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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Bürgermeister Martin Seltmann*
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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*Der Bürgermeister unterzeichnet dieses Dokument in der Rechtstellung des Oberbürgermeisters (§ 51 Abs. 1 SächsGemO), da die Position des Oberbürgermeisters derzeit unbesetzt ist.
13/2026 | Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung
gem. §17 SächsVermKatGDVO
des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs UWE Petschinka
An den nachfolgend genannten Flurstücken wurden Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung bestimmt und abgemarkt:
Gemeinde: Freiberg
Gemarkung: Kleinwaltersdorf
Flurstück: 741, 743/12, 743/13
Allen betroffenen Eigentümer und Inhabern grundstückseigentümergleicher Rechte der oben genannten Flurstücke werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.
Folgende Amtshandlungen an den Grenzen der Flurstücke wurden vorgenommen:
- Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung, Vorweisung von Grenzpunkten, Abmarkung von Grenzpunkten
Rechtsgrundlage für die Amtshandlungen ist das Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist. Die Frist der Offenlegung beträgt einen Monat. Die Ergebnisse der Grenzbestimmungen und Abmarkungen gelten sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.
Die Ergebnisse liegen ab dem 06.02.2026 bis zum 05.03.2026 (Ende der Offenlegungsfrist) Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr in meinem Amtssitz in Döbeln, Bahnhofstraße 41 zur Einsichtnahme bereit. Aus Gründen der Terminkoordinierung ist eine vorherige Terminabsprache ausdrücklich erwünscht. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 03431 / 617 938 zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die offengelegten Ergebnisse der Grenzwiederherstellung, Grenzfeststellung, Vorweisung von Grenzpunkten sowie der Abmarkung von Grenzpunkten kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in meinem Amtssitz, Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Monatsfrist beim Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN), Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden, eingeht.
Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Bahnhofstraße 41
04720 Döbeln
Tel. 03431 / 617938
vb-petschinka@gmx.de
www.vermessung-petschinka.de
Döbeln, 02.02.2026
gez. Dipl.-Ing. (FH) Uwe Petschinka