18.12.2024

Grundsteuerbescheide: Versand ab Ende 1. Quartal

Wichtiger Hinweis: Keine Zahlungen vor Erhalt der Bescheide - Bestehende Daueraufträge bitte stornieren

Die gültigen Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und B (bebaute und unbebaute Grundstücke) hat der Stadtrat der Stadt Freiberg in seiner jüngsten Sitzung am 5. Dezember beschlossen. Sie gelten ab 1. Januar 2025.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt 350 v. H.; der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde von 460 v. H. auf 405 v. H. gesenkt.

Ab 2025 muss damit die Grundsteuer neu berechnet werden. Dafür sind zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke nach den zu diesem Stichtag bestehenden Verhältnissen durch das Finanzamt neu bewertet worden. Bis Ende dieses Jahres gelten noch die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge.

Jeder Steuerpflichtige erhält nun im neuen Jahr vom Sachgebiet Steuern einen gesonderten Grundsteuerbescheid für jedes seiner Grundstücke. Die ersten Bescheide werden etwa Ende des ersten Quartals 2025 versendet.

Auf den Bescheiden ist angegeben, wann Zahlungen zur Grundsteuer fällig sind. Unbedingt zu beachten ist, dass vor Erhalt des Grundsteuerbescheids 2025 keine Zahlungen zu leisten sind. Sollten ein Dauerauftrag erteilt sein, wird darum gebeten, diesen umgehend zu stornieren.

Liegt der Stadt Freiberg eine Einzugsermächtigung für die Grundsteuer (SEPA-Mandat) vor, erfolgt der Lastschrifteinzug nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheids.

Vom Finanzamt Freiberg wurden gegenüber allen Steuerpflichtigen ein Grundsteuerwertbescheid und ein Bescheid über den Grundsteuermessbetrag festgesetzt. Die Höhe der für 2025 zu entrichtenden Grundsteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit den ab 2025 gültigem Hebesatz der Grundsteuer A oder B.

Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (z. B. Garagen und Gartenlauben) ist der Eigentümer des Grund und Bodens zur Abgabe der Feststellungserklärung ans Finanzamt verpflichtet, d. h. die bisher Steuerpflichtigen für Garagen oder Gartenlauben auf fremden Grund und Boden erhalten ab 2025 keinen Grundsteuerbescheid mehr.

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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