Neuigkeiten

Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.
75/2026 | Einladung zur 22. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
Öffentliche Bekanntmachung
Am Montag, 24.08.2026, um 18:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung statt.
22. Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses
Gremien: Verwaltungs- und Finanzausschuss
Ort: Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Raum: Ratssaal im Rathaus
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
- Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Bürgermeister
- Beschluss zur Ermächtigung des Oberbürgermeisters zur Umschuldung des Darlehens 6100166818 bei der Sparkasse Mittelsachsen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zum 30.09.2026
- Beschluss zur Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
- Beschluss zum Verkauf des Flurstücks 91/3 der Gemarkung Halsbach (Arrondierungsfläche) und zum Kauf der Flurstücke 100/2, 100/3 und 103/2 jeweils der Gemarkung Halsbach (öffentliche Verkehrsfläche "Talweg", Rad- und Wanderweg entlang am Roten Graben); Flächentausch mit Wertausgleich
- Beschluss zur Vergabe des Dienstleistungsvertrages "Errichten, Überlassen, Betrieb, Unterhalten, Instandhalten und Versichern von stationären Verkehrsüberwachungssystemen (Messsäulen) im Stadtgebiet von Freiberg"
- Sonstiges
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beratungsunterlagen werden in der Regel sechs volle Kalendertage vor dem Sitzungstermin im Rats- und Bürgerinformationssystem unter: www.freiberg.de/stadtrat veröffentlicht.
gez. Martin Seltmann
Bürgermeister und Vorsitzender
des Verwaltungs- und Finanzausschusses
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO).