Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen

Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.

*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.


14.01.2026

5/2026 | Bekanntmachung Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 15.12.2025, Bau- und Betriebsausschuss vom 18.12.2025 und Stadtrat vom 08.01.2026

Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 15.12.2025

Beschluss-Nr. 1/VFA vom 15.12.2025:
 

  1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf der Grundstücke (Grund und Boden), Flurstücke 3600/101, 2265/2 und 2265/9 jeweils der Gemarkung Freiberg betreffend die Immobilie Bertolt-Brecht-Straße 12 (Wohnerbbaurecht) an die Erbbauberechtigten

    Dr.-Ing. Christiane Biermann und
    Prof. Dr.-Ing. Horst Biermann
    Bertolt-Brecht-Straße 12
    09599 Freiberg

    Flurstücks-Nrn.:               3600/101, 2265/2 und 2265/9
    Grundbuchblatt:              4031 und 7335
    Gemarkung:                      Freiberg
    Größe:                                622 m², 148 m² und 8 m²
    Lage:                                  Bertolt-Brecht-Straße 12
    Bodenwert:                      91,00 EUR/m² (Bodenrichtwert Zone Hospitalviertel per 01.01.2024)
    Verkaufspreis:                 70.798,00 EUR

    Sämtliche mit dem Erwerb verbundenen Kosten trägt der Käufer, insbesondere die der Aufhebung des Erbbaurechts im Rahmen der Veräußerung.

    "Das Rechtsgeschäft über das Grundstück erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. (1) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zum vollen Wert (Verkehrswert im Sinne § 194 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Immobilienwertermittlungsverordnung). Die Maßgaben der Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Das Grundstück hat keinen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder denkmalpflegerischen Wert. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. (3) SächsGemO ist demnach nicht erforderlich."
     
  2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Erteilung einer Belastungsvollmacht in beliebiger Höhe für den Fall, dass für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. der Gesamtinvestition Fremdmittel in Anspruch genommen werden.
     
  3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Aufhebung des Erbbaurechts zur Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundes und Bodens (Erbbaurechtsvertrag wurde vollzogen/bestellt).
     

Abstimmungsergebnis:

9      Ja-Stimmen
einstimmig

 

Beschluss-Nr. 2/VFA vom 15.12.2025:

 

  1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf des Grundstücks (Grund und Boden), Flurstück 3600/92 der Gemarkung Freiberg betreffend die Immobilie Robert-Schumann-Straße 18 (Wohnerbbaurecht) an die Tochter der Erbbauberechtigten

    Maria Manuela Kräher
    Robert-Schumann-Straße 18
    09599 Freiberg

    Flurstücks-Nr.:                 3600/92
    Grundbuchblatt:             4031 und 7318
    Gemarkung:                     Freiberg
    Größe:                               680 m²
    Lage:                                  Robert-Schumann-Straße 18
    Bodenwert:                      91,00 EUR/m² (Bodenrichtwert Zone Hospitalviertel per 01.01.2024)
    Verkaufspreis:                 61.880,00 EUR


    Sämtliche mit dem Erwerb verbundenen Kosten trägt der Käufer, insbesondere die der Aufhebung des Erbbaurechts im Rahmen der Veräußerung.

    "Das Rechtsgeschäft über das Grundstück erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. (1) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zum vollen Wert (Verkehrswert im Sinne § 194 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Immobilienwertermittlungsverordnung). Die Maßgaben der Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Das Grundstück hat keinen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder denkmalpflegerischen Wert. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. (3) SächsGemO ist demnach nicht erforderlich."
     
  2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Erteilung einer Belastungsvollmacht in beliebiger Höhe für den Fall, dass für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. der Gesamtinvestition Fremdmittel in Anspruch genommen werden.
     
  3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Aufhebung des Erbbaurechts zur Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Veräußerung des Grund und Bodens (Erbbaurechtsvertrag wurde vollzogen/bestellt).


Abstimmungsergebnis:
9      Ja-Stimmen
einstimmig



Beschluss-Nr. 3/VFA vom 15.12.2025:

 

  1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf der Grundstücke (Grund und Boden), Flurstücke 3600/93 und 2265/7 jeweils der Gemarkung Freiberg betreffend die Immobilie Robert-Schumann-Straße 16 (Wohnerbbaurecht) an die Erbbauberechtigten

    Dr. Birgit Zabel und Jürgen Zabel
    Robert-Schumann-Straße 16
    09599 Freiberg

    Flurstücks-Nrn.:               3600/93 und 2265/7
    Grundbuchblatt:              4031 und 7265
    Gemarkung:                      Freiberg
    Größe:                                645 m² und 11 m²
    Lage:                                  Robert-Schumann-Straße 16
    Bodenwert:                      91,00 EUR/m² (Bodenrichtwert Zone Hospitalviertel per 01.01.2024)
    Verkaufspreis:                 59.696,00 EUR


    Sämtliche mit dem Erwerb verbundenen Kosten trägt der Käufer, insbesondere die der Aufhebung des Erbbaurechts im Rahmen der Veräußerung.

    "Das Rechtsgeschäft über das Grundstück erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. (1) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zum vollen Wert (Verkehrswert im Sinne § 194 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Immobilienwertermittlungsverordnung). Die Maßgaben der Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Das Grundstück hat keinen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder denkmalpflegerischen Wert. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. (3) SächsGemO ist demnach nicht erforderlich."
     
  2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Erteilung einer Belastungsvollmacht in beliebiger Höhe für den Fall, dass für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. der Gesamtinvestition Fremdmittel in Anspruch genommen werden.
     
  3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Aufhebung des Erbbaurechts zur Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundes und Bodens (Erbbaurechtsvertrag wurde vollzogen/bestellt).
     

Abstimmungsergebnis:
9      Ja-Stimmen
einstimmig



Beschluss-Nr. 4/VFA vom 15.12.2025:

 

  1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf des Grundstücks (Grund und Boden), Flurstücke 3600/96 der Gemarkung Freiberg betreffend die Immobilie Bertolt-Brecht-Straße 14 (Wohnerbbaurecht) an die Erbbauberechtigten

    Irmtraut Silbermann und Rainer Silbermann
    ertolt-Brecht-Straße 14
    09599 Freiberg

    Flurstücks-Nr.:               3600/96
    Grundbuchblatt:           4031 und 7264
    Gemarkung:                   Freiberg
    Größe:                             531 m²
    Lage:                                Bertolt-Brecht-Straße 14
    Bodenwert:                    91,00 EUR/m² (Bodenrichtwert Zone Hospitalviertel per 01.01.2024)
    Verkaufspreis:               48.321,00 EUR

    Sämtliche mit dem Erwerb verbundenen Kosten trägt der Käufer, insbesondere die der Aufhebung des Erbbaurechts im Rahmen der Veräußerung.

    "Das Rechtsgeschäft über das Grundstück erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. (1) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zum vollen Wert (Verkehrswert im Sinne § 194 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Immobilienwertermittlungsverordnung). Die Maßgaben der Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Das Grundstück hat keinen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder denkmalpflegerischen Wert. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. (3) SächsGemO ist demnach nicht erforderlich."
     
  2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Erteilung einer Belastungsvollmacht in beliebiger Höhe für den Fall, dass für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. der Gesamtinvestition Fremdmittel in Anspruch genommen werden.
     
  3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Aufhebung des Erbbaurechts zur Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundes und Bodens (Erbbaurechtsvertrag wurde vollzogen/bestellt).


Abstimmungsergebnis:
9      Ja-Stimmen
einstimmig

Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 18.12.2025

Beschluss-Nr. 1/BBA vom 18.12.2025:
 

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt die Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Neugasse, Obergasse und Pestalozzistraße zu Gesamtkosten von ca. 690 T€ brutto. Das Vorhaben wird in drei Bauabschnitten in den Jahren 2026, 2027 und 2028 realisiert.


Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen
einstimmig
 

Beschluss-Nr. 2/BBA vom 18.12.2025:

 

  1. Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, dass Verbindlichkeiten in Höhe von 33.000,00 EUR in der haushaltlosen Zeit 2025 eingegangen werden dürfen, die Auszahlungen im Produktsachkonto 36510100.02220000 - Eigene Tageseinrichtungen für Kinder/ Soziale Einrichtungen/ Kita "Brummkreisel", Albert-Funk-Straße, Maßnahme-Nr. 365101-M0003, im Haushaltsjahr 2025 bewirken.
     
  2. Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt, für die Baumaßnahme Kita „Brummkreisel“, Albert-Funk-Straße 7 in 09599 Freiberg – Mangelbeseitigung Korrosionsschäden dem Architekturbüro


HAUNER architektur
Dorfstraße 24
in 01723 Wilsdruff OT Herzogswalde

 

den Auftrag für die Planungsleistungen der Objektplanung Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 nach HOAI in Höhe von
 

32.115,53 EUR brutto
 

zu erteilen.
 

Abstimmungsergebnis:
9      Ja-Stimmen
einstimmig

Beschlüsse Stadtrat vom 08.01.2025
 

Beschluss-Nr. 1-15/2026:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Gebäude- und Flächenmanagement der Stadt Freiberg entsprechend § 16 Sächsischer Eigenbetriebsverordnung und § 5 Abs.1 Nr. 4 der Eigenbetriebssatzung für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026.
 

1. Der Wirtschaftsplan 2026 wird festgesetzt:

Im Erfolgsplan mit:
- einem Gesamtertrag von                                                                             14.923.100 EUR
- einem Gesamtaufwand von                                                                         15.390.000 EUR

- einem Jahresergebnis                                                                                    -466.900 EUR

Im Jahresergebnis ist die Abführung des Ergebnisses
Stiftsvermögens St. Johannis an die Stadt Freiberg enthalten:                205.600 EUR


Im Liquiditätsplan mit:
- Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit                                           -413.000 EUR
- Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit                                                    -43.000 EUR
- Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit                                                -133.000 EUR
- Finanzmittelbestand am Ende der Periode                                                   2.724.000 EUR

 

Abstimmungsergebnis:
33    Ja-Stimmen
einstimmig



Beschluss-Nr. 2-15/2026:

2. Der Stellenplan wird in der Fassung des Teiles F festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:
33    Ja-Stimmen
einstimmig



Beschluss-Nr. 3-15/2026:
3. Eine Ermächtigung für einen Kassenkredit in Höhe von 500.000 EUR.
 

Abstimmungsergebnis:
33    Ja-Stimmen
einstimmig

 

Beschluss-Nr. 4-15/2026:

Der Stadtrat stimmt der Einreichung der Projektskizzen „Grundhafte Sanierung der Heubner-Sporthalle“ und „Sanierung des Kunstrasens am Platz der Einheit“ für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ im Rahmen des Projektaufrufs 2025/2026 zu und ermächtigt den Oberbürgermeister das weitere Verfahren fortzuführen und bei positivem Bescheid die erforderlichen Eigenmittel bereitzustellen.


Abstimmungsergebnis:
33    Ja-Stimmen
einstimmig



Beschluss-Nr. 5-15/2026:

 

  1. Der Stadtrat beschließt den Verkauf der Grundstücke (Grund und Boden), Flurstücke 3600/94 und 2265/8 jeweils der Gemarkung Freiberg betreffend die Immobilie Robert-Schumann-Straße 14 (Wohnerbbaurecht) an die Erbbauberechtigte

    Angela Wagner
    Robert-Schumann-Straße 14
    09599 Freiberg

    Flurstücks-Nrn.:             3600/94 und 2265/8
    Grundbuchblatt:            4031 und 7319
    Gemarkung:                    Freiberg
    Größe:                              1.382 m² und 12 m²
    Lage:                                 Robert-Schumann-Straße 14
    Bodenwert:                     91,00 EUR/m² (Bodenrichtwert Zone Hospitalviertel per 01.01.2024)
    Verkaufspreis:                126.854,00 EUR

    Sämtliche mit dem Erwerb verbundenen Kosten trägt der Käufer, insbesondere die der Aufhebung des Erbbaurechts im Rahmen der Veräußerung.

    "Das Rechtsgeschäft über das Grundstück erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. (1) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zum vollen Wert (Verkehrswert im Sinne § 194 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. Immobilienwertermittlungsverordnung). Die Maßgaben der Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Das Grundstück hat keinen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder denkmalpflegerischen Wert. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. (3) SächsGemO ist demnach nicht erforderlich."
     
  2. Der Stadtrat beschließt die Erteilung einer Belastungsvollmacht in beliebiger Höhe für den Fall, dass für die Finanzierung des Kaufpreises bzw. der Gesamtinvestition Fremdmittel in Anspruch genommen werden.
     
  3. Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Erbbaurechts zur Wohnbebauung im Zusammenhang mit der Veräußerung des Grundes und Bodens (Erbbaurechtsvertrag wurde vollzogen/bestellt).
     

Abstimmungsergebnis:
31    Ja-Stimmen
1      Enthaltung
mehrheitlich

 

Beschluss-Nr. 6-15/2026:

  1. Der Stadtrat genehmigt die Planungsunterlagen zum Ausbau der Moritzstraße in Freiberg, 1. und 2. Bauabschnitt, zwischen Herderstraße/Untermarkt und Burgstraße inklusive Teilstück der Domgasse, zwischen der Einmündung Moritzstraße und Durchgang zur Kirchgasse entsprechend der Entwurfsplanung und beschließt die Ausführung der Baumaßnahme mit nachfolgend genannten Parametern:

Bauabschnitt 1:

  • Abschnittsgrenze
    Teilstück Moritzstraße westlich Einmündung Herderstraße bis Einmündung Domgasse, Ausbaulänge ca. 75 m sowie
    Teilstück der Domgasse, zwischen der Einmündung Moritzstraße und Durchgang zur Kirchgasse, Ausbaulänge ca. 40 m
     
  • Gestaltungsgrundsatz:
    Verkehrsberuhigter Bereich mit primärer Aufenthaltsfunktion und Gestaltung gemäß Gestaltungssatzung Altstadt
    Mischverkehrsfläche ohne separate Gehwege
     
  • Regelaufbau Mischverkehrsfläche:
    Großpflaster aus Naturstein (Granit), neu, geschnitten, Farbe rötlich
    ungebundene Bauweise
     
  • Besondere Ausstattungselemente:
    Neupflanzung von 3 Großgehölzen in offenen Bauscheiben sowie Pflanzkübel mit integriertem Bewässerungssystem
    Bänke, Papierkörbe sowie Fahrrad-Anlehnbügel

    Bauabschnitt 2:
     
  • Abschnittsgrenze
    Teilstück Moritzstraße mit Einmündung Domgasse bis östlich Einmündung Burgstraße, Ausbaulänge: ca. 120 m
     
  • Gestaltungsgrundsatz:
    Tempo-30-Zone gemäß Gestaltungssatzung Altstadt
    Aufteilung in Fahrbahn und beidseitige Gehwege
     
  • Regelaufbau Fahrbahn:
    Großpflaster aus Naturstein (Granit), neu, bruchrauh, Farbe rötlich
    ungebundene Bauweise
     
  • Regelaufbau Gehwege:
    Natursteinplatten und Breitborde aus Granit, altbrauchbar, grau-gelb
    auf Drainbeton-Tragschicht (DBT)

    Allgemein:
     
  • Ausstattung:
    Erneuerung der Verkehrszeichen
     
  • Straßenbeleuchtung:
    Erneuerung der Erdkabel Straßenbeleuchtung, die vorhandenen historischen Altstadtleuchten sind bereits auf LED-Technik umgerüstet
     
  • Barrierefreiheit:
    Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses „Barrierefreies Freiberg“ sind Grundlage der vorliegenden Planungen.

    Abstimmungsergebnis:
    17    Ja-Stimmen
      9    Nein-Stimmen
      7    Enthaltungen
    mehrheitlich

     

Beschluss-Nr. 7-15/2026:

  1. Der Stadtrat beschließt die Anschaffung und Neuerrichtung eines Trinkwasserbrunnens des Herstellers „PLASSON GmbH“ im Bereich des 1. Bauabschnittes der Moritzstraße als weiteres Gestaltungselement im verkehrsberuhigten Bereich sowie aus Gründen der städtebaulichen Aufwertung des Dombereiches.

    Abstimmungsergebnis:
      9    Ja-Stimmen
    19    Nein-Stimmen
      5    Enthaltungen
    mehrheitlich abgelehnt
     

Beschluss-Nr. 8-15/2026:

  1. Der Stadtrat beschließt mit Bestätigung des Haushaltsplanes eine überplanmäßige Ausgabe in 2026 bei dem PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme 511101-M0036 (Moritzstraße) in Höhe von 462.700,00 €.

    Die Deckung erfolgt aus PSK 55300200.09600000 Friedhöfe, Anlagen im Bau; Maßnahme 553002-M0015 (Erweiterung Zentralfriedhof), in Höhe von 462.700,00 €.
     

Abstimmungsergebnis:
15    Ja-Stimmen
12    Nein-Stimmen
  6    Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 9-15/2026:

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die in der Anlage 1 (Entgeltverzeichnis) enthaltenen Entgelte und Nebenkosten für die Händler, die Standbetreiber und die Schausteller der Veranstaltungen Bergstadtfest, Frühling- und Herbstfest sowie Nachtschicht für die Jahre 2026 und 2027.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg nimmt zur Kenntnis, dass eine Kostenunterdeckung in Höhe von 594.106,19 EUR berechnet worden ist. Das entspricht einem Kostendeckungsgrad von Ø 36 %.
     

Abstimmungsergebnis:
32   Ja-Stimmen
  1   Enthaltung

mehrheitlich


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen