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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
87/2025 | Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung
gem. §17 SächsVermKatGDVO
des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs BERND FETTBACK
An den nachfolgend genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:
Gemeinde: Freiberg
Gemarkung: Kleinwaltersdorf
Flurstück: 755/3, 755/4
Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO) vom 6.7.2011 (SächsGVBl. S. 271), in der jeweils geltenden Fassung.
Die Ergebnisse liegen ab dem09.09.2025bis zum 08.10.2025in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 16.10.2025als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung sowie der Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz auf der Meißner Straße 52 in 01445 Radebeul oder beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen auf dem Olbrichtplatz 3 in 01099 Dresden einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen angerechnet werden.
Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Dipl.-Ing. BERND FETTBACK
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Meißner Straße 52
01445 Radebeul
Tel. 0351 / 3140845
info@vermessung-fettback.de
www.vermessung-fettback.de
Radebeul, 29.08.2025
gez. Dipl.-Ing. Bernd Fettback