Neuigkeiten

Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
27/2026 | Einladung zur 17. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 19.03.2026, um 18:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung statt.
17. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
Gremien: Bau- und Betriebsausschuss
Ort: Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Raum: Ratssaal im Rathaus
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
- Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister
- Vergabebeschluss für die Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Moritzstraße in Freiberg, 1. und 2. Bauabschnitt
- Vergabebeschluss für die Herstellung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation und Straßenbau in der Himmelfahrtsgasse, BA 4.1 und 4.2
- Beschluss zur Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Neubau Batteriegroßspeicher Wegefarth", vormals "Batteriegroßspeicher Freiberg-Nord" in der Gemeinde Oberschöna
- Beschluss zur Erweiterung des Bauauftrages 123 / 2022 zum Los 23 - Steinmetzarbeiten Fenster- und Türeinfassungen außen der Steinmetzwerkstatt Goral & Partner GbR für das Bauvorhaben Umbau und Sanierung Bahnhofsgebäude - Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg
- Sonstiges
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beratungsunterlagen werden in der Regel sechs volle Kalendertage vor dem Sitzungstermin im Rats- und Bürgerinformationssystem unter: www.freiberg.de/stadtrat veröffentlicht.
gez. Martin Seltmann
Bürgermeister und Vorsitzender
des Bau- und Betriebsausschusses
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.