Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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10.03.2025

33/2025 | Bekanntmachung der 3. Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG vom 11.10.2002 vom 07.03.2025

3. Änderung
der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG

(Eigenbetriebssatzung) vom 11.10.2002
- 3. Änderungssatzung -
vom 07.03.2025



Aufgrund von §§ 4, 95a Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO) hat der Stadtrat der Stadt Freiberg in seiner Sitzung am 06.03.2025 beschlossen, die Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (Eigenbetriebssatzung) vom 11.10.2002, zuletzt geändert am 03.12.2020, wie folgt zu ändern:


§ 1 Änderungsbestimmungen

  1. § 7 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 2 Satz 1 wird der Wert „300.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „400.000 EUR“ und der Wert „1.000.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „1.200.000 EUR“.
    b) In Absatz 2 Nummer 4 werden nach dem Wort „(HOAI)“ die Wörter „sowie nach der VgV“ eingefügt.
    c) In Absatz 3 Nummern 1, 2 und 5 wird jeweils der Wert „30.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „40.000 EUR“ und der Wert „100.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „120.000 EUR“.
     
  2. § 12 erhält folgende Fassung:
    „Soweit in dieser Satzung Wertgrenzen genannt sind, beziehen sich diese auf einen einheitlichen gesamtwirtschaftlichen Vorgang (z. B. einzelnes Los inkl. etwaiger Folgeaufträge); vermindert um darin enthaltene abzugsfähige Vorsteuerbeträge bzw. ohne die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig; dies gilt auch für die Vergabe eines Nachtrages oder Folgeauftrages, sofern sie den gesamtwirtschaftlichen Vorgang betreffen. Als Auftragswert für die Vergabe eines Nachtrags gilt allein der Wert des Nachtrags. Über einen Nachtrag entscheidet das Gremium, das wertmäßig für die Vergabe des Nachtrags ohne Hinzurechnung des Auftragswerts des ursprünglichen Auftrags zuständig ist. Bei voraussehbaren wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.“

 

 

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Freiberg, 07.03.2025


gez. Sven Krüger                                                                                             - Dienstsiegel -
Oberbürgermeister


Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO):

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Freiberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Freiberg, 07.03.2025


gez. Sven Krüger                                                                                             - Dienstsiegel -
Oberbürgermeister


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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