Neuigkeiten

Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.
*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
140/2025 | Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins in der Gemarkung Kleinwaltersdorf, Gemeinde Stadt Freiberg
Grenzen der nachfolgend genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden:
Gemeinde: Stadt Freiberg
Gemarkung: Kleinwaltersdorf
Flurstück: 741
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsgesetzes. Die Eigentümer der genannten Flurstücke sind Beteiligte im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen.
Alle Grundstückseigentümer und Inhaber grundstückseigentümergleicher Rechte der oben genannten Flurstücke sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte, können am Grenztermin teilnehmen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz) Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung in der Gemarkung Kleinwaltersdorf am Flurstück 743/11 und 743/17.
Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen und. neue Flurstücksgrenzen erstmalig festgelegt werden.
Der Grenztermin findet am Montag, dem 12.01.2026 um 11:00 Uhr statt.
Treffpunkt: Rittergutsweg 9, 09599 Freiberg OT Kleinwaltersdorf
Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.
Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Bahnhofstraße 41
04720 Döbeln
Tel. 03431 / 617938
Döbeln, 16.12.2025
gez. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Petschinka