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Sachsen vereinfacht die Antragstellung für das Programm "Regionales Wachstum"
Mit der Förderrichtlinie Regionales Wachstum werden Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit ermöglicht.
Die überarbeitete Förderrichtlinie Regionales Wachstum ist am 28.06.2024 in Kraft getreten. Mit der Überarbeitung wurde das Förderverfahren vereinfacht. Unter anderem entfällt der Eigenanteil aus "echten" Eigenmitteln des Unternehmens in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtfinanzierung oder die Fördervoraussetzung "besondere Anstrengung". Zudem wurde der maximale Vorhabenszeitraum auf 36 Monate verlängert. In der Stadt Chemnitz wurde die Förderung für weitere Branchen geöffnet.
Neu: Prüfen Sie jetzt mit dem SAB-Quick-Check für das Förderprogramm Regionales Wachstum, ob Ihr geplantes Vorhaben die grundsätzlichen Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt.
Mehr dazu: SAB