Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
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20.07.2026

66/2026 | Bekanntmachung über die erneute Veröffentlichung einer Planunterlage im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „S 184 – Anbau einer Radverkehrsanlage bei Freiberg“

Für das o. g. Planfeststellungsverfahren erfolgte die öffentliche Auslegung bereits in der Zeit vom 4. Mai bis 3. Juni 2026. Gleichzeitig standen die Planunterlagen zur Einsicht im Internet auf der Bekanntmachungsseite der Landesdirektion Sachsen bereit. Außerdem erfolgte eine Veröffentlichung im UVP-Portal.

Es wurde festgestellt, dass die Planunterlage 19.1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan - in der bisherigen Veröffentlichung auf der Internetseite und im UVP-Portal nicht fristgerecht zur Einsicht bereitstand.

Um den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich zu genügen und den Beteiligten die vollständige Information zu gewährleisten, werden die vollständigen Planunterlagen nun erneut auf den Bekanntmachungsseiten der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur – Staatsstraßen – und im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die ausgelegten Planunterlagen in Papierform in den Gemeinden/Städten Altenberg, Brand-Erbisdorf, Frauenstein, Freiberg, Klingenberg, Lichtenberg und Weißenborn waren vollständig. Deshalb erfolgt hier keine nochmalige Auslegung. Es besteht aber die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Landesdirektion Sachsen, Olbrichtplatz 1 in Dresden nach vorheriger telefonischer Absprache einzusehen. Die Telefonnummer lautet: 0351 825 3222.

Aufgrund der erneuten Veröffentlichung wird die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwendungen für die betroffene Öffentlichkeit neu gefasst.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Berichtigung äußern.

Einwendungen bzw. Äußerungen sind schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei den o. g. Stadt-/Gemeindeverwaltung zu erheben. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

Nach Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen (§ 21 Abs. 5 UVPG).

Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 2 VwVfG).

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen.

Wir weisen ferner darauf hin, dass bereits abgegebene Stellungnahmen und Einwendung weiterhin ihre volle Gültigkeit behalten.

Diese Bekanntmachung und die gesamten Planunterlagen einschließlich Unterlage U19.1 – Landschaftspflegerischer Begleitplan - werden zudem im zentralen UVP-Portal zugänglich gemacht.

Datenschutzhinweise

Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar.

Dresden, den 16. Juli 2026

gez. Holger Keune
Referatsleiter Planfeststellung
Landesdirektion Sachsen


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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