Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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21.08.2026

77/2026 | Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Freiberg über die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 052 "Sondergebiet Campus Hans Carl von Carlowitz"

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in der öffentlichen Sitzung am 02.07.2026 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 052 "Sondergebiet Campus Hans Carl von Carlowitz" beschlossen (Beschluss-Nr. 6-21/2026).

Das Plangebiet mit einer Fläche von ca. 4,47 ha umfasst die Flurstücke 3506/6, 3506/8, 3506/9, 3506/10, 3506/11, 3506/12, 3506/13 und 3506/14 der Gemarkung Freiberg und wird wie folgt begrenzt:

im Norden:    durch die Bahnstrecke Nossen – Moldau auf dem Flurstück 3517,
im Westen:    durch die Brückenstraße auf dem Flurstück 3505/1,
im Süden:     durch die Chemnitzer Straße auf dem Flurstück 3494/5 und
im Osten:       durch die Chemnitzer Straße bzw. Bahnlinie Dresden Hbf – Abzw. Werdau Bogen auf dem Flurstück 3519/39.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für Forschung und Entwicklung gemäß § 11 BauNVO zur Entwicklung und Erweiterung eines Forschungscampus
  • Ausweisung einer Fläche für Versorgungsanlagen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB
  • Festsetzung zur Grünordnung auf den privaten Grundstücken.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Freiberg, den 06.08.2026

gez. i.V. Martin Seltmann
Philipp Preißler                                                                      (Siegel)         
Oberbürgermeister


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