Neuigkeiten
Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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98/2024 | Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum“
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. März 2024 (SächsGVBl. S. 169), geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Das Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung Freiberg hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom10.09.2024, Aktenzeichen 00216-2024-03, eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
Die Baugenehmigung für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Abstellraum“ auf dem Grundstück Freiberg, Möllerstraße, Flurstück 2058/a der Gemarkung Freiberg, wird ohne Nebenbestimmungen erteilt.
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.
Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Baugenehmigung kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist gegenüber den Nachbarn zu laufen.
Den Vorbescheid / Die Baugenehmigung und die dazugehörigen Bauvorlagen können bei der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist nach Vereinbarung eines Termins unter Tel.-Nr. 03731/273 441 im Bauaufsichtsamt möglich.
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
gez. Seeliger
Amtsleiterin