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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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14/2025 | Bekanntmachung über die Einrichtung eines Briefwahlbüros in der Stadtverwaltung Freiberg für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Die Stadtverwaltung Freiberg richtet für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freiberg, die am Tag der Wahl am 23. Februar 2025 verhindert sind und deshalb nicht das für sie zuständige Wahllokal zur Abgabe ihrer Stimme aufsuchen können, ein Briefwahlbüro ein.
Das Briefwahlbüro ist zuständig für die Erteilung von Wahlscheinen und damit für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen.
Nachdem Sie den Wahlschein und die Wahlunterlagen erhalten haben, können Sie, sofern Sie dies wollen, in den aufgestellten Wahlkabinen sofort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und den Wahlbrief alsdann im Briefwahlbüro wieder abgeben.
Dieses Verfahren erlaubt es Ihnen, schnell und bequem von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch zu machen und erspart der Stadtverwaltung Freiberg erhebliche Kosten.
Das Briefwahlbüro befindet sich in der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24 (Rathaus), 09599 Freiberg, 1. Obergeschoss, Raum 218. Es ist barrierefrei erreichbar.
Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat das Briefwahlbüro vom 10. Februar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025 wie folgt geöffnet:
Montag | 9:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 9:00 bis 18:00 Uhr |
Mittwoch | 9:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 9:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag, 21. Februar 2025 | 9:00 bis 15:00 Uhr |
Zusätzlich zu den o. g. Öffnungszeiten steht das Briefwahlbüro für die Bearbeitung von Wahlscheinen in den Fällen des § 28 Abs. 10 Bundeswahlordnung (BWO) (nicht zugegangene oder verlorene Wahlscheine)
am Samstag, 22. Februar 2025 zwischen 9:00 und 12:00 Uhr
und für die Fälle des § 27 Abs. 4 Satz 2 und 3 BWO (Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen des § 25 Abs. 2 BWO und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) auch
am Sonntag, 23. Februar 2025 zwischen 8:00 und 15:00 Uhr
zur Verfügung.
Freiberg, 29.01.2025
gez. Sven Krüger (Dienstsiegel)
Oberbürgermeister