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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
133/2025 | Bekanntmachung der 1. Änderung der Förderrichtlinie für die Beseitigung von Graffiti an privaten baulichen Anlagen vom 05.05.2023
Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 folgende Änderung der Förderrichtlinie beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
1. Änderung der Förderrichtlinie für die Beseitigung von Graffiti an
privaten baulichen Anlagen vom 05.05.2023
(1. Änderung)
vom 05.12.2025
I. Änderungsbestimmungen
1. Punkt 3.2 Satz 7 wird wie folgt geändert:
Die Maßnahmen sollen spätestens drei Monate nach Bewilligung eines Zuschusses durchgeführt werden.
2. Punkt 3.2 Satz 8 wird zusätzlich aufgenommen:
Eine Förderung ist bei Zahlung von Versicherungsleistungen ausgeschlossen.
3. In den Punkt 3.5 wird zusätzlich folgendes aufgenommen:
Der Antragssteller kann im Rahmen des Antragverfahrens einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellen (Anlage E). Über diesen entscheidet die Behörde durch einen Verwaltungsakt. Dieser Verwaltungsakt ersetzt nicht den Bewilligungsbescheid und begründet weder einen Anspruch auf spätere Bewilligung, noch auf erste Auszahlungen von Mitteln.
II. Inkrafttreten
Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Freiberg, den 05.12.2025
gez. Martin Seltmann - Dienstsiegel -
Bürgermeister
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.