Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
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14.04.2025

45/2025 | Bekanntmachung von Beschlüssen aus dem Stadtrat vom 10.04.2025

Beschlüsse Stadtrat vom 10.04.2025

Beschluss-Nr. 1-8/2025:
 

1. Der Stadtrat beschließt aufgrund von § 34 SächsEigBVO und § 5 Abs. 2 der Satzung für den Eigenbetrieb Gebäude- und Flächenmanagement der Stadt Freiberg (GFM) den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb GFM für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 in der folgenden Fassung:

1.1       Bilanzsumme                                                                               6.309.865,78 EUR
1.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf
Anlagevermögen                                                                                         103.235,62 EUR
Umlaufvermögen                                                                                    6.172.207,32 EUR
Rechnungsabgrenzungsposten                                                                34.422,84 EUR

1.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf
Eigenkapital                                                                                            1.996.836,94 EUR
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen                                             4.514,03 EUR
Rückstellungen                                                                                         564.637,38 EUR
Verbindlichkeiten                                                                                 3.635.268,95 EUR
Rechnungsabgrenzungsposten                                                            108.608,48 EUR

1.2       Jahresüberschuss                                                                       930.958,56 EUR
1.2.1     Summe der Erträge                                                            13.634.140,68 EUR
1.2.2     Summe der Aufwendungen                                             12.668.704,40 EUR
1.2.3      Sonstige Steuern                                                                        34.477,72 EUR

Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
einstimmig

befangen: Stadträtin Carina Jaster


Beschluss-Nr. 2-8/2025:

2.    Der Stadtrat beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 930.958,56 Euro wie folgt:

2.1       Zweckgebundene Rücklage                                                              596.900,00 EUR
2.2       Abführung an den Haushalt der Stadt Freiberg                          334.058,56 EUR

Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
einstimmig

befangen: Stadträtin Carina Jaster


Beschluss-Nr. 3-8/2025:

3.    Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.

Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
einstimmig

befangen: Stadträtin Carina Jaster


Beschluss-Nr. 4-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, der 

    MOOG Partnergesellschaft mbH
    Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
    Unterer Kreuzweg 1
    01097 Dresden

    den Zuschlag für die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Gebäude- und Flächenmanagement der Stadt Freiberg, für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie für die Folgejahre 2025 bis 2028 zum Angebotspreis von 58.905,00 EUR brutto zu erteilen.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass die Bestimmung des o. g. Abschlussprüfers keinen Rechtsanspruch auf eine Beauftragung für die Jahresabschlussprüfung der Jahre 2025 bis 2028 begründet.

Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
einstimmig

befangen: Stadträtin Carina Jaster


Beschluss-Nr. 5-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 2-40/2023 zur Einziehung eines Teilstückes der Straße „Münzbachtal (Nebenwege)“ auf den Flurstück 4164/2 und einer Teilfläche der Straße „Münzbachtal“ auf dem Flurstück 4271/1 der Gemarkung Freiberg mit einer Größe von insgesamt ca. 195 m2 und einer Länge von insgesamt ca. 30 m.
     
  2. Der Stadtrat beschließt den Abriss des vorhandenen Brückenbauwerks C6 (Am Försterberg) und die Errichtung einer Behelfsbrücke.
     
  3. Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen zum Abriss und Behelfsbau der Brücke C6 (Am Försterberg) nach §§ 43 HOAI (Objektplanung Ingenieurbauwerke) Leistungsphasen 1 – 9, §§ 51 (Tragwerksplanung) Leistungsphasen 1 – 6, einschließlich Anlage 1.4.4 Planungsbegleitende Vermessung Leistungsphasen 1 – 4 bzw. Anlage 1.4.7 Bauvermessung Leistungsphasen 1 – 5, die SiGe-Planung und –koordination sowie das Baugrundgutachten und die örtliche Bauüberwachung.
     
  4. Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung der Mittel zur Planung der Maßnahme bis maximal 50.000 Euro und die vorzeitige Mittelfreigabe des Haushaltes 2025.

Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
1      Enthaltung
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 6-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt den Beschluss Nr.6-34/2023 vom 26.01.2023 zur Aufnahme des grundhaften Ausbaus der Ziegelgasse in das mittelfristige Investitionsprogramm der Stadt Freiberg für das Jahr 2026 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis:
31  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 7-8/2025:

2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt den grundhaften Ausbau der Ziegelgasse in das mittelfristige Investitionsprogramm der Stadt Freiberg für das Jahr 2030 in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln neu aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis:
29  Ja-Stimmen
  1   Enthaltung
mehrheitlich

Stadtrat Reuter hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.


Beschluss-Nr. 8-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Aufnahme der Baumaßnahme „Böschungsschaden Walterstal in Höhe Kirchsteig 37 und 37b“ in das Mittelfristige Investitionsprogramm 2025-2029 im Jahr 2025, PSK 54100100.09600020 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 541001-MK001 Walterstal in Höhe von 250.000,00 Euro.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt das Eingehen von Verbindlichkeiten in der haushaltlosen Zeit für die Baumaßnahme „Böschungsschaden Walterstal in Höhe Kirchsteig 37 und 37b“ in Höhe vom 250.000,00 Euro.
     
  3. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Vergabe von Planungsleistungen für die Baumaßnahme „Böschungsschaden Walterstal in Höhe Kirchsteig 37 und 37b“ in Höhe des Angebotes von 48.799,56 Euro an das Ingenieurbüro IB Lampe Baustatik + Planung in Hoch- und Tiefbau, 09669 Frankenberg.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 9-8/2025:

Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Zentralfriedhofes in Richtung „Reiche Zeche“ durch Einbeziehung von Teilflächen der Flurstücke 2578/1 und 2580/3 in die Friedhofsfläche und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Genehmigungsverfahrens.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 10-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg stimmt dem Abschluss einer Zweckvereinbarung über die dauerhafte Übertragung der Aufgaben der Schiedsstelle Halsbrücke auf die Schiedsstelle Freiberg zu.
     
  2. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister zum Abschluss der folgenden Zweckvereinbarung:

    Zwischen

    der Stadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
    - vertreten durch den Oberbürgermeister -

    und der

    Gemeinde Halsbrücke, Am Ernst-Thälmann-Heim 1, 09633 Halsbrücke
    - vertreten durch den Bürgermeister -

    wird auf der Grundlage der § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 71 Abs. 1 und § 72 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) und § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (Sächsisches Schieds- und Gütestellengesetz - SächsSchiedsGütStG) folgende

    Zweckvereinbarung
    über die dauerhafte Übertragung der Aufgaben der
    Schiedsstelle Halsbrücke auf die Schiedsstelle Freiberg

    geschlossen:

    § 1 Aufgabenübertragung

    (1) Die Gemeinde Halsbrücke überträgt der Stadt Freiberg die Aufgaben der Schiedsstelle nach dem SächsSchiedsGütStG. Die Pflicht der Gemeinde Halsbrücke zur Wahrnehmung dieser Aufgabe und die dazu notwendigen Befugnisse gehen damit auf die Stadt Freiberg über. Die Schiedsstelle der Stadt Freiberg ist mit Inkrafttreten dieser Zweckvereinbarung somit auch für die Gemeinde Halsbrücke zuständig. Der Friedensrichter der Stadt Freiberg übernimmt ab diesem Zeitpunkt die Aufgaben aus der Gemeinde Halsbrücke.

    (2) Der Friedensrichter und dessen Stellvertreter erhalten eine Entschädigung nach der jeweils gültigen Satzung der Stadt Freiberg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung); derzeit § 6 Entschädigungssatzung. Die Fahrtkostenerstattung sowie Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung bezieht sich auf das Gebiet der Stadt Freiberg sowie das Gebiet der Gemeinde Halsbrücke.

    § 2 Auflösung der Schiedsstelle der Gemeinde Halsbrücke

    Die Gemeinde Halsbrücke löst ihre bisherige Schiedsstelle auf.

    § 3 Sitz der Schiedsstelle

    (1) Sitz der Schiedsstelle ist in der Stadt Freiberg. Am Sitz der Schiedsstelle finden die Sprechstunden des Friedensrichters und die Schlichtungsverhandlungen statt.

    (2) Die Stadt Freiberg schafft die notwendigen personellen und materiellen Voraussetzungen.

    § 4 Wahl der Friedensrichter/Besetzung

    Die Wahl des Friedensrichters und eines Stellvertreters erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Freiberg. Die Gemeinderäte der Gemeinde Halsbrücke können für diese Wahl Vorschläge aus ihrer Gemeinde einreichen, die mit den Wahlvorschlägen aus der Stadt Freiberg zur Wahl nach Satz 1 zugelassen werden.

    § 5 Bezeichnung/Dienstsiegel

    Die Schiedsstelle führt die Bezeichnung „Schiedsstelle Freiberg“.
    Das Dienstsiegel der Schiedsstelle zeigt mittig das Stadtwappen der Stadt Freiberg sowie die Umschriften „Universitätsstadt Freiberg“ und „Schiedsstelle“.

    § 6 Kosten

    (1) Der Stadt Freiberg als beauftragter Körperschaft stehen die durch die Schiedsstelle erhobenen Gebühren und Auslagen als Einnahmen zu.

    (2)Die Stadt Freiberg trägt alle Ausgaben der gemeinsamen Schiedsstelle. Die Gemeinde Halsbrücke erstattet anteilig die nicht durch Einnahmen gedeckten Ausgaben nach dem Verhältnis der jeweiligen Einwohnerzahlen der Vertragspartner gemäß Statistischem Landesamt zum Stichtag 31.12. des dem Abrechnungsjahr vorausgehenden Jahres.

    (3) Die Abrechnung der Kosten erfolgt unter Vorlage einer Kostenaufstellung aus dem Abrechnungsjahr zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres.

    § 7 Dauer der Zweckvereinbarung

    Die Zweckvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von den Vertragspartnern durch Beschluss des zuständigen Stadt-/Gemeinderates zum Jahresende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Das Recht der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    § 8 Sonstige Vereinbarungen

    (1) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Vertragspartnern gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

    (2) Ergänzungen oder Änderungen der Zweckvereinbarung bedürfen der Schriftform.

    § 9 Inkrafttreten

    (1) Dieser Vereinbarung liegen die Beschlüsse des Stadtrates Freiberg (Beschluss-Nr. …vom …) und des Gemeinderates Halsbrücke (Beschluss-Nr. …vom …) zu Grunde.

    (2) Die Zweckvereinbarung bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Genehmigung der Zweckvereinbarung ist mit der Zweckvereinbarung von der Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsischen Amtsblatt bekanntzumachen. Die Zweckvereinbarung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

    (3) Gleichzeitig tritt die Zweckvereinbarung vom 12.06/28.06.2017, der die Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Freiberg Nr. 5-30/2017 und 4-30/2017 vom 06.04.2017 und die Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Halsbrücke Nr. 55/12/16 vom 08.12.2016 und 11/04/17 vom 06.04.2017 zugrunde liegen, außer Kraft.

    Freiberg, den …                                                                    Halsbrücke, den…


    Oberbürgermeister                                                             Bürgermeister
    der Stadt Freiberg                                                               der Gemeinde Halsbrücke

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 11-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat beschließt die Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur weiteren Bewirtschaftung des Gewerbegebietes „Schwarze Kiefern“ rückwirkend ab 01.01.2025 mit der Gemeinde Halsbrücke.
     
  2. Der Stadtrat beauftragt und ermächtigt den Oberbürgermeister, die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Gemeinde Halsbrücke zur Bewirtschaftung des Gewerbegebietes „Schwarze Kiefern“ abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 12-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat billigt die im Sachverhalt erläuterte Prognoseentscheidung bzgl. der Besucherzahlen der jeweils folgenden anlassgebenden Veranstaltungen im Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr als Grundlage für den besonderen Anlass nach § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG:

    a) Frühlingsfest
    04.05.2025, 10.05.2026, 09.05.2027, 07.05.2028 und 06.05.2029

    b) Herbstfest
    19.10.2025, 11.10.2026, 10.10.2027, 08.10.2028 und 14.10.2029

    c) Eröffnung des Christmarktes mit feierlichem Stollenanschnitt (1. Advent)
    30.11.2025, 29.11.2026, 28.11.2027, 03.12.2028 und 02.12.2029

    d) Verkündung des „bergmännischen Gewerk des Jahres“ (3. Advent)
    14.12.2025, 13.12.2026, 12.12.2027, 17.12.2028 und 16.12.2029

Abstimmungsergebnis:

31  Ja-Stimmen
einstimmig


​​​​​​​Beschluss-Nr. 13-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat beschließt die Rechtsverordnung mit folgendem Wortlaut:

    Verordnung der Großen Kreisstadt Freiberg zum Sächsischen
    Ladenöffnungsgesetz über das Öffnen von Verkaufsstellen im Altstadtgebiet
    an verkaufsoffenen Sonntagen in den Jahren 2025 bis 2029
    (RV SächsLadÖffG 2025-2029) vom

    Auf Grund von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG vom 01.12.2010, SächsGVBl. 2010, S. 338 ff., zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05.11.2020, SächsGVBl. 2020, S 589) erlässt die Große Kreisstadt Freiberg folgende Verordnung:

    § 1
    G
    eltungsbereich

    (1) Diese Verordnung regelt abweichend von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG die Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen im Gebiet der Altstadt Freiberg in den Jahren 2025 bis 2029 (verkaufsoffene Sonntage).

    Die Verordnung gilt nur für Verkaufsstellen, die innerhalb des durch die Straßen Wasserturmstraße, Talstraße, Meißner Ring, Leipziger Straße, Wallstraße, Bebelplatz, Schillerstraße und Hornstraße umgrenzten Gebietes liegen.

    Der Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Plan, der Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt.

    (2) Die Verordnung findet entsprechend § 1 Abs. 2 SächsLadÖffG keine Anwendung – auf gewerberechtlich festgesetzte Messen, Märkten und Ausstellungen – auf den Verkauf von Zubehörartikeln, der in engem Zusammenhang mit einer nach anderen Rechtsvorschriften erlaubten nichtgewerblichen oder gewerblichen Tätigkeit oder Veranstaltung steht, insbesondere bei Kultur- und Sportveranstaltungen, in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, in Bewirtungs- und Beherbergungsbetrieben sowie in Museen.

    § 2
    B
    egriffsbestimmungen

    (1) Verkaufsstellen sind Einrichtungen, bei denen von einer festen Stelle aus regelmäßig Waren zum Verkauf an jedermann gewerblich angeboten werden.

    (2) Dem gewerblichen Anbieten steht das Zeigen von Mustern, Proben und Ähnlichem gleich, wenn Warenbestellungen in dieser Einrichtung oder in eigens für diesen Zweck bereitgestellten Räumen entgegengenommen werden.

    (3) Feiertage sind die gesetzlichen Feiertage nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG).

    § 3
    Verkaufsoffene Sonntage

    In der Stadt Freiberg dürfen Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen der Jahre 2025 bis 2029 zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet sein:

    a) Frühlingsfest
    04.05.2025, 10.05.2026, 09.05.2027, 07.05.2028 und 06.05.2029

    b) Herbstfest
    19.10.2025, 11.10.2026, 10.10.2027, 08.10.2028 und 14.10.2029

    c) Eröffnung des Christmarktes mit feierlichem Stollenanschnitt (1. Advent)
    30.11.2025, 29.11.2026, 28.11.2027, 03.12.2028 und 02.12.2029

    d) Verkündung des „bergmännischen Gewerk des Jahres“ (3. Advent)
    14.12.2025, 13.12.2026, 12.12.2027, 17.12.2028 und 16.12.2029

    § 4
    In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten

    Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

    Freiberg, den


    Sven Krüger                                                              - Dienstsiegel -
    Oberbürgermeister

    Hinweis nach § 4 Abs. 4 und Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO):

    Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 SächsGemO gelten Rechtsverordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

    Dies gilt nicht, wenn

    1. die Ausfertigung der Rechtsverordnung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Rechtsverordnung verletzt worden sind,
    3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeiten widersprochen hat,
    4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
        a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
        b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

    Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

    Freiberg, den

    Sven Krüger                                                              - Dienstsiegel -
    Oberbürgermeister


    Anlage zu § 1 Abs. 1 RV SächsLadÖffG 2025-2029
    Geltungsbereich der RV (s. Seitenende)

Abstimmungsergebnis:

31  Ja-Stimmen
einstimmig


​​​​​​​Beschluss-Nr. 14-8/2025:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg bestellt widerruflich die Mitglieder der Ausschüsse im Einigungsverfahren wie folgt:

Verwaltungs- und Finanzausschuss:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Ronny Mildner

Tina Schmidt   

Angela Wagner

Carmen Morgenstern

Andreas Krause

Hermann Frenzel

2

AfD

Marko Winter

3

AfD

Mathias Stahl

4

CDU

Steve Ittershagen

Sabine Hopf

Carina Jaster

Michael Mokroß

Holger Scheich

Prof. Dr. Michael Eßlinger

5

CDU

Tobias Scholz

6

Freie Wähler

Odette Lamkhizni

Roswitha Beidatsch

Prof. Dr. Matthias Reich

Heidrun Hinkel

7

Freiberg für alle

Prof. Dr. Armin Müller

Dr. Jana Pinka

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

8

SPD

Alena Raatz

Dr. Simone Raatz

Alexander Geißler

9

DIE LINKE.

Julia Richter

Viktoria Micha

10

Bürger für Freiberg

Holger Reuter

Marco Weißbach

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Johannes Brink

Claudia Kallmeier

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

31  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 15-8/2025:

Bau- und Betriebsausschuss:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Hermann Frenzel

Ronny Mildner

Marko Winter

Mathias Stahl

Tina Schmidt   

Angela Wagner

2

AfD

Andreas Krause

3

AfD

Carmen Morgenstern

4

CDU

Prof. Dr. Michael Eßlinger

Steve Ittershagen

Tobias Scholz

Carina Jaster

Michael Mokroß

Sabine Hopf

5

CDU

Holger Scheich

6

Freie Wähler

Prof. Dr. Matthias Reich

Odette Lamkhizni

Roswitha Beidatsch

Heidrun Hinkel

7

Freiberg für alle

Dr. Jana Pinka

Prof. Dr. Armin Müller

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

8

SPD

Dr. Simone Raatz

Alexander Geißler

Alena Raatz

9

DIE LINKE.

Viktoria Micha

Julia Richter

10

Bürger für Freiberg

Marco Weißbach

Holger Reuter

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Claudia Kallmeier

Johannes Brink

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

31  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 16-8/2025:

Bildungs- und Sozialausschuss:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Andreas Krause

Ronny Mildner

Marko Winter

Mathias Stahl

Carmen Morgenstern

Hermann Frenzel

2

AfD

Tina Schmidt   

3

AfD

Angela Wagner

4

CDU

Michael Mokroß

Steve Ittershagen

Tobias Scholz

Carina Jaster

Holger Scheich

Prof. Dr. Michael Eßlinger

5

CDU

Sabine Hopf

6

Freie Wähler

Roswitha Beidatsch

 

Heidrun Hinkel

Odette Lamkhizni

Prof. Dr. Matthias Reich

7

Freiberg für alle

Silke Ssuschke

Dr. Constance Bornkampf

Dr. Jana Pinka

Prof. Dr. Armin Müller

8

SPD

Alexander Geißler

 

Dr. Simone Raatz

Alena Raatz

9

DIE LINKE.

Viktoria Micha

Julia Richter

10

Bürger für Freiberg

Marco Weißbach

Holger Reuter

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Claudia Kallmeier

Johannes Brink

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

31  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 17-8/2025:

Kulturausschuss:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Angela Wagner

Andreas Krause

Ronny Mildner

Mathias Stahl

Carmen Morgenstern

Hermann Frenzel

2

AfD

Marko Winter

3

AfD

Tina Schmidt

4

CDU

Carina Jaster

Steve Ittershagen

Tobias Scholz

Sabine Hopf

Holger Scheich

Prof. Dr. Michael Eßlinger

5

CDU

Michael Mokroß

6

Freie Wähler

Heidrun Hinkel

Prof. Dr. Matthias Reich Odette Lamkhizni

Roswitha Beidatsch

7

Freiberg für alle

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

Dr. Jana Pinka

Prof. Dr. Armin Müller

8

SPD

Alexander Geißler

 

Alena Raatz

Dr. Simone Raatz

9

DIE LINKE.

Julia Richter

Viktoria Micha

10

Bürger für Freiberg

Holger Reuter

Marco Weißbach

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Claudia Kallmeier

Johannes Brink

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

31  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 18-8/2025:

Ausschuss für Haushalt und strategische Finanzplanung:

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

1

AfD

Mathias Stahl

Angela Wagner

Andreas Krause

Tina Schmidt   

Carmen Morgenstern

Hermann Frenzel

2

AfD

Ronny Mildner

3

AfD

Marko Winter

4

CDU

Steve Ittershagen

Sabine Hopf

Carina Jaster

Michael Mokroß

Holger Scheich

Prof. Dr. Michael Eßlinger

5

CDU

Tobias Scholz

6

Freie Wähler

Prof. Dr. Matthias Reich

Odette Lamkhizni

Heidrun Hinkel

Roswitha Beidatsch

7

Freiberg für alle

Prof. Dr. Armin Müller

Dr. Jana Pinka

Dr. Constance Bornkampf

Silke Ssuschke

8

SPD

Alena Raatz

Dr. Simone Raatz

Alexander Geißler

9

DIE LINKE.

Julia Richter

Viktoria Micha

10

Bürger für Freiberg

Marco Weißbach

Holger Reuter

11

Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Johannes Brink

Claudia Kallmeier

Abstimmungsergebnis im Einigungsverfahren:

31  Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 19-8/2025:
 

  1.    Der Stadtrat der Stadt Freiberg stellt fest, dass die Entsendung von Stadtrat Ralf Kreller als Mitglied in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Muldental“ (Freiberger Mulde) beendet ist.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg wählt folgenden Vertreter widerruflich zum Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Muldental“ (Freiberger Mulde):

    Stadtrat Holger Scheich
     
  3. Der Stadtrat der Stadt Freiberg wählt für den Verhinderungsfall des Vertreters folgenden Stellvertreter widerruflich zum weiteren Mitglied der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Muldental" (Freiberger Mulde):

    Stadtrat Steve Ittershagen

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 20-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg stellt fest, dass die Entsendung von Stadtrat Ralf Kreller als Stellvertreter für den Verhinderungsfall in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost beendet ist.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg wählt für den Verhinderungsfall folgenden Stellvertreter widerruflich zum weiteren Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost:

    Stadtrat Steve Ittershagen

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 21-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat widerruft mit Wirkung zum 30.04.2025 die Bestellung von Herrn Oberbürgermeister Sven Krüger in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Freiberg AG und weist den Oberbürgermeister an, den Widerruf der Stadtwerke Freiberg AG mitzuteilen.
     
  2. Der Stadtrat entsendet mit Wirkung zum 01.05.2025 Herrn Martin Seltmann als amtierenden Oberbürgermeister widerruflich gemäß § 98 Abs. 2 Satz 5 SächsGemO, bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung der Aufsichtsräte der Stadtwerke Freiberg AG für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Freiberg AG. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, die Ausübung des Entsenderechts zugunsten Herrn Martin Seltmann der Stadtwerke Freiberg AG mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 22-8/2025:
 

  1. Der Stadtrat widerruft mit Wirkung zum 30.04.2025 die Entsendung von Herrn Oberbürgermeister Sven Krüger in den Aufsichtsrat der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH und weißt den Oberbürgermeister an, den Widerruf der Gesellschaft mitzuteilen.
     
  2. Der Stadtrat empfiehlt der Stadtwerke Freiberg AG mit Wirkung zum 30.04.2025 die Entsendung von Herrn Oberbürgermeister Sven Krüger in den Aufsichtsrat der Freiberger Stromversorgung GmbH und der Freiberger Erdgas GmbH zu widerrufen und weist den Oberbürgermeister an, die Empfehlung der Stadtwerke Freiberg AG mitzuteilen.
     
  3. Der Stadtrat entsendet mit Wirkung zum 01.05.2025 Herrn Philipp Preißler widerruflich als Mitglied in den Aufsichtsrat der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH und weist den Oberbürgermeister an, die Ausübung des Entsenderechts der Gesellschaft mitzuteilen.
     
  4. Der Stadtrat empfiehlt der Stadtwerke Freiberg AG mit Wirkung zum 01.05.2025 Herrn Bürgermeister Martin Seltmann widerruflich als Mitglied in den Aufsichtsrat der Freiberger Stromversorgung GmbH zu entsenden und weist den Oberbürgermeister an, die Empfehlung der Stadtwerke Freiberg AG mitzuteilen.
     
  5. Der Stadtrat empfiehlt der Stadtwerke Freiberg AG mit Wirkung zum 01.05.2025 Herrn Bürgermeister Martin Seltmann widerruflich als Mitglied in den Aufsichtsrat der Freiberger Erdgas GmbH zu wählen und weist den Oberbürgermeister an, die Empfehlung der Stadtwerke Freiberg AG mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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