27.01.2026 | Pressemitteilung

Denkmalschutz in Freiberg: Leitfaden für Eigentümer und Bauherren

Die Stadt Freiberg und die Stadtteile Zug, Kleinwaltersdorf und Halsbach blicken auf eine jahrhundertealte Geschichte zurück. Wer in diesem geschichtsträchtigen Umfeld Bauvorhaben plant, trifft häufig auf das Thema Denkmalschutz. Hier gibt es rund 1.500 Kulturdenkmale. Um rechtssicher und fachgerecht zu agieren, hat sich ein zweistufiges Vorgehen bewährt.
Schritt 1: Ist mein Haus ein Denkmal?
Nicht jedes alte Gebäude ist automatisch ein Kulturdenkmal, doch gerade im Bereich der Freiberger Altstadt – die zudem Teil des UNESCO-Welterbes „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“ ist – sowie in den dörflichen Stadtteilen ist die Wahrscheinlichkeit hoch.
Ob ein Objekt als Einzeldenkmal oder Teil einer Sachgesamtheit geschützt ist, lässt sich über die Sächsische Denkmalliste ermitteln. Hierfür gibt es die interaktive Online-Karte des Landesamtes für Denkmalpflege, in der alle geschützten Objekte verzeichnet sind. Die Liste wird täglich aktualisiert: www.lfd.sachsen.de/denkmalliste.html  Weiter auf den Link „Zur Kenntnis genommen“. Wer auf Nummer sicher gehen will, erkundigt sich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Freiberg.
Schritt 2: Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
Sobald die Denkmaleigenschaft feststeht, ist die Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Freiberg der nächste wichtige Schritt. Bevor bauliche Maßnahmen eingeleitet oder Planungsaufträge final vergeben werden, sollte eine fachliche Beratung erfolgen. Ein frühzeitiger Termin mit der Unteren Denkmalschutzbehörde dient dazu, den Rahmen des Möglichen abzustecken. Abgestimmt wird dabei, wie modernes Wohnen und Arbeiten funktionieren kann und gleichzeitig die historische Bausubstanz erhalten bleibt, welche Genehmigungsverfahren notwendig sind und welche steuerlichen Vergünstigungen und Fördermöglichkeiten es gibt.
„Kontaktieren Sie uns. Je früher, desto besser. Denn damit lassen sich kostspielige Änderungen oder Verzögerungen in der Planung und Bauausführung vermeiden“, sagt Babett Hanetzky von der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Kontakt zur Unteren Denkmalschutzbehörde:
Stadtverwaltung Freiberg
Heubnerstraße 15
Tel. 03731-273 749
E-Mail: denkmalschutz@freiberg.de
Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
www.freiberg.de/denkmal

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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