Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen

Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.

*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.


24.07.2025

71/2025 | Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins

gem. §15 Abs. 3 SächsVermKatGDVO des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK

Grenzen der nachfolgend genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29.01.2008, veröffentlicht im SächsGVBl. S. 138, in der jeweils geltenden Fassung, bestimmt werden:

Gemeinde: Freiberg
Gemarkung:
Kleinwaltersdorf
Flurstück:
755/3, 755/4

Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind Beteiligter des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.

Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung in der Gemarkung Kleinwaltersdorf am Flurstück 81/1 und 755/1.Mit der Katastervermessung soll die Flurstücksgrenze zu diesem Flurstück aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden und es sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden.

Der Grenztermin findet am Donnerstag, dem 28.08.2025 um 8:30 Uhr statt.
Treffpunkt: Hainichener Straße 156, 09599 Freiberg

Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Als Vertreter einer Behörde, öffentlichen Anstalt oder Unternehmung wird der schriftliche Nachweis der Befugnis benötigt. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Hinweis: Ihre Teilnahme am Grenztermin ist weder verpflichtend, noch zwingend notwendig vorgeschrieben. Aufwendungen, die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden.

Für evtl. Rückfragen bin ich erreichbar unter:

Dipl.-Ing. BERND FETTBACK
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Meißner Straße 52
01445 Radebeul

Tel. 0351 / 3140845
info@vermessung-fettback.de
www.vermessung-fettback.de

Radebeul, 21.07.2025
gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen