Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.


31.07.2025

72/2025 | Öffentliche Bekanntmachung: Haushaltssatzung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost für das Haushaltsjahr 2025

Gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO wurde der von der Verbandsversammlung in der 61. Sitzung am 28.05.2025 gefasste Beschluss-Nr. 1-2025/04 über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Mittelsachsen am 04.06.2025 vorgelegt.

Nach § 119 Abs. 1 SächsGemO erfolgte durch LRA Mittelsachsen als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 07.07.2025 (Az.: 03.111.50201/2/Be) die Nichtbeanstandung des in der 61. Sitzung der Verbandsversammlung am 28.05.2025 gefassten Beschlusses zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025, so dass die nachstehende Satzung damit bekannt gemacht wird. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegen mit den entsprechenden Anlagen zur kostenlosen Einsicht durch jedermann in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 26.08.2025 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, An Goldenen Löwen 15, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, zu folgenden Öffnungszeiten:

 

Montag bis Freitag: 8 Uhr bis 14 Uhr

 

Zusätzlich erfolgt die Auslegung in der Finanzverwaltung der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf, Hauptstraße 80, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf, zu folgenden Öffnungszeiten:

 

Montag:              7 Uhr - 12 Uhr und 13 Uhr – 15 Uhr

Dienstag:            9 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 18 Uhr

Donnerstag:      9 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 18 Uhr

Freitag:                7 Uhr – 12 Uhr.

 

Bobritzsch-Hilbersdorf, den 29.07.2025

 

 

 

gez. René Straßberger

Verbandsvorsitzender

 

 

Muster 1
(zu § 74 Abs. 2 SächsGemO)

Haushaltssatzung des Zweckverband Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost
für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 28.05.2025  folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem

 

 

                -              Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

396.030

Euro

                -              Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

290.500

Euro

                -              Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf

105.530

Euro

                -              Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

105.600

Euro

                -              Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

93.100

Euro

                -              Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf

12.500

Euro

                -              Gesamtergebnis auf

118.030

Euro

                -              Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf

0

Euro

                -              Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf

0

Euro

                -              Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72
                               Absatz 3 Satz 3 SächsGemO

0

Euro

                -              Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3
                               Satz 3 SächsGemO

0

Euro

                -              veranschlagtes Gesamtergebnis auf

118.030

Euro

im Finanzhaushalt mit dem

 

 

                -              Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

276.900

Euro

                -              Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

197.500

Euro

                -              Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der
                               Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

79.400

Euro

                -              Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

105.600

Euro

                -              Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

31.000

Euro

                -              Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

74.600

Euro

                -              Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder
                               -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen
                               und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

154.000

Euro

                -              Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

Euro

                -              Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

154.000

Euro

                -              Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-154.000

Euro

                -              Summe des Finanzierungsmittelüberschusses oder -fehlbetrags sowie des Saldos der Einzahlungen und
                               Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf

0

Euro

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt

 

 

 

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt

 

 

 

 

 

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf

50.000

Euro 

festgesetzt.

 

 

 

§ 5

Die Verbandsumlage, die von der Stadt Freiberg und der Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf jeweils zur Hälfte zu tragen ist, wird festgesetzt auf:

252.540

Euro

Bobritzsch-Hilbersdorf, 29.07.2025

 

 

 

 

 

 

 

 


gez. René Straßberger

Verbandsvorsitzender

 

 


 

 

Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):

 

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist 

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Bobritzsch-Hilbersdorf, den 29.07.2025

Gez. René Straßberger

Verbandsvorsitzender

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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