Neuigkeiten
Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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70/2024 | Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Stadt Freiberg für das Jahr 2023
1. Kindertageseinrichtungen
1.1 Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z. B.
6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/ 3 der erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).
1.2 Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
* SVJ-Schulvorbereitungsjahr
1.3 Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete
2. Kindertagespflege nach § 1 Abs. 6 SächsKitaG
2.1 laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
2.2 Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – der Kosten für die Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
Bekanntmachung der Höhe der Elternbeiträge in Kindertagestätten der Stadt Freiberg ab 01.10.2024
Gemäß der Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung der Stadt Freiberg vom 05.11.2010, zuletzt geändert am 13.04.2022, werden die Elternbeiträge jährlich an-
hand der zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Betreuungsart neu berechnet. Die hier veröffentlichten Elternbeiträge wurden auf-
grund der Betriebskosten 2022 ermittelt. Gemäß § 11 der Kinderbetreuungs- und Elternbeitragssatzung wird die Höhe der ab 01.10.2024 geltenden Elternbeiträge im Überblick veröffentlicht.