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Verwechslungsgefahr: Unterschiedliche Wahlbenachrichtigungen für Landrats- und Bundestagswahl
Innerhalb weniger Wochen finden in Freiberg sowohl die Landratswahl (26. Januar) und die Bundestagswahl (23. Februar) statt. Während die Wahlbenachrichtigungen für die Landratswahl bereits versendet sind, beginnt dies nun dieser Tage auch für die Bundestagswahl. Sie sollen den rund 31.000 wahlberechtigten Freibergern bis Anfang kommenden Monats zugestellt sein.
Alle Freiberger werden gebeten, darauf zu achten, bei den bevorstehenden Wahlen jeweils die richtige Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Dieser Hinweis gilt auch fürs Beantragen der Briefwahlunterlagen.
Bis heute haben für die Landratswahl bereits 4.870 von rund 31.000 wahlberechtigten Freibergern ihre Briefwahlunterlagen angefordert. Für die Bundestagswahl können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Anfang Februar ausgestellt werden. Momentan liegen dafür noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, wie bsw. die Stimmzettel.
Sollte für die Landratswahl ein zweiter Wahlgang notwendig werden, findet dieser zusammen mit der Bundestagswahl am 23. Februar statt. Dann wären sowohl die Wahlbenachrichtigung zur Landratswahl wie auch die zur Bundestagswahl mitzubringen.
Insgesamt werden in der Stadt Freiberg erneut mehr als 250 städtische Bedienstete und ehrenamtliche Helfer dafür sorgen, dass die Wahlen ordnungsgemäß ablaufen.
Die Wahlergebnisse werden noch am Wahlabend auf www.freiberg.de veröffentlicht. Hier werden die Ergebnisse sofort nach den Meldungen aus den Wahllokalen eingestellt. Mit ersten Zahlen wird ab 18.30 Uhr gerechnet.
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros zur Landratswahl
der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24 (Rathaus), 1. Obergeschoss, Ratssaal
Montag 9 bis 16 Uhr
Dienstag 9 bis 18 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
Freitag, 24. Januar 9 bis 16 Uhr
Am Sonnabend, 25. Januar, und am Wahlsonntag hat das Briefwahlbüro nur noch für Sonderfälle wie bspw. eine plötzliche Erkrankung geöffnet.