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Amtsverweser: Stadtrat entscheidet im März
Der Stadtrat wird im März über den Amtsverweser entscheiden.
Der Stadtverwaltung Freiberg liegt eine schriftliche Einschätzung des Landkreises Mittelsachsen vor, welche sich auf die Auskunft der Landesdirektion Sachsen bezieht. Diese setzt den rechtlichen Rahmen für das weitere Vorgehen.
Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am 5. März darüber entscheiden, ob ein Amtsverweser bestellt werden soll.
Die Frage eines Amtsverwesers stellt sich, weil der gewählte Oberbürgermeister das Amt noch nicht antreten kann, da eine Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz im Zusammenhang mit der Wahl vorliegt.
