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Stadt Freiberg senkt Hebesatz für Grundsteuer B
Die Stadt Freiberg senkt ab 1. Januar 2025 den Grundsteuerhebesatz deutlich. Für das Jahr 2024 beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke 460 Prozent. Künftig wird er bei 405 Prozent liegen. Das haben die Stadträte gestern Abend beschlossen. Grund für die neue Festlegung ist die Grundsteuerreform, mit welcher eine Neubewertung aller Grundstücke einhergeht. Das alte Bewertungsverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.
„Die Verwaltung möchte jeden Spielraum nutzen, den Hebesatz für die Freiberger Bürger und die Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Wir sind in der finanziellen Lage, den Hebesatz abzusenken, andere Kommunen Mittelsachsens müssen dagegen erhöhen“, sagte Oberbürgermeister Sven Krüger.
Die Stadt Freiberg hatte sich verpflichtet, die Grundsteuerreform nicht dafür zu nutzen, um die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer zu erhöhen. Verankert ist dies im Stadtratsbeschluss vom 1. Februar 2024. Der Ansatz war, mit der Grundsteuer ungefähr die gleichen Einnahmen zu erzielen wie bisher. 2024 hat die Stadt Freiberg rund 4,6 Millionen Euro eingenommen. Die Grundsteuer A als auch die Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Hebesatz multipliziert mit dem grundstücksindividuellen Messbetrag. Sie ist nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle für die Stadt und kommt den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugute. Mit den Einnahmen wird unter anderem die kommunale Infrastruktur finanziert, beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen sowie der kommunale Winterdienst oder Straßen.
Ab Januar 2025 tritt die neue Grundsteuerreform bundesweit in Kraft. Die Stadt Freiberg möchte die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer B konstant halten. Das bedeutet aber nicht, dass die Grundsteuer für jeden einzelnen Grundstückseigentümer nach der neuen Bewertung gleich bleibt.