Neuigkeiten

Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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78/2026 | Einladung zur 22. Sitzung des Stadtrates
Öffentliche Bekanntmachung
Am Donnerstag, 03.09.2026, um 16:00 Uhr findet eine öffentliche Sitzung statt.
22. Sitzung des Stadtrates (Wahlperiode 2024 - 2029)
Gremien: Stadtrat
Ort: Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Raum: Ratssaal im Rathaus
Tagesordnung
Öffentlicher Teil:
- Information durch den Bürgermeister, u. a. turnusmäßiger Bericht der Stadtwerke Freiberg AG mit Tochterunternehmen (gemäß § 98 Absatz 1 SächsGemO)
- Fragestunde für Einwohner
- Beschluss zum Ausscheiden aus dem Stadtrat
- Beschluss zum Nachrücken eines Stadtrates
- Beschluss zum Nachrücken eines Stadtrates
- Beschluss zur Bestellung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse
- Beschluss zur Berufung von sachkundigen Einwohnern als beratende Mitglieder in den beschließenden und beratenden Ausschüssen
- Beschluss zur Berufung der Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates sowie des Beirates für Schulen in kommunaler Trägerschaft in der Stadt Freiberg
- Beschluss zur Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners als beratendes Mitglied im Sportbeirat
- Beschluss zur Entsendung von Aufsichtsratsmandaten kommunaler Beteiligungen
- Beschluss über die Bevollmächtigung zur Vertretung des Oberbürgermeisters der Stadt Freiberg in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)
- Beschluss über die Bevollmächtigung zur Vertretung des Oberbürgermeisters der Stadt Freiberg in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Muldental" (Freiberger Mulde)
- Beschluss über die Bevollmächtigung zur Vertretung des Oberbürgermeisters der Stadt Freiberg in der Verbandsversammlung und in den Verwaltungsrat des Wasserzweckverbandes Freiberg
- Beschluss über die Bevollmächtigung zur Vertretung des Oberbürgermeisters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbe- und Industriegebiet Freiberg Ost
- Beschluss über die Bevollmächtigung zur Vertretung des Oberbürgermeisters der Stadt Freiberg in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gasversorgung in Südsachsen
- Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Freiberg zum 31.12.2021
- Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021
- Mitteilung zum Zwischenbericht zur Haushaltslage der Stadt Freiberg 2026
- Mitteilung zur Übersicht über die bis zum 30.06.2026 bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
- Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe für die Kreisumlage 2026
- Beschluss zur Verlängerung der Kooperationsvereinbarung "Regionalmanagement der Europäischen Kulturhauptstadtregion Chemnitz" und Beteiligung an der Legacy der Kulturhauptstadtregion Chemnitz 2025
- Beschluss zum Beitritt der Stadt Freiberg zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut - Abgabe einer Erklärung zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung im Sinne von § 1029 ZPO ("stehendes Angebot")
Fraktionsantrag Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Beschluss zur Einrichtung eines Bürgerbudgets im Doppelhaushalt 2027/2028
Vorlage des Berichts über die überörtliche Prüfung der Großen Kreisstadt Freiberg
Information über die Stellungnahme der Stadt Freiberg zum Auslegungsentwurf der 5. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Nahverkehrsraum Chemnitz/Zwickau
Bericht des Oberbürgermeisters zum aktuellen Sachstand über eingegangene Petitionen vom 01.04.2026 bis 30.06.2026
Sonstiges
Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Beratungsunterlagen werden in der Regel sechs volle Kalendertage vor dem Sitzungstermin im Rats- und Bürgerinformationssystem unter: www.freiberg.de/stadtrat veröffentlicht.
gez. Martin Seltmann
Bürgermeister und
Vorsitzender des Stadtrates
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO).