28.02.2019 | Pressemitteilung

Kommunalwahl am 26. Mai

Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen: 21. März, 18 Uhr - Stadt Freiberg sucht weiter nach Wahlhelfern

Am 26. Mai ist Wahltag. Dann werden in Freiberg neben Europäischem Parlament und dem Kreistag Mittelsachsen auch der Stadtrat sowie die Ortschaftsräte Kleinwaltersdorf, Halsbach und Zug neu gewählt.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl im Amtsblatt vom
1. Februar dieses Jahres läuft nun die Frist zum Einreichen der Wahlvorschläge. Bis zum 21. März, 18 Uhr können Parteien oder Wählervereinigungen Wahlvorschläge einreichen, wobei jede Partei bzw. Wählervereinigung für jedes Gremium jeweils nur einen Wahlvorschlag einreichen kann.

Pro Wahlvorschlag ist in Abhängigkeit der Anzahl der Mitglieder der jeweiligen Gremien eine Höchstzahl von Bewerbern vorgeschrieben. Für den Stadtrat darf er maximal 51 Bewerber enthalten. Für die Ortschaftsräte sind die Bewerberzahlen unterschiedlich. Ein Wahlvorschlag für den Ortschaftsrat in Halsbach darf maximal acht Vorschläge enthalten, in Kleinwaltersdorf 11 und in Zug 14.

Vorschläge von Parteien oder Wählervereinigungen, die schon im Stadtrat oder Ortschaftsrat bzw. im Sächsischen Landtag vertreten sind, brauchen keine Unterstützungsunterschriften. Ansonsten ist für jeden Wahlvorschlag eine Mindestanzahl von Unterstützungsunterschriften notwendig. Für den Stadtrat ist eine Mindestzahl von 100 Unterstützungsunterschriften gefordert, für die Ortschaftsräte Zug und Kleinwaltersdorf sind es 20, für den Ortschaftsrat Halsbach 10.

Die Unterstützungsunterschrift kann nur im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Freiberg
während der Öffnungszeiten geleistet werden. Hier liegen die entsprechenden Unterstützungsformblätter aus.

Für die Durchführung der Wahl werden auch noch Wahlhelfer gesucht: Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und seit drei Monaten zuvor ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Freiberg haben. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit gibt es ein Erfrischungsgeld: bei einem Einsatz im Wahlvorstand 40 Euro, in Briefwahlvorständen 25 Euro.
Wer Wahlhelfer werden möchte, muss dafür eine Bereitschaftserklärung ausfüllen. Diese ist im aktuellen Amtsblatt abgedruckt, liegt im Bürgerhaus und Hauptamt im Rathaus aus und ist selbstverständlich auch unter www.freiberg.de zu finden. Weitere Infos auch telefonisch unter den Freiberger Rufnummern 273 135 und 139.

Einreichen der Wahlvorschläge im Rathaus
Öffnungszeiten:
Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr

Unterstützungsunterschriften im Bürgerbüro
Öffnungszeiten:
Dienstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 12.30 Uhr
Samstag 9 bis 12.30 Uhr

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen