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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: amt. Oberbürgermeister Martin Seltmann
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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55/2025 | Bekanntmachung von Beschlüssen Sonderstadtrat vom 28.04.2025, Bau- und Betriebsausschuss vom 30.05.2025, Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 05.05.2025 und Stadtrat vom 15.05.2025
Beschlüsse Sonderstadtrat vom 28.04.2025
Beschluss-Nr. 1-2. Sondersitzung/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt:
- Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ wird um eine Teilfläche des Flurstücks 1917 (Teilfläche B 173) und eine Teilfläche des Flurstücks 1854/2 (Teilfläche Erzweg) erweitert.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung vom September 2024 gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ ist gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Absatz 2 BauGB von der Auslegung zu unterrichten. Der Bebauungsplan wird für die Dauer der öffentlichen Auslegung auch im Internet eingestellt (§ 4a Abs. 4 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt den Offenlegungszeitraum zu bestimmen und diesen rechtzeitig und ortüblich bekanntzumachen.
- Im Durchführungsvertrag, welcher Voraussetzung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ ist, oder einem gesonderten Vertrag ist über die Standardregelungen hinaus zu regeln bzw. zur Bedingung zu machen, dass:
a) der Vorhabenträger oder Rechtsnachfolger straßenbegleitend an der Jungestraße eine Wohnbebauung zu errichten hat,
b) die Frist zur bezugsfertigen Fertigstellung der Wohnbebauung nach Buchstabe a) sechs Jahre ab Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vereinbart wird,
c) der Vorhabenträger bei nicht oder nicht vollständiger Realisierung der Wohnbebauung nach Buchstabe a) innerhalb der Frist nach Buchstabe b) eine Vertragsstrafe von 10 % des Bodenrichtwertes, berechnet auf die Fläche der geplanten Wohnbebauung zu zahlen hat, bei teilweiser Realisierung der Wohnbebauung ist die Vertragsstrafe prozentual zu reduzieren, auf die noch nicht bebaute Grundstücksfläche
d) je weiterem Jahr Verzug ab dem Zeitpunkt nach Buchstabe b jeweils eine weitere Vertragsstrafe in Höhe von 10% analog Buchstabe c) zu zahlen hat,
e) sich der Vorhabenträger verpflichtet, die Flächen, welche für die Wohnbebauung an der Jungestraße erforderlich sind nach Ablauf von sechs Jahren ab dem Endzeitpunkt nach Buchstabe b zum dann gültigen Bodenrichtwert (Quelle: aktueller Grundstücksmarktbericht) an die Stadt Freiberg zu verkaufen, sofern die Wohnbebauung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bezugsfertig errichtet ist.
- Die Offenlage erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung des Beschlusses durch den Vorhabenträger.
Abstimmungsergebnis:
32 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 2-2. Sondersitzung/2025:
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Aufhebung des Beschlusses 2023/220 zur Weiterentwicklung der Vorentwurfsvariante „Grüne Petra“.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg hebt den Beschluss-Nr. 9-26/2022 zur Erweiterung des Standortes des Besucherzentrums der Welterbe Montanregion Erzgebirge in Freiberg um das Grundstück Petersstraße 21 auf.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, das Flurstücke 78/1, Petersstraße 19 als Welterbe-Besucherzentrum einschließlich der notwendigen funktionalen Außenanlagen zu entwickeln und beauftragt die Neuausschreibung der Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren (nach VgV) mit vorgelagertem Planungswettbewerb.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses zur Erstellung des Welterbe-Besucherzentrums bis zur Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 in das Mittelfristige Investitionsprogramm 2025–2029 aufzunehmen und fortzuschreiben und auf dieser Grundlage die Fördermittel zu beantragen.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg erteilt eine Genehmigung, dass Verbindlichkeiten im Rahmen des Planansatzes des Haushaltsjahres 2025 in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung 2025 eingegangen werden dürfen, die eine Auszahlung im PSK 57503000.09600000 Welterbe Montanregion Erzgebirge/Anlagen im Bau, Besucherzentrum des Welterbes Montanregion Erzgebirge, Petersstraße 19, Maßnahme 575030-M0002 als Baunebenkosten für die Vorbereitung und Umsetzung eines Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb nach VgV bewirken.
Abstimmungsergebnis:
32 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimme
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 3-2. Sondersitzung/2025:
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung Freiberg mit der Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen zur Einführung einer Gästetaxe für die Stadt Freiberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies beinhaltet eine Kalkulation, die Darstellung möglicher Vergünstigungen und eine Satzung zur Erhebung einer Gästetaxe.
Abstimmungsergebnis:
23 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
6 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 4-2. Sondersitzung/2025:
- Der Stadtrat beschließt die Aufstockung der veranschlagten Mittel für die Baumaßnahme Heinrich-Heine-Straße, PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau), Maßn.-Nr. 541001-M0022 im Mittelfristigen Investitionsprogramm 2025 bis 2029 von 636.000,00 € um 129.000,00 € auf 765.000,00 €.
Die Deckung erfolgt aus PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau)
- PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlage im Bau),
Maßn.-Nr. 511115-M0010 (Dammstraße) in Höhe von 21.000,00 €
- PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlage im Bau),
Maßn.-Nr. 541001-M0078 (Maxim-Gorki-Straße) in Höhe von 12.000,00 €
- PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlage im Bau),
Maßn.-Nr. 541001-M0001 (Gemeindestraßen) in Höhe von 8.000,00 €
- PSK 54100100.42210000 (Gemeindestraßen, Straßeninstandhaltung)
in Höhe von 88.000,00 €
Gesamtsumme Deckung: 129.000,00 €
- Der Stadtrat beschließt das Eingehen von Verbindlichkeiten in der haushaltslosen Zeit für die unter 1. genannte Baumaßnahme.
Abstimmungsergebnis:
31 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 5-2. Sondersitzung/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg wählt aus der Mitte des Bau- und Betriebsausschusses
Stadtrat Prof. Dr. Michael Eßlinger
und aus der Mitte des Kulturausschusses
Stadtrat Holger Reuter
in die Jury des Sanierungs-/Architekturpreises.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
5 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 6-2. Sondersitzung/2025:
Der Stadtrat erteilt sein Einvernehmen zur Gewährung einer übertariflichen Zulage an die gemäß § 17 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Freiberg bestellten „Verhinderungsvertreter“ in Höhe von 400 EUR (brutto) monatlich, befristet für die Dauer ihrer Bestellung. Die Zulage erhöht sich ab dem Jahr 2025 entsprechend den tariflichen Anpassungen der allgemeinen Entgelttabelle (Anlage A zum TVöD VKA).
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
6 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 30.05.2025
Beschluss-Nr. 1/BBA vom 30.04.2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, der Firma
Andreas Adam GmbH, 09619 Sayda,
den Zuschlag für die Erneuerung der Mischwasserkanalisation (Sammelkanäle und Anschlusskanäle) in der Heinrich-Heine-Straße, 2. und 3. Bauabschnitt
zum Angebotspreis von 497.819,59 brutto
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 2/BBA vom 30.04.2025:
Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt, der Firma
Landschaftsgestaltung, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH, 09599 Freiberg
den Zuschlag für die Herstellung Regenrückhaltebecken Hammerberg
zum Angebotspreis von 768.961,04 € brutto
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 3/BBA vom 30.04.2025:
Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt, der Bietergemeinschaft A. Adam GmbH + LSTW GmbH den Zuschlag für die Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Zuger Straße, 1. – 3. Bauabschnitt
zum Angebotspreis von 856.999,00 € brutto
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 4/BBA vom 30.04.2025:
- Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Aufhebung des Vergabebeschlusses Nr. 4/BBA-2024 vom 25.04.2024 (Vorlagen-Nr. 2024/68) für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Brücke Bw 58 (F22) in Freiberg ST Kleinwaltersdorf“ zugunsten des Bauunternehmens Uwe Riße Hoch- und Tiefbau, 01665 Klipphausen OT Sora.
- Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke F22 Hainichener Straße in Freiberg ST Kleinwaltersdorf an den Bieter, der nach Wiederholung des Vergabeverfahrens unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat.
Den Zuschlag erhält die Firma
Andreas Adam GmbH
Straßen- und Tiefbau
Dresdner Straße 77
09619 Sayda
mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 400.220,03 €. In der Angebotssumme ist ein Preisnachlass in Höhe von 2 % berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 6/BBA vom 30.04.2025:
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Stellungnahme der Stadt Freiberg zum Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Batteriespeicher Freiberg-Nord“ im Gemeindegebiet Oberschöna (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
4 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 05.05.2025
Beschluss-Nr. 1/VFA vom 05.05.2025:
- Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Kauf eines Grundstückes, Teilfläche aus dem Flurstück 4073 der Gemarkung Freiberg, gelegen an der Leipziger Straße, von der
Freiberger Brauhaus GmbH
Am Fürstenwald
09599 Freiberg
Flurstücks-Nr.: 4073 (Teilfläche)
Grundbuchblatt: 11461
Gemarkung: Freiberg
Größe: ca. 1.240 m²
Lage: entlang der Leipziger Straße B 101
Bodenwert: 25,00 €/m² (Bodenrichtwert zum 01.01.2024)
Kaufpreis: 31.000,00 € (zzgl. Nebenkosten für Notar, Grundbucheintragung,
Grunderwerbsteuer, Liegenschaftsvermessung in Höhe von
ca. 17.000,00 €)
Gesamtkosten: ca. 48.000,00 €
Sämtliche mit dem Erwerb verbundenen Kosten trägt die Stadt Freiberg, insbesondere die für die nötige Liegenschaftsvermessung.
- Der Verwaltungs- und Finanzausschuss hebt den Beschluss mit der Vorlagen-Nummer 2018/208 vom 10.09.2018 auf.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschlüsse Stadtrat vom 15.05.2025
Beschluss-Nr. 1-9/2025:
Beschluss des Sitzungskalenders II. Halbjahr 2025
s. Anlage "Sitzungskalender II. Halbjahr 2025"
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 2-9/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Teilfortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes (IHK) „Bahnhofsvorstadt“ gemäß Anlage.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 3-9/2025:
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung zum Lärmaktionsplan Stadt Freiberg (Stand März 2025) und die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung der Fortschreibung eingegangenen Stellungnahmen (Anlage zur Fortschreibung).
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimmen
3 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 4-9/2025:
Der Stadtrat beschließt in der Maßnahme-Nr. 541001-M0073 (Himmelfahrtsgasse) überplanmäßige Ausgaben im Jahr 2024 im PSK 54100100.09600000 (Gemeindestraßen, Anlagen im Bau) in Höhe von 148.100,00 € bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt über
- das PSK 55300200.09600000 (Friedhof, Anlagen im Bau), Maßnahme 553002-M0002 (Sanierung Mauer Donatsfriedhof) in Höhe von 64.900,00 €
- das PSK 54300100.09600000 (Staatsstraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme 543001-M0007 (Radweg Freiberg – Hilbersdorf) in Höhe von 65.800,00 €
- das PSK 54200100.09600000 (Kreisstraßen, Anlagen im Bau), Maßnahme 542001-M0002 (Berthelsdorfer Straße) in Höhe von 17.400,00 €.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 5-9/2025:
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung zum Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der Zuger Straße, 1. bis 3. Bauabschnitt in Freiberg“ inkl. der Bauleistungen zum Bauvorhaben „Fußgängerquerungshilfe in der Käthe-Kollwitz-Straße“ an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Den Zuschlag erhält die
Bietergemeinschaft „Ausbau Zuger Straße in Freiberg, 1. bis 3. BA“
Andreas Adam GmbH, Sayda und
Landschaftsgestaltung, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH, Freiberg
mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 2.980.549,83 €.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 6-9/2025:
Der Stadtrat beschließt den Kauf eines Grundstückes, Flurstück 546/1 der Gemarkung Freiberg zur Herstellung eines Regenrückhaltebeckens, gelegen in der Altstadt, Bereich Aschegasse/Gerbergasse/Wasserturmstraße, von
SAXONIA Standortentwicklungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH
Halsbrücker Straße 34
09599 Freiberg
Flurstücks-Nr.: 546/1
Grundbuchblatt: 4136
Gemarkung: Freiberg
Größe: 2.015 m²
Lage: Altstadt, Bereich Aschegasse/Gerbergasse/Wasserturmstraße
Kaufpreis: 300.000,00 € (zzgl. Erwerbsnebenkosten, wie für Notar, Grundbucheintragung, Grunderwerbssteuer von insgesamt ca. 20.000,00 €)
Gesamtkaufpreis: ca. 320.000,00 €
Sämtliche mit dem Erwerb verbundenen Kosten trägt die FREIBERGER ABWASSERBESEITIGUNG Eigenbetrieb der Stadt Freiberg.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 7-9/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Änderung (Abweichung) der sonst bei Verkaufsfällen üblichen Modalitäten für die Investitionsverpflichtung im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes Hospitalweg 3 in 09599 Freiberg, bestehend aus den Flurstücken 2226/5 (Gebäude und Nebenflächen) sowie 3334/5 (Parkplatz Chemnitzer Straße, ehem. Turmhofkino), jeweils der Gemarkung Freiberg, dergestalt, dass eine dingliche Sicherung für die Nutzungsbindung mit dem Wiederkaufsrecht für die Stadt Freiberg, betreffend dem Flurstück 2226/5, in eine schuldrechtliche Verpflichtung des Käufers umgestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 8-9/2025:
Der Stadtrat beschließt, die Vorbereitungen zur Veräußerung des derzeit in Erbbau vergebenen Objektes Boddenstraße 4B, in 18586 Gager, an die Erbbaurechtsnehmerin zu veranlassen.
Das Objekt ist bebaut mit einem Ferienobjekt (starker Instandhaltungsstau) und derzeit in Erbbau vergeben.
Flurstücks-Nr.: 515
Grundbuchblatt: 1244
Gemarkung: Groß Zicker und Gager
Lage: Boddenstraße 4B, 18586 Gager
Größe: 3.445 m²
davon: ca. 1.500 m² bebaute Fläche,
ca. 1.945 m² besondere Fläche (Gartenland)
Laufzeit: 66 Jahre (ab 1.1.2013)
Verkehrswert: ist noch aktuell per Gutachten festzusetzen
(informativ 154.000,00 EUR Sept. 2012)
Kaufpreis: später auf Basis des Verkehrswertgutachtens endverhandelbar
Zu tätigen sind eine neuerliche Verkehrswertermittlung sowie ggf. die Erstellung eines Energieausweises. Die Kosten dafür trägt die Erwerberin.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 9-9/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Genehmigung von Fördermitteln in Höhe von 1.329,57 EUR an die WEG Peter-Schmohl-Str. 5,7 in der haushaltslosen Zeit.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
1 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 10-9/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, die im Haushaltjahr 2025 geplanten Mittel in Höhe von 150 T€ für die Modernisierung des Storage der gesamten Verwaltung freizugeben.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 11-9/2025:
Der Stadtrat wählt den Gemeindewahlausschuss für die diesjährige Oberbürgermeisterwahl wie folgt:
| Vorsitzender Udo Neie (Stadtverwaltung Freiberg) | Stellvertreter/in Bianca Schönherr (Stadtverwaltung Freiberg) |
Beisitzer 1 | Michael Junghans (AfD) | Hermann Frenzel (AfD) |
Beisitzer 2 | Hans-Joachim Walter (CDU) | Rolf Rothermundt (CDU) |
Beisitzer 3 | Dr. Jens Grigoleit (Freie Wähler Mittelsachsen e. V.) | Sabine Berek (Freie Wähler Mittelsachsen e. V.) |
Beisitzer 4 | Bero Borutzky (Freiberg für alle) | Karsten Kurasch (Freiberg für alle) |
Beisitzer 5 | Alexander Weiß (SPD) | Dr. Reiner Hoffmann (SPD) |
Beisitzer 6 | Jürgen Freitag (Bündnis 90/Die Grünen + DIE LINKE) | Simon Liebing (Bündnis 90/Die Grünen + DIE LINKE) |
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 12-9/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beauftragt den Oberbürgermeister die Stellungnahme der Stadt Freiberg für den Aufgabenträger bei der 5. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau 2026 um die Anbindung des Stadtteils Kleinwaltersdorf an die Stadtbuslinien der Stadt Freiberg entsprechend der Maßnahme X5 des VEP 2023 vom 9.12.2015 zu ergänzen.
Die Stellungnahme soll deutlich machen, dass zeitgemäße und servicefreundliche Taktzeiten von 1 h (5.00 - 22.00) im gesamten Stadtteil an allen Werk- Sonn- und Feiertagen sowohl in der Schulzeit als auch in den Schulferien vorzusehen sind. Insbesondere soll wochentags in den Abendstunden und an den Wochenenden
eine vergleichbare OPNV-Versorgung wie im 2 km entfernten Friedeburg erreicht werden (z.B. Linie C).
Für eine kurzfristige Verbesserung der ÖPNV-Versorgung im Stadtteil Kleinwaltersdorf im laufenden Jahr 2025 beauftragt der Stadtrat den Oberbürgermeister die Prüfung
1. einer Erweiterung des ALIT – Angebotes im Stadtteil Kleinwaltersdorf , sowie
2. einer Veränderung der Streckenführung der Buslinie 747 und 750 über die Straße Walterstal
durch den Aufgabenträger zu veranlassen und für eine Einführung sich einzusetzen.
Diese Maßnahme ist bis 1.9.2025 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
3 Enthaltungen
mehrheitlich