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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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80/2026 | Bekanntgabe des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Freiberg
Auf Grund von § 88c Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.09.2026 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt.
Der Feststellungsbeschluss wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Der Feststellungbeschluss über den Jahresabschluss zum 31.12.2021 wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Anhang und Rechenschaftsbericht ist einsehbar auf der Homepage von Freiberg „https://www.freiberg.de/stadt-und-buerger/buergerservice/behoerdenuebersicht/sachgebiete/zentrales-finanzmanagement-sachgebiet".
Freiberg, 04.09.2026
gez. Martin Seltmann
Bürgermeister
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Stadt Freiberg mit folgenden Ergebnissen:
Betrag des ordentlichen Ergebnisses | 10.896.004,82 € |
davon | |
Entnahme aus der Rücklage der Stiftung St. Johannis | 0,00 € |
Zuführung zur Rücklage der Dr.-Anneliese-Bachmann-Stiftung | 58,45 € |
Betrag des Sonderergebnisses | 471.339,17 € |
Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO | 173.712,55 € |
Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO | 0,00 € |
Betrag des Gesamtergebnisses | 11.541.056,54 € |
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses eingestellt wird | 11.069.658,92 € |
darunter | |
aus Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO | 173.712,55 € |
Überschuss des Sonderergebnisses, der in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt wird | 471.339,17 € |
darunter | |
aus Verrechnung gemäß § 72 Abs. 3 S. 3 SächsGemO | 0,00 € |
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 14.081.280,74 € |
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | -8.594.618,55 € |
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -1.222.036,00 € |
Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr | 4.264.626,19 € |
Bilanzsumme | 528.901.750,27 € |
Freiberg, 04.09.2026
gez. Martin Seltmann
Bürgermeister
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtsstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO.