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Mehr Mitbestimmung für alle: Freiberg setzt auf Bürgerbudget
Mit der Information des Bürgermeisters und dem turnusmäßigen Bericht der Stadtwerke Freiberg AG begann die Stadtratssitzung am 3. September. Auf der Tagesordnung des öffentlichen Teils standen u.a. der Beschluss zum Beitritt der Stadt Freiberg zur Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, der Beschluss zur Einrichtung eines Bürgerbudgets im Doppelhaushalt 2027/2028.
25.000 Euro für Ideen aus der Bürgerschaft
Wer eine gute Idee für Freiberg hat, soll künftig nicht nur darüber sprechen, sondern sie auch mit städtischem Geld verwirklichen können. Mit dem neuen Bürgerbudget stellt die Stadt ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 jedes Jahr 25.000 Euro für Projekte aus der Bürgerschaft bereit. Der Stadtrat hat die Einführung des Bürgerbudgets mehrheitlich beschlossen. Damit können die Freiberginnen und Freiberger künftig direkt mitentscheiden, welche Projekte in ihrer Stadt entstehen. Ob eine Idee aus einem Stadtteil, einem Verein, einer Initiative oder von jungen Menschen kommt. Das Bürgerbudget soll einen einfachen Weg schaffen, damit gute Vorschläge Gehör finden und am Ende auch umgesetzt werden können.
„Viele gute Ideen entstehen dort, wo Menschen leben, lernen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Das Bürgerbudget gibt diesen Ideen eine konkrete Chance“, so die Idee hinter dem Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ziel ist es, mehr Menschen für die Gestaltung ihrer Stadt zu gewinnen und ihnen eine direkte Stimme bei der Verwendung eines Teils der städtischen Mittel zu geben.
Die Stadtverwaltung wird nun ein Verfahren erarbeiten, wie die Einreichung, Prüfung und Abstimmung erfolgen soll, um den Ablauf einfach und transparent zu gestalten.
NS-Raubgut: Freiberg schafft Klarheit
Der Stadtrat hat einstimmig beschlossen, dem neuen Verfahren der gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut beizutreten. Grundlage ist das Verwaltungsabkommen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden vom 26. März 2025. Freiberg setzt damit ein klares Zeichen für Verantwortung und einen gerechten Umgang mit den Folgen nationalsozialistischen Unrechts. Kulturgüter, die zwischen 1933 und 1945 unter der NS-Herrschaft unrechtmäßig entzogen wurden, sollen ihren rechtmäßigen Eigentümern oder deren Erben zurückgegeben werden. Die neuen Schiedsverfahren schaffen dafür einen verlässlichen Rahmen und können rechtsverbindliche Entscheidungen ermöglichen. Die Schiedsstelle NS-Raubgut in Berlin hatte Ende 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Das Verfahren wird durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste begleitet. Es unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und berät bei Fragen zu möglichen Rückgaben. Für Freiberg bedeutet der Beitritt vor allem: Die Stadt übernimmt Verantwortung und schafft Klarheit für mögliche Fälle.
Nach Kulturhauptstadtjahr: Eigene Wege, klare Prioritäten
Die Stadt Freiberg wird sich nicht an der geplanten Verlängerung des Regionalmanagements der Europäischen Kulturhauptstadtregion Chemnitz und an der sogenannten „Legacy“ der Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 beteiligen. Der Stadtrat hat den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung mehrheitlich abgelehnt. Mit dem Beschlussvorschlag war vorgesehen, die bestehende Kooperationsvereinbarung zum Regionalmanagement bis Ende 2028 zu verlängern. Für Freiberg wäre dafür ein jährlicher Beitrag von 8.250 Euro vorgesehen gewesen. Darüber hinaus sollte sich die Stadt mit jährlich 6.500 Euro an der Weiterführung der Projekte und Ideen aus dem Kulturhauptstadtjahr beteiligen. Auch die Weiterführung einer halben Personalstelle im Bereich „Kulturhauptstadt“ bis Ende 2028 war Bestandteil des Vorschlags. Das Kulturhauptstadtjahr 2025 hat Chemnitz und die umliegenden Kommunen enger miteinander verbunden, neue Projekte angestoßen und gezeigt, welches Potenzial in einer starken Kultur- und Wirtschaftsregion steckt. Auch Freiberg konnte von dieser Entwicklung profitieren und eigene Impulse einbringen. Gleichzeitig steht der Stadtrat in der Verantwortung, bei allen freiwilligen Ausgaben genau abzuwägen, welche Projekte dauerhaft aus dem städtischen Haushalt finanziert werden können. Vor diesem Hintergrund sah die Mehrheit des Stadtrates die Voraussetzungen für eine weitere finanzielle Beteiligung in der vorgeschlagenen Form derzeit nicht als gegeben an. Mit der Entscheidung verbindet sich der Anspruch, die gewonnenen Erfahrungen und Kontakte aus dem Kulturhauptstadtprozess dennoch zu bewahren und dort weiterzuentwickeln, wo dies für Freiberg sinnvoll und finanzierbar ist. Die im Kulturhauptstadtprozess entstandenen Netzwerke und Ideen können auch künftig eine Grundlage für gute Zusammenarbeit in der Region sein.
Der Stadtrat tagt wieder am 1. Oktober. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr im städtischen Festsaal.