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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
95/2025 | Bekanntmachung von Beschlüssen Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 25.08.2025 und Stadtrat vom 04.09.2025
Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 25.08.2025
Beschluss-Nr. 1/VFA vom 25.08.2025:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe im Produktsachkonto 26100100.43150200 (Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH - Zuweisungen und Zuschüsse) in Höhe von 50.500 €. Die Deckung erfolgt über das PSK 42410200.31450003 (Turn- und Sporthallen – Rückzahlungen Zuweisungen und Zuschüsse).
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen
4 Nein-Stimmen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 2/VFA vom 25.08.2025:
- Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Rahmen eines Sammelbeschlussverfahrens.
- Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt die in der Anlage aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an und beschließt die Verwendung für den vorgeschlagenen Zweck.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 3/VFA vom 25.08.2025:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Schenkung von 4 Bänken für den Tierpark der Stadt Freiberg.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschlüsse Stadtrat vom 04.09.2025
Beschluss-Nr. 1-11/2025:
Der Stadtrat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in 2024 bei PSK 21110100.09600002, 211101-M0002 Erweiterung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur an Grundschulen der Stadt Freiberg in Höhe von 296.000 €.
Abstimmungsergebnis:
28 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Der Stadtrat beschließt:
Beschluss-Nr. 2-11/2025:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan Freiberg 2030 fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
2 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 3-11/2025:
2. Die Bereitstellung und Freigabe der finanziellen Mittel für die Planungsleistungen zur Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes vor Genehmigung des Haushaltsplanes 2025/2026 in Höhe von 80.000 EUR.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 4-11/2025:
3. Die Fortschreibung des VEP soll ein deutliches Bekenntnis zur Ortsumgehungsstraße Freiberg beinhalten.
Abstimmungsergebnis:
19 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
8 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 5-11/2025:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Bereitstellung und Freigabe der finanziellen Mittel für die Bezuschussung der Instandsetzung/ Modernisierung von Dach und Fassade des Gebäudes auf dem Grundstück Roter Weg 17, Flurstück 1158 vor Genehmigung des Haushaltsplanes 2025/2026 in Höhe von 157.382,33 €.
- Die Bezuschussung der Instandsetzung/ Modernisierung von Dach und Fassade des Gebäudes auf dem Grundstück Roter Weg 17, Flurstück 1158 in Höhe von 157.382,33 € unter Vorbehalt der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2025/2026 und der Bewilligung der im Fortsetzungsantrag 2025 beantragten Finanzhilfen durch die SAB.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 6-11/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die folgende 2. Änderung der Satzung für den Eigenbetrieb GEBÄUDE- UND FLÄCHENMANAGEMENT der Stadt Freiberg (Eigenbetriebssatzung) vom 08.03.2013, zuletzt geändert am 06.10.2014:
2. Änderung
der Satzung für den Eigenbetrieb GEBÄUDE- UND FLÄCHENMANAGEMENT
der Stadt Freiberg (Eigenbetriebssatzung)
vom 08.03.2013, zuletzt geändert am 06.10.2014
- 2. Änderungssatzung -
vom …
Aufgrund von §§ 4, 95a Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO) hat der Stadtrat der Stadt Freiberg in seiner Sitzung am 04.09.2025 beschlossen, die Satzung für den Eigenbetrieb GEBÄUDE- UND FLÄCHENMANAGEMENT der Stadt Freiberg (Eigenbetriebssatzung) vom 08.03.2013, zuletzt geändert am 06.10.2014, wie folgt zu ändern:
§ 1 Änderungsbestimmungen
- § 7 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 Satz 1 wird der Wert „300.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „400.000 EUR“ und der Wert „1.000.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „1.200.000 EUR“.
b) In Absatz 2 Nummer 4 werden nach dem Wort „(HOAI)“ die Wörter „sowie nach der VgV“ eingefügt.
c) In Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 wird jeweils der Wert „30.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „40.000 EUR“ und der Wert „100.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „120.000 EUR“.
d) In Absatz 3 Nummer 3 und 5 wird der Wert „100.000 EUR“ ersetzt durch den Wert „120.000 EUR“.
e) In §7 Absatz 3 wird eine Nummer 7 mit folgendem Wortlaut ergänzt „die allgemeine Festsetzung von Tarifen.“
- § 10 erhält folgende Änderung:
In Satz 1 wird Eigenbetriebsgesetz gegen Eigenbetriebsverordnung ersetzt.
- § 13 erhält folgende Fassung:
„Soweit in dieser Satzung Wertgrenzen genannt sind, beziehen sich diese auf einen einheitlichen gesamtwirtschaftlichen Vorgang (z. B. einzelnes Los inkl. etwaiger Folgeaufträge); vermindert um darin enthaltene abzugsfähige Vorsteuerbeträge bzw. ohne die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig; dies gilt auch für die Vergabe eines Nachtrages oder Folgeauftrages, sofern sie den gesamtwirtschaftlichen Vorgang betreffen. Als Auftragswert für die Vergabe eines Nachtrags gilt allein der Wert des Nachtrags. Über einen Nachtrag entscheidet das Gremium, das wertmäßig für die Vergabe des Nachtrags ohne Hinzurechnung des Auftragswerts des ursprünglichen Auftrags zuständig ist. Bei voraussehbaren wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag.“
§ 2 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Freiberg, ................................
Martin Seltmann - Dienstsiegel -
Bürgermeister
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Freiberg unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Freiberg, ................................
Martin Seltmann - Dienstsiegel -
Bürgermeister
Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 7-11/2025:
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Erhöhung der Baukosten für den Teilumbau und Modernisierung Stadt- und Bergbaumuseum Freiberg um 274.800 EUR auf 2.075.000 EUR.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt vorbehaltlich des Erlasses der Haushaltssatzung 2025/2026 überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 274.800 EUR im Produktsachkonto 25200100.42114000, Museen/Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, FP „Städtebaulicher Denkmalschutz“ Stadt- und Bergbaumuseum, Am Dom 1, Maßnahme-Nr. 511101-M0048 des Haushaltsjahres 2025. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen im Produktsachkonto 57503000.09600000 Welterbe Montanregion Erzgebirge, Anlagen im Bau, Besucherzentrum der Welterbe Montanregion Erzgebirge, Maßnahme-Nr. 575030-M0002.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg erteilt eine Genehmigung, dass Verbindlichkeiten in Höhe von 274.800 EUR in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung 2025 eingegangen werden dürfen, die Ausgaben im Produktsachkonto 25200100.42114000, Museen/Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen, FP „Städtebaulicher Denkmalschutz“ Stadt- und Bergbaumuseum, Am Dom 1, Maßnahme-Nr. 511101-M0048, im Haushaltsjahr 2025 bewirken.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt für die Maßnahme 511101-M0048 Teilumbau und Modernisierung Stadt- und Bergbaumuseum, Am Dom 1, 09599 Freiberg, der Firma
elektro union freiberg GmbH
Eherne Schlange 27
09599 Freiberg
den Auftrag für die zusätzlichen Leistungen der 8. Nachtragsvereinbarung in Höhe von 148.959,54 EUR brutto zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
5 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 8-11/2025:
- Der Stadtrat beschließt das in der Satzung zur Vergabe des Gründerpreises "Lebendige Innenstadt" der Stadt Freiberg zur Förderung des Gewerbes in der Altstadt festgelegte Verfahren zum Gegenstand und Ziel (§ 1), zu den Bewerbungsbedingungen und Jury (§2), zu den Bewertungskriterien (§3) und der Verleihung (§ 4) für das Jahr 2025 teilweise auszusetzen.
- Der Stadtrat beschließt für das Jahr 2025 folgendes Verfahren zur Vergabe des Gründerpreises:
2.1. Der Gründerpreis wird 2025 in drei Kategorien vergeben:
1. Kategorie: Neugründung
- wird wie in den vergangenen Jahren durchgeführt
- Preis: 6.000 EUR Mietzuschuss
- neu: weitere Preise in Form eines Kommunikationspakets im Wert von 2.000 EUR von 599media, Businesskonto für 2 Jahre mit 75% Rabatt von der Sparkasse Mittelsachsen sowie 250 EUR Weiterbildungspaket von der IHK Mittelsachsen
- Pitch-Training vom Gründernetzwerk SAXXED für alle Finalisten
2. Kategorie: Entwicklung
- zweistufiger Publikumspreis
- ausgezeichnet wird ein bestehendes Geschäft, welches mit innovativen Ansätzen erfolgreich wächst und sich stetig weiterentwickelt
- Geschäft wird durch Bevölkerung online für Preis vorgeschlagen
- Durchführung einer „Jurytour“ um vorgeschlagene Geschäfte zu besuchen und zu bewerten
- Jury wählt die besten drei Nominierungen aus, welche dann vom 17.10.25 bis 16.11.25 zur finalen Publikumsabstimmung gestellt werden (online)
- Preis: individuelles Mediapaket im Wert von 2.000 EUR
3. Kategorie: Idee
- durchgeführt durch das Gründungsnetzwerk SAXEED
- teilnehmen können Schülerinnen und Schüler, Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
- Bewerbung über 2-Minuten-Ideen-Check
- die drei besten Einreichungen pitchen ihre Idee zur Preisverleihung
- das anwesende Publikum stimmt via Mentimenter (interaktives vor Ort – Abstimmungstool) für die beste Idee
- Preis: 500 EUR für den Gewinner sowie Sachpreise für 2. und 3. Platz
2.2. Die Preisträger aller drei Kategorien werden in einer öffentlichen Preisverleihung innerhalb der deutschlandweiten Gründerwoche am 18.11.2025 ausgezeichnet.
2.3. Die Jury setzt sich weiterhin gemäß der Satzung zur Vergabe des Gründerpreises „Lebendige Innenstadt“ der Stadt Freiberg zusammen.
2.4. Die Übrigen Bestimmungen der Satzung zur Vergabe des Gründerpreises „Lebendige Innenstadt“ der Stadt Freiberg werden weiterhin angewandt.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 9-11/2025:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt:
- die Stelle der Kommunalen Integrationskoordinators (m/w/d) bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 zu berücksichtigen.
- die Erstellung eines Teilintegrationskonzepts bis Ende 2027 auf Basis des Integrationskonzepts des Landkreises Mittelsachen. Hierzu soll eine externe wissenschaftliche Begleitung ausgeschrieben werden.
- dass in gleicher Weise für zwei Jahre eine befristete Stelle zur Verstetigung und der Übernahme zusätzlicher Aufgaben für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 eine Berücksichtigung findet.
Abstimmungsergebnis:
18 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
1 Enthaltung