schutzgut Landwirtschaft
    Hinweise zum benachbarten Vorranggebiet

Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf bzw. in der Stadtverwaltung Freiberg Obermarkt 24, 09599 Freiberg abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

gez. René Straßberger

Verbandsvorsitzender


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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