Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
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18.06.2024

69/2024 | Bekanntmachung Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 13.05.2024 sowie vom 17.06.2024, Bau- und Betriebsausschuss vom 23.05.2024 und Stadtrat vom 06.06.2024

Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 13.05.2024

 

Beschluss-Nr. 1/VFA vom 13.05.2024:

  1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt für das Haushaltjahr 2024 eine außerplanmäßige Ausgabe auf dem Produktsachkonto 12220100.07401000, Maßnahme 122201-M0001 Pass- und Meldewesen - Erwerb von Hardware in Höhe von 53.200 EUR und eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltjahr 2024 auf dem Produktsachkonto 12220100.42540000 Pass- und Meldewesen - Unterhaltung des immateriellen Vermögens in Höhe von 3.100 EUR für die Beschaffung einer Dokumentenausgabeanlage zzgl. der anfallenden Wartungskosten.
     
  2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 2024 auf dem Produktsachkonto 12220100.42910000 Pass- und Meldewesen - Sonstige Dienstleistungen in Höhe von 750 EUR netto sowie einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltjahr 2024 auf dem Produktsachkonto 12220100.16800000 Pass- und Meldewesen - anrechenbare Vorsteuer in Höhe von 200 EUR für die einmaligen Liefer- und Installationskosten einer Fotostation für die Pass- und Meldebehörde der Stadt Freiberg.

Die Deckung erfolgt über die Liquiditätsreserve im Produktsachkonto 61200100.17119010 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft – Liquiditätsreserve.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2/VFA vom 13.05.2024:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Schenkung Gehege für Frettchen für den Tierpark der Stadt Freiberg.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3/VFA vom 13.05.2024:
 

1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Rahmen eines Sammelbeschlussverfahrens.
 

2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt die in der Anlage aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an und beschließt die Verwendung für den vorgeschlagenen Zweck.

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen
einstimmig
befangen: Stadtrat Uwe Fankhänel


Beschluss-Nr. 4/VFA vom 13.05.2024:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Geldspende für die Restaurierung eines historischen Stadtbuches aus dem Bestand des Stadtarchives.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 5/VFA vom 13.05.2024:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Geldspende für die erfolgten Sanierungsarbeiten am Fundament des Hornbrunnens.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen
einstimmig
befangen: Stadtrat Dr. Jens Grigoleit

Bau- und Betriebsausschuss vom 23.05.2024

Beschluss-Nr. 1/BBA vom 23.05.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur Baumaßnahme „Hochwasserschadensbeseitigung am Stangenbergbach in Freiberg“ an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Den Zuschlag erhält die Firma

Landschaftsgestaltung,
Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH
Dresdner Straße 27a
09599 Freiberg

mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 441.872,54 € .

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2/BBA vom 23.05.2024:

 

1. Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Herausnahme des Hintergebäudes aus dem Instandsetzungs-/ Modernisierungsplan (Anlage 1 des Weiterleitungsvertrages vom 28.08.2020) für das Grundstück Fischerstraße 29, Flurstück-Nr. 45 unter der Bedingung, dass die Bausubstanz des Hintergebäudes dauerhaft vor weiteren Schäden durch eindringende Feuchtigkeit geschützt wird.

2. Die bereits am 27.08.2020 beschlossene Fördermittel (Beschluss-Nr. 2/BBA zu Vorlage 2020/178) in Höhe von 149.900,00 € werden nunmehr für die Instandsetzung/ Modernisierung von Dach und Fassade des Vorderhauses und Verbindungsbaus für das Grundstück Fischerstraße 29, Fl.Nr. 45 ausgezahlt. Der Umsetzungszeitraum ist bis 31.12.2024 vereinbart.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3/BBA vom 23.05.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt, für die Baumaßnahme
Teilumbau und Modernisierung Stadt- und Bergbaumuseum Am Dom 1 in 09599 Freiberg
dem Architekturbüro

HAUNER architektur
Dorfstraße 24
in 01723 Wilsdruff OT Herzogswalde

den Auftrag für die Leistungsphase 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Anlage 10 HOAI) in Höhe von

85.506,02 EUR brutto

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimmen
einstimmig

Stadtrat vom 06.06.2024

Beschluss-Nr. 1-50/2024:

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 der Stadt Freiberg mit folgenden Ergebnissen:

  • Betrag des ordentlichen Ergebnisses                                           9.706.629,34 €
    davon
    Entnahme aus Rücklage der Stiftung St. Johannis                       679.161,45 €
    Z
    uführung zur Rücklage der Dr.-Anneliese-Bachmann-Stiftung         58,50 €
  • Betrag des Sonderergebnisses                                                      -2.948.962,93 €
  • Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis
    mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO          1.043.698,81 €
  • Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis
    mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO             330.102,36 €
  • Betrag des Gesamtergebnisses                                                      8.131.467,58 €
  • Überschuss des ordentlichen Ergebnisses, der in die Rück-
    lage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ein-
    gestellt wird                                                                                      11.429.431,10 €
    darunter
    aus Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO            1.043.698,81 €
  • Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage
    aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird     330.102,36 €
    darunter
    aus Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO               330.102,36 €
  • Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit     9.303.917,67 €
  • Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                      -13.322.755,16 €
  • Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit                    -1.222.036,00 €
  • Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr -5.240.873,49 €
  • Bilanzsumme                                                                                  511.814.884,81 €.

Abstimmungsergebnis:

33    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2-50/2024:

1. Der Stadtrat beschließt aufgrund von § 34 SächsEigBVO und § 5 Abs. 2 der Satzung für den Eigenbetrieb Gebäude- und Flächenmanagement der Stadt Freiberg (GFM) den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb GFM für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 in der folgenden Fassung:

 

1.1       Bilanzsumme                                                                                 5.236.418,70 EUR

1.1.1    davon entfallen auf der Aktivseite auf

  • Anlagevermögen                                                                                100.164,18 EUR
  • Umlaufvermögen                                                                            5.122.327,75 EUR
  • Rechnungsabgrenzungsposten                                                            13.926,77 EUR

1.1.2    davon entfallen auf der Passivseite auf

  • Eigenkapital                                                                                     1.691.643,38 EUR
  • Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen                                            5.082,95 EUR
  • Rückstellungen                                                                                   412.486,05 EUR
  • Verbindlichkeiten                                                                             3.019.239,23 EUR
  • Rechnungsabgrenzungsposten                                                          107.967,09 EUR

1.2         Jahresüberschuss                                                                              40.878,38 EUR

1.2.1     Summe der Erträge                                                                     12.985.072,28 EUR

1.2.2     Summe der Aufwendungen                                                         12.910.671,35 EUR

1.2.3      Sonstige Steuern                                                                                33.522,55 EUR

 

 

2. Der Stadtrat beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von 40.878,38 Euro wie folgt:

 

2.1       Zuführung zur Gewinnrücklage                                                                     0,00 EUR

2.2.1   Abführung an den Haushalt der Stadt Freiberg                                   40.878,38 EUR

 

3. Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022.

Abstimmungsergebnis:

33    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 5-50/2024:

1. Der Stadtrat nimmt die Vereinbarung über die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten betreffend die Kreisumlage 2017 und 2018 zwischen dem Landkreis Mittelsachsen und der Stadt Freiberg (Anlage 1) zustimmend zu Kenntnis.

2. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Unterzeichnung der Vereinbarung.

3. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister zur Vorbereitung und Umsetzung aller in der Vereinbarung notwendigen Schritte. Dies umfasst insbesondere die Abgabe der prozessualen Erklärungen in Bezug auf die Kreisumlage 2017 und 2018.

4. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister abweichend von Ziffer 3 der Beschlussfassung, die Vereinbarung zur Theaterfinanzierung dem Stadtrat gesondert zur Beschlussfassung vorzulegen.

5. Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Immobilie Freiberg (Grundstücksdaten Anlage 5), genutzt als Frauenschutzhaus sowie Mütter-Begegnungsstätte an die

Landkreis Mittelsachsen Servicegesellschaft mbH
(landkreiseigene Gesellschaft)
Halsbrücker Straße 34 in 09599 Freiberg

Verkaufspreis:             349.732,87 €(lt. Verkehrswertgutachten abzüglich Herstellungskosten Zufahrt)

Sämtliche mit der Veräußerung verbundenen Kosten trägt der Erwerber.

Das Rechtsgeschäft über das Grundstück erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zum vollen Wert (Verkehrswert im Sinne § 194 Baugesetzbuch in Verbindung mit Immobilienwertermittlungsverordnung). Die Maßgaben der Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Für das Grundstück ist eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. 3 SächsGemO erforderlich, da ein besonderer denkmalpflegerischer Wert als Kulturdenkmal gegeben ist.

Abstimmungsergebnis:

33    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 6-50/2024:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 034 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Alte Zinnhütte“ gemäß § 12 BauGB.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2764/2 und 2764/3 der Gemarkung Freiberg (siehe Anlage 1 – Geltungsbereich des Plangebietes) und wird begrenzt:

im Norden:      durch die Silberhofstraße
im Osten:        durch die Bahnstrecke Freiberg-Holzhau
im Süden:       durch das Flurstück 2783
im Westen:     durch die Silberhofstraße

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

Ausweisung eines Sondergebietes PV-Freiflächenanlage gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO

Abstimmungsergebnis:

27    Ja-Stimmen
2      Nein-Stimmen
4      Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 7-50/2024:

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 035 „Sondergebiet Photovoltaikanlage Abbrandhalde“ gemäß § 12 BauGB.

Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 2714/126 der Gemarkung Freiberg (siehe Anlage 1 – Geltungsbereich des Plangebietes) und wird begrenzt:

im Norden:      durch das Industriegebiet SAXONIA und die Abbrandhalde
im Osten:        durch das Flurstück 2713/7
im Süden:       durch das Flurstück 2714/b und die Bahnstrecke Dresden - Chemnitz
im Westen:     durch das Industriegebiet SAXONIA und die Bahnstrecke Dresden – Chemnitz

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt:

Ausweisung eines Sondergebietes PV-Freiflächenanlage gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO

Abstimmungsergebnis:

26    Ja-Stimmen
2      Nein-Stimmen
4      Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 8-50/2024:

1. Der Stadtrat beschließt (Grundsatzbeschluss) die Umsetzung einer Gestaltung in der Bahnhofshalle, welche die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und Institutionen der Stadt Freiberg repräsentiert.

2. Der Stadtrat beschließt überplanmäßige Ausgaben im Haushaltjahr 2024 in Höhe von 200.000,00 EUR im PSK 11132500.09600000 Grundvermögen/ Anlagen im Bau FP "Soziale Stadt Neu - Erweiterte Bahnhofsvorstadt" Bahnhof, Maßnahme 511115-M0007. Die Deckung erfolgt aus der Liquiditätsreserve.

3. Der Stadtrat beschließt die Freigabe der Finanzmittel gem. Beschlusspunkt Nr. 2 innerhalb der geltenden Haushaltssperre.

Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
2      Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 9-50/2024:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in 2024 bei PSK 36510100.06200002, 365101-M0011, Flucht- und Spieltreppe für Kindereinrichtung Sonnenblume in Höhe von 155.000 EUR.

Die Deckung erfolgt über PSK 61200100.17119010 Liquiditätsreserve.

Abstimmungsergebnis:

32    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 10-50/2024:

Der Stadtrat beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung in 2024 bei dem PSK  55100200.43173002, Maßnahme  551002-M0000,   Zuschüsse an private Unternehmen, Wohnungsgenossenschaft Freiberg eG, in Höhe von 30.000 EUR.

Die Deckung erfolgt über PSK 61200100.17119010 Entnahme aus der Liquiditätsreserve.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
1      Enthaltung
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 11-50/2024:

Der Stadtrat beschließt die Erhöhung der Bezuschussung der Modernisierung/Instandsetzung des Gebäudes Borngasse 10, Flurstück Nr. 589 in Höhe von 50.000,00 € auf insgesamt 577.268,00 €.

Abstimmungsergebnis:

27    Ja-Stimmen
3      Nein-Stimmen
3      Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 12-50/2024:

Der Stadtrat beschließt, der Grabstätte Gottfried Kohl‘s auf dem Donatsfriedhof, Abteilung V/V, Reihe 20, Nr. 19+20, mit Wirkung ab dem 01.01.2028 den Status einer Ehrengrabstätte zuzuerkennen und die laufende Unterhaltung zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:

32    Ja-Stimmen
1      Enthaltung
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 13-50/2024:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die folgende 2. Änderung der Benutzungsordnung:

2. Änderung der Benutzungsordnung für die
öffentlichen städtischen Spielplätze und Freizeitanlagen
der Stadt Freiberg vom 04.05.2016 (2. Änderung)
vom …


Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner Sitzung am … beschlossen, die Benutzungsordnung für die öffentlichen städtischen Spielplätze und Freizeitanlagen der Stadt Freiberg vom
04.05.2016 wie folgt zu ändern:

 

§ 1

Änderungsbestimmung

 

1. In § 5 Abs. 3 wird die Nummer 11 wie folgt gefasst:
„11. alkoholische Getränke oder Drogen aller Art sowie Cannabis zu sich zu nehmen,“

2. In § 8 Abs. 1 wird die Nummer 12 wie folgt gefasst:
„12. Entgegen § 5 Abs. 3 Nr. 11 alkoholische Getränke oder Drogen aller Art sowie Cannabis zu sich nimmt,“

 

3. In Anlage 1 (zu § 1) der Auflistung der Spielplätze (SP) wird die Angabe „SP an der Silberhofstraße/Gabelsberger Straße“ ersetzt durch die Angabe „SP an der Silberhofstraße“.

 

4. Der Anlage 1 (zu § 1) wird in der Auflistung der Spielplätze (SP) folgende Nummer hinzugefügt:
„16. Spielplätze an der Freiberger Entdecker Spur“


§ 2
Inkrafttreten


Die 2. Änderung der Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Freiberg, ......................                                                         - Dienstsiegel -

 

Sven Krüger
Oberbürgermeister



Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO)


Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die

    Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwid-

    rigkeit widersprochen hat;

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Be-

        zeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend

        gemacht worden ist.

 

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach

Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung

geltend machen.

 

Freiberg, ......................

 

 

 

Sven Krüger                                                                          - Dienstsiegel -

Oberbürgermeister

 

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
3      Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 14-50/2024:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt eine zusätzliche Stelle Sachbearbeiter Controlling / IT-Buchhaltung mit einer VZÄ im Eigenbetrieb Gebäude- und Flächenmanagement der Stadt Freiberg.

Es wird eine zusätzliche Stelle im Sachgebiet kaufmännisches Gebäudemanagement für den Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren geschaffen. Aus heutiger Sicht, soll die Stelle im Rahmen von Altersabgängen wieder abgebaut werden.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
2      Enthaltungen
mehrheitlich

Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 17.06.2024

Beschluss-Nr. 1/VFA vom 17.06.2024:

1.   Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf eines Grundstückes, Teilfläche aus dem Flurstück 430 der Gemarkung Kleinwaltersdorf (landwirtschaftliche Fläche) an

Großvoigtsberg Agrar GmbH
Am Steinberg 4
09603 Großschirma


Flurstücks-Nr.:                 TF 430
Grundbuchblatt:             421
Gemarkung:                     Kleinwaltersdorf
Größe:                               ca. 28.650 m² (Landwirtschaftsfläche)
Lage:                                 gelegen zwischen Walterstal und Bahnlinie
Bodenwert:                     1,54 €/m² (Orientierungswert Ackerfläche 2022)
Verkaufspreis:                44.121,00 € (vorläufig)

"Das Rechtsgeschäft über das Grundstück erfolgt auf der Grundlage des § 90 Abs. (1) Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) zum vollen Wert (Verkehrswert im Sinne § 194 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Immobilienwertermittlungsverordnung).

Die Maßgaben der Verwaltungsvorschrift kommunale Grundstücksveräußerung sind dabei erfüllt. Das Grundstück hat keinen besonderen wissenschaftlichen, geschichtlichen, künstlerischen oder denkmalpflegerischen Wert. Eine rechtsaufsichtliche Genehmigung gemäß § 90 Abs. (3) SächsGemO ist demnach nicht erforderlich."

Die Kosten für Vermessung werden hälftig geteilt.

2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Kauf des Flurstücks 2641/5 der Gemarkung Freiberg sowie der Flurstücke 632/6, 647/2, 648/2, 651/11, 651/14 und 651/15 der Gemarkung Kleinwaltersdorf (alle u. a. mit öffentlicher Verkehrsfläche belegt) von

Großvoigtsberg Agrar GmbH
Am Steinberg 4
09603 Großschirma


Flurstücks-Nr.:                 2641/5
Grundbuchblatt:             1500
Gemarkung:                     Freiberg
Größe:                              28.029 m² (ca. 3.767 m² Straßenfläche mit Bankett, ca. 7.534 m² Böschung/Unland, ca. 16.728 m² Grünland)
Lage:                                 Unteres Muldental
Bodenwert:                     5,00 €/m² (Bodenrichtwert Wegefläche)
                                           0,30 €/m² (Bodenrichtwert Unland)
                                          0,45 €/m² (Bodenrichtwert Grünland)
Ankaufspreis:                28.622,80 € (zzgl. Erwerbsnebenkosten)

sowie

Flurstücks-Nr.:                 632/6, 647/2, 648/2, 651/11, 651/14 und 651/15
Grundbuchblatt:               11, 11, 100, 100, 100 und 100
Gemarkung:                     Kleinwaltersdorf
Größe:                              89 m², 25 m², 252 m², 97 m², 158 m² und 93 m² (Straßenfläche)
Lage:                                Lößnitzer Straße
Bodenwert:                       8,00 €/m² (Orientierungswert öffentl. Straßenfläche nach VerkflBerG)
Ankaufspreis:                   5.712,00 € (zzgl. Erwerbsnebenkosten)

Gesamtkosten:                40.734,80 € (incl. Erwerbsnebenkosten ca. 6.400 €)


3. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Aufhebung des Beschlusses aus der Oberbürgermeister-Dienstberatung vom 02.01.2018 zur Beschlussvorlage 2017/280.

Grundbucheintragung sowie Steuern trägt jeweils der Käufer für seine Flächen, die Notarkosten tragen die Vertragspartner jeweils hälftig.

Die Kaufpreisdifferenz wird als finanzielle Ausgleichzahlung (Wertausgleich) durch die Großvoigtsberg Agrar GmbH an die Stadt Freiberg geleistet.

Abstimmungsergebnis:

9      Ja-Stimmen
einstimmig


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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