Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
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17.04.2025

46/2025 | Einladung zur 2. Sondersitzung des Stadtrates

Öffentliche Bekanntmachung

Am Montag, 28.04.2025, um 16:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung statt.

2. Sondersitzung des Stadtrates (Wahlperiode 2024 - 2029)

Gremien: Stadtrat
Ort: Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Raum: Ratssaal im Rathaus

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

  1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Oberbürgermeister
  2. Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 030 LIDL-Markt Dresdner Straße und die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 030 "LIDL-Markt Dresdner Straße" in der Fassung vom September 2024
  3. Beschluss zur Beauftragung des VgV-Verfahrens für die Objekte Petersstraße 19 und 21 als Standort für das zukünftige Welterbe-Besucherzentrum (WBZ) sowie Nutzung der Räumlichkeiten für den Verwaltungsbereich des Amtes Kultur-Stadt-Marketing
  4. Grundsatzbeschluss zur Prüfung der Voraussetzung und Möglichkeiten für die Einführung einer Gästetaxe in der Stadt Freiberg durch die Stadtverwaltung Freiberg bis 31.12.2025
  5. Beschluss zur Aufstockung der veranschlagten Mittel für die Baumaßnahme Heinrich-Heine-Straße, II. Bauabschnitt im Mittelfristigen Investitionsprogramm 2025 bis 2029 und Beschluss zum Eingehen von Verbindlichkeiten in der haushaltslosen Zeit
  6. Wahl von zwei Stadträten in die Jury zur Vergabe des Freiberger Sanierungs-/Architekturpreises
  7. Beschluss zur Struktur der Stadtverwaltung Freiberg betreffend das Dezernat Verwaltung und Finanzen ab 01.05.2025 befristet bis zum Amtsantritt der/des neuen Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters
  8. Beschluss zur einheitlichen Gewährung einer übertariflichen Zulage an die gemäß § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Freiberg bestellten Verhinderungsvertreter
  9. Sonstiges

Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Beratungsunterlagen werden in der Regel sechs volle Kalendertage vor dem Sitzungstermin im Rats- und Bürgerinformationssystem unter: www.freiberg.de/stadtrat veröffentlicht.

gez. Sven Krüger
Oberbürgermeister und
Vorsitzender des Stadtrates


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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