Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
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12.12.2024

141/2024 | Bekanntmachung: Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Nutzungsänderung Erdgeschoss von Wohn- und Büronutzung zur Intensivpflege“, Leipziger Straße 11 in Freiberg

Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Nutzungsänderung Erdgeschoss von Wohn- und Büronutzung zur Intensivpflege“, Leipziger Straße 11 in Freiberg

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:

Das Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung Freiberg hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom12.12.2024, Aktenzeichen 00183-2024-03, eine Baugenehmigung im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

Die Baugenehmigung für das VorhabenNutzungsänderung Erdgeschoss von Wohn- und Büronutzung zur Intensivpflege“ auf dem Grundstück Freiberg, Leipziger Straße 11, Flurstück 2131/3 der Gemarkung Freiberg, wird unter Nebenbestimmungen erteilt. Die Nebenbestimmungen beziehen sich auf das Bauordnungsrecht.

Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.

Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Baugenehmigung kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Hinweise:

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist gegenüber den Nachbarn zu laufen.

Die Baugenehmigung und die dazugehörigen Bauvorlagen können bei der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist nach Vereinbarung eines Termins unter Tel.-Nr. 03731/273 441 im Bauaufsichtsamt möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

gez. Seeliger

Amtsleiterin


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Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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