Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.


05.02.2026

14/2026 | Einladung zur Vollversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Freiberg im Jahr 2026

Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Freiberg am Donnerstag, dem 26.03.2026, 18.30 Uhr in der Gaststätte „Waldfrieden“ in 09599 Freiberg, Brückenstraße 15 werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Freiberg gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

Zur Jagdgenossenschaft Freiberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 11 Abs. 1 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) gehören die Eigentümer der Grundflächen der Gemarkungen Freiberg, Halsbach, Zug und Langenrinne.

Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen nach § 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz sowohl der Mehrheit der anwesenden vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung

2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit (Anzahl Jagdgenossen, Größe der vertretenen Grundfläche)

3. Information zur Tätigkeit der Jagdgenossenschaft 2025

4. Information zur Finanzlage der Jagdgenossenschaft

4.1 Beschluss zur Verwendung des Reinertrages (§ 6 Abs. 2 Nr. 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft Freiberg – u.a. Bestätigung der Rücklagenbuchhaltung) im abgelaufenen Wirtschaftsjahr

4.2 Bericht der Rechnungsprüfer

4.3 Beschluss zur Entlastung des Vorstandes

4.4 Bestätigung des Haushaltsplanes des Jagdjahres 2026/2027 (Einnahmen/Ausgaben)

5. Sonstiges

6. Schlusswort

Anmerkungen:

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Freiberg, den 31.01.2026

gez. Dr. Roland Haseneder

Im Auftrag des Vorstands


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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