Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
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11.03.2025

35/2025 | Bekanntmachung von Beschlüssen Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 17.02.2025, Bau- und Betriebsausschuss vom 20.02.2025 und Stadtrat vom 06.03.2025

Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 17.02.2025

Beschluss-Nr. 1/VFA vom 17.02.2025:
 

  1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Rahmen eines Sammelbeschlussverfahrens.
     
  2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt die in der Anlage aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an und beschließt die Verwendung für den vorgeschlagenen Zweck.

Abstimmungsergebnis:
10    Ja-Stimmen
einstimmig

Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 20.02.2025

Beschluss-Nr. 1/BBA vom 20.02.2025:

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt, der Firma

Landschaftsgestaltung, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH, 09599 Freiberg

den Zuschlag für die Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Dammstraße 2. und 3. Bauabschnitt von der Dammstraße Haus-Nr. 21 a/b bis zur Frauensteiner Straße

zum Angebotspreis von 715.840,05 € brutto

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:
11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2/BBA vom 20.02.2025:

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Ausbau der Albert-Einstein-Straße, 2. und 3. Bauabschnitt, in Freiberg an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat.

Den Zuschlag erhält die Firma
Andreas Adam GmbH
Straßen- und Tiefbau
Dresdner Straße 77
09619 Sayda

mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 841.983,36 €.

Abstimmungsergebnis:
11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3/BBA vom 20.02.2025:

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Instandhaltungsarbeiten an öffentlichen Straßen in der Stadt Freiberg und in den eingemeindeten Stadtteilen für die Zeit von 03/2025 bis 02/2026 an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Angebotssumme des wirtschaftlichsten Angebotes beläuft sich auf 723.071,35 € für die Vertragslaufzeit von 12 Monaten.

Den Zuschlag erhält die Bietergemeinschaft

Landschaftsgestaltung, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH
Dresdner Straße 27 a
09599 Freiberg

Chemnitzer Verkehrsbau GmbH
Dresdner Straße 234
09131 Chemnitz

mit einer jährlichen Auftragssumme in Höhe des jeweiligen Haushaltsansatzes.

Abstimmungsergebnis:
11    Ja-Stimmen
einstimmig

Beschlüsse Stadtrat vom 06.03.2025

Beschluss-Nr. 1/7-2025:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Bereitstellung und Freigabe der Mittel in Höhe von insgesamt 598.900 € vor Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/26 auf Grundlage der Zuwendungsrichtlinie der Stadt Freiberg sowie der Kulturförderrichtlinie der Stadt Freiberg für die Produkte:

Produkt

 

Sachkonto

Haushaltsansatz 2024

(informativ)

Haushaltsansatz 2025

28100400

Heimat- und Brauchtumspflege

43180200

120.000

120.000

 

 

43180100

3.900

3.900

26200100

Musikpflege

43180200

474.500

350.000

 

 

43183000

250.000

125.000

Ausgezahlt werden die Zuwendungen monatlich zu 1/12 der durchschnittlichen Fördermittel- höhe der letzten beiden Haushaltsjahre (Mindesthöhe: 500 €).

Abstimmungsergebnis:
28    Ja-Stimmen
einstimmig

Befangen: Stadtrat Johannes Brink und Stadtrat Holger Scheich


Beschluss-Nr. 2/7-2025:

Aufgrund des Ablebens des Stadtrates Herrn Ralf Kreller ist es gemäß § 34 Abs. 1 SächsGemO erforderlich, dessen Ausscheiden aus dem Stadtrat festzustellen.

Abstimmungsergebnis:
30    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3/7-2025:

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Ralf Kreller aus dem Stadtrat stellt der Stadtrat fest, dass bei Frau Carina Jaster keine Ablehnungs- bzw. Hinderungsgründe vorliegen und sie somit in den Stadtrat nachrückt.

Abstimmungsergebnis:
30    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 4/7-2025:

Der Stadtrat bestimmt den 28. September 2025 als Wahltag für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Freiberg. Als Tag eines etwa notwendig werdenden zweiten Wahlgangs wird der 26. Oktober 2025 festgelegt.

Abstimmungsergebnis:
31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 5/7-2025:

Der Stadtrat beschließt die folgende 3. Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (Eigenbetriebssatzung) vom 11.10.2002, zuletzt geändert am 03.12.2020:

3. Änderung
der Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG

(Eigenbetriebssatzung) vom 11.10.2002
- 3. Änderungssatzung -
vom …


Aufgrund von §§ 4, 95a Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO) hat der Stadtrat der Stadt Freiberg in seiner Sitzung am 06.03.2025 beschlossen, die Satzung für den Eigenbetrieb FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG (Eigenbetriebssatzung) vom 11.10.2002, zuletzt geändert am 03.12.2020, wie folgt zu ändern:

§ 1 Änderungsbestimmungen

  1. § 7 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 2 Satz 1 wird der Wert „300.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „400.000 EUR“ und der Wert „1.000.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „1.200.000 EUR“.
    b) In Absatz 2 Nummer 4 werden nach dem Wort „(HOAI)“ die Wörter „sowie nach der VgV“ eingefügt.
    c) In Absatz 3 Nummern 1, 2 und 5 wird jeweils der Wert „30.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „40.000 EUR“ und der Wert „100.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „120.000 EUR“.
     
  2. § 12 erhält folgende Fassung:
    „Soweit in dieser Satzung Wertgrenzen genannt sind, beziehen sich diese auf einen einheitlichen gesamtwirtschaftlichen Vorgang (z. B. einzelnes Los inkl. etwaiger Folgeaufträge); vermindert um darin enthaltene abzugsfähige Vorsteuerbeträge bzw. ohne die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig; dies gilt auch für die Vergabe eines Nachtrages oder Folgeauftrages, sofern sie den gesamtwirtschaftlichen Vorgang betreffen. Als Auftragswert für die Vergabe eines Nachtrags gilt allein der Wert des Nachtrags. Über einen Nachtrag entscheidet das Gremium, das wertmäßig für die Vergabe des Nachtrags ohne Hinzurechnung des Auftragswerts des ursprünglichen Auftrags zuständig ist. Bei voraussehbaren wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.“

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Freiberg, ................................

Sven Krüger                                                                                             - Dienstsiegel -
Oberbürgermeister


Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO):

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Freiberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Freiberg, ................................

Sven Krüger                                                                                             - Dienstsiegel -
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:
31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 6/7-2025:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, der Firma

Andreas Adam GmbH, 09619 Sayda,

den Zuschlag für die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation (Sammelkanäle und Anschlusskanäle) in der Albert-Einstein-Straße, 2. und 3. Bauabschnitt

zum Angebotspreis von 1.006.607,73 € brutto

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:
31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss 7/7-2025:
 

  1. Der Stadtrat beschließt das Eingehen von Verbindlichkeiten in der haushaltlosen Zeit für die Baumaßnahme „Ausbau der Zuger Straße in Freiberg“ PSK 54100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 541001-M0046 (Zuger Straße) in Höhe von 3.435.900,00 Euro
     
  2. Der Stadtrat beschließt die Veranschlagung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.496.400,00 Euro im HH-Jahr 2025 für den 2. und 3. Bauabschnitt der Zuger Straße.
     
  3. Der Stadtrat genehmigt die Bauunterlagen für den grundhaften Ausbau der Zuger Straße, 1. bis 3. Bauabschnitt zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Brander Straße in Freiberg entsprechend der Entwurfsplanung und beschließt die Ausführung mit den in Anlage 1 bis 9 dargestellten Parametern. Das Bauvorhaben wird in folgende Abschnitte unterteilt:

Abschnitt

Lagebeschreibung

Jahr

1. Bauabschnitt

zwischen Käthe-Kollwitz-Straße und Hausnummer 52

2025

2. Bauabschnitt

zwischen Hausnummer 52 und Hausnummer 26

2026

3. Bauabschnitt

zwischen Hausnummer 26 und Brander Straße

2027

 

4. Der Ausbau der Straße erfolgt durchgängig in einer Breite von 6 Metern, Engstellen werden nicht vorgesehen. Entsprechende Planungen sind anzupassen.

5. Der Stadtrat beschließt das Eingehen von Verbindlichkeiten in der haushaltslosen Zeit für die Herstellung der Fußgänger-Querungshilfe in der Käthe-Kollwitz-Straße in Höhe von 78.000,00 € (PSK 54100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 541001-M0157 (Käthe-Kollwitz-Straße).

6. Der Stadtrat genehmigt die Bauunterlagen für die Herstellung einer Fußgänger-Querungshilfe in der Käthe-Kollwitz-Straße zwischen Zuger Straße und Hegelstraße in Freiberg entsprechend der Entwurfsplanung.

Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
3 Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 8/7-2025:
 

  1. Der Stadtrat beschließt das Eingehen von Verbindlichkeiten in der haushaltlosen Zeit für die Baumaßnahme „Ausbau der Dammstraße in Freiberg“ PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 511115-M0010 (Dammstraße) in Höhe von 2.604.100,00 Euro.
     
  2. Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur koordinierten Baumaßnahme „Ausbau der Dammstraße in Freiberg, 2. und 3. Bauabschnitt“, zwischen Dammstraße Haus-Nr. 21a/b und Frauensteiner Straße, Teilobjekt 1 – Straßenbau und Tiefbau für Straßenbeleuchtung an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Den Zuschlag erhält die Firma

Landschaftsgestaltung
Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH
Dresdner Straße 27a
09599 Freiberg

mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 1.768.200,28 Euro mit Umverteilung des Teilobjektes 0 (Allgemeiner Kostenteiler).

Abstimmungsergebnis:
30 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 9/7-2025:
 

  1. Der Stadtrat beschließt das Eingehen von Verbindlichkeiten in der haushaltslosen Zeit für die Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen zum Ausbau der Himmelfahrtgasse 4. BA (Bauabschnitt 4.2), zwischen Erzwäsche und Abwasserpumpwerk.
     
  2. Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen zum Ausbau der Himmelfahrtsgasse 4. BA (Bauabschnitt 4.2), zwischen Erzwäsche und Abwasserpumpwerk nach § 47 HOAI (Objektplanung Verkehrsanlagen) Leistungsphasen 1 – 9 entsprechend HOAI Anlage 13 Punkt 13.1. einschließlich Anlage 1.4.4 Planungsbegleitende Vermessung Leistungsphasen 1 – 4 bzw. Anlage 1.4.7 Bauvermessung Leistungsphasen 1 - 5, die SiGe-Planung und –Koordination und das Baugrundgutachten.

Abstimmungsergebnis:
29    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 10/7-2025:

Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2024 bei dem PSK 55300200.09600000 (Friedhöfe; Anlage im Bau), Maßnahme 553002-M0006 (Kriegsgräber) in Höhe von 154.700,00 €.

Die Deckung erfolgt

  • durch Mehreinnahmen im PSK 55300200.27919011 (Friedhöfe; Zuwendungen des Landes), Maßn. 553002-M0006 (Kriegsgräber) in Höhe von 152.200,00 € und
  • durch das PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen; Anlagen im Bau), Maßnahme 511101-M0042 FP Städtebaul. Denkmalschutz – Am Mühlgraben in Höhe von 2.500,00 €.


Abstimmungsergebnis:
30    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 11/7-2025:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beruft widerruflich folgende beratende Mitglieder in die AG Stadtsanierung/ Städtebauförderung:

  1. Jürgen Bellmann (Vorschlag DIE LINKE)
  2. Dr. Simone Raatz (Vorschlag SPD)
  3. Andreas Werner (Freie Wähler)
  4. Carmen Morgenstern (AfD)
  5. Prof. Dr. Michael Eßlinger (CDU)

Abstimmungsergebnis:
31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 12/7-2025:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt für das Haushaltjahr 2024 eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto Personalangelegenheiten Dienstaufwendungen für Arbeitnehmer (PSK: 11120200.40120000 im Deckungszähler 11110100.4011000) in Höhe von 480.800 EUR.

Die Deckung erfolgt über die Mehrerträge bei den Erstattungen für Beschäftigungsverbote sowie bei der Gewerbesteuer.

Abstimmungsergebnis:
31 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 13/7-2025:

Der Stadtrat beschließt einen Zuschuss in 2025 bei dem PSK 55100200.43173002, Maßnahme 551002-M0000, Zuschüsse an private Unternehmen, Wohnungsgenossenschaft Freiberg eG, in Höhe von 20.000 €.

Abstimmungsergebnis:
31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 14/7-2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Richtlinie für die Gewährung städtischer Zuwendungen für Kultur (Kulturförderrichtlinie).
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass alle vorliegenden offenen Anträge für das Jahr 2025 nach den Regelungen der Neufassung beurteilt werden.

Abstimmungsergebnis:
30    Ja-Stimmen
einstimmig

Befangen: Stadtrat Holger Scheich


Beschluss-Nr. 15/7-2025:

1. Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg hebt die Berufung des sachkundigen Einwohners HerrnWenzel Förster als beratendes Mitglied des Kulturausschuss mit sofortiger Wirkung auf.

Abstimmungsergebnis:
31 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 16/7-2025:

2. Der Stadtrat der Universitätsstadt Freiberg beruft widerruflich mit sofortiger Wirkung Herrn Ben Brüssow als beratendes Mitglied im Kulturausschuss.

Abstimmungsergebnis:
31 Ja-Stimmen
einstimmig


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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