Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.


09.12.2025

133/2025 | Bekanntmachung der 1. Änderung der Förderrichtlinie für die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen vom 05.05.2023

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 folgende Änderung der Förderrichtlinie beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
 
1. Änderung der Förderrichtlinie für die Beseitigung von Graffiti an
privaten baulichen Anlagen vom 05.05.2023
(1. Änderung)
vom  05.12.2025


I. Änderungsbestimmungen

1. Punkt 3.2 Satz 7 wird wie folgt geändert:


Die Maßnahmen sollen spätestens drei Monate nach Bewilligung eines Zuschusses durchgeführt werden.

2. Punkt 3.2 Satz 8 wird zusätzlich aufgenommen:

Eine Förderung ist bei Zahlung von Versicherungsleistungen ausgeschlossen.

3. In den Punkt 3.5 wird zusätzlich folgendes aufgenommen:

Der Antragssteller kann im Rahmen des Antragverfahrens einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen (Anlage E). Über diesen entscheidet die Behörde durch einen Verwaltungsakt. Dieser Verwaltungsakt ersetzt nicht den Bewilligungsbescheid und begründet weder einen Anspruch auf spätere Bewilligung, noch auf erste Auszahlungen von Mitteln.

II. Inkrafttreten

Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.

Freiberg, den 05.12.2025



gez. Martin Seltmann                                                        - Dienstsiegel -
Bürgermeister

Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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