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Stadtrat hat entschieden: Freiberg bekommt einen Amtsverweser
Für die Zeit, in der der Oberbürgermeister sein Amt nicht ausüben kann, wird ein Amtsverweser eingesetzt. Dies hat der Freiberger Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am 1. Oktober mehrheitlich mit 22 Stimmen beschlossen. Die Fraktionen „Freie Wähler“ und „Bürger für Freiberg“ hatten den Antrag am 20. August 2026 eingebracht. Weitere Schritte werden bis zur nächsten Stadtratssitzung geklärt. Wer die Position des Amtsverwesers besetzt, entscheidet der Stadtrat. Der Amtsverweser muss vom Stadtrat mit der absoluten Mehrheit bestellt werden.
Der Amtsverweser ist Beamter auf Widerruf. Er übernimmt die Leitung der Stadtverwaltung und vertritt die Stadt nach außen.
Zugleich sprach sich der Stadtrat in seiner Sitzung dafür aus, die Stelle eines zweiten Beigeordneten nicht zu besetzen. Sie soll bis zur Neuwahl eines Oberbürgermeisters oder bis zu einer Rückkehr des derzeitigen Oberbürgermeisters unbesetzt bleiben. Auch dieser Beschluss wurde mehrheitlich gefasst.
Den Vorschlag der Stadtverwaltung, künftig einen Dezernenten für Verwaltung und Finanzen einzusetzen, hat der Stadtrat in einem weiteren Beschluss mehrheitlich abgelehnt. Mit dem Vorschlag sollte vor allem sichergestellt werden, Verantwortlichkeiten klar zu bündeln und die fachliche Arbeit in der Stadtverwaltung auch bei einer länger andauernden Verhinderung des Oberbürgermeisters zuverlässig weiterzuführen. Ein Dezernent wäre Beschäftigter der Stadt und dem Oberbürgermeister gegenüber weisungsgebunden gewesen. Mit der Ablehnung des Vorschlags bleibt es bei der bestehenden Organisationsstruktur der Stadtverwaltung.
