Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann
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08.09.2026

80/2026 | Bekanntgabe des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Freiberg

Auf Grund von § 88c Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.09.2026 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt.

Der Feststellungsbeschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

Der Feststellungbeschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Anhang und Rechenschaftsbericht ist einsehbar auf der Homepage von Freiberg „https://www.freiberg.de/stadt-und-buerger/buergerservice/behoerdenuebersicht/sachgebiete/zentrales-finanzmanagement-sachgebiet".

Freiberg, 04.09.2026


gez. Martin Seltmann
Bürgermeister

Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Freiberg mit folgenden Ergebnissen:

Betrag des ordentlichen Ergebnisses

10.896.004,82 €

davon

 

Entnahme aus der Rücklage der Stiftung St. Johannis

0,00 €

Zuführung zur Rücklage der Dr.-Anneliese-Bachmann-Stiftung

58,45 €

Betrag des Sonderergebnisses

471.339,17 €

Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO

173.712,55 €

Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO

0,00 €

Betrag des Gesamtergebnisses

11.541.056,54 €

Überschuss des ordentlichen Ergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wird

11.069.658,92 €

darunter

 

aus Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO

173.712,55 €

Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird

471.339,17 €

darunter

 

aus Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO

0,00 €

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

14.081.280,74 €

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

-8.594.618,55 €

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-1.222.036,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

4.264.626,19 €

Bilanzsumme

528.901.750,27 €

Freiberg, 04.09.2026

gez. Martin Seltmann
Bürgermeister

Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO.
 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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