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Was im Park erlaubt ist – und was nicht!
Stadt ergänzt Benutzungsordnung in städtischen Parks und auf öffentlichen Grünflächen für mehr Sauberkeit und Sicherheit der Besucher
Der Stadtrat hat die Benutzungsordnung für die städtischen Parkanlagen und öffentlichen Grünflächen überarbeitet und an mehreren Stellen ergänzt. Der Beschluss fiel mehrheitlich aus. Ziel der Änderungen ist es, die Nutzung der Anlagen klarer zu regeln und den Schutz der Grünflächen sowie die Sicherheit der Besucher zu verbessern. Mit den Änderungen werden die Regeln präzisiert und an das veränderte Mobilitäts- und Freizeitverhalten, angepasst.
Neu in die Benutzungsordnung aufgenommen wurden der Park Johannisfriedhof sowie die Grünfläche Am Mühlteich. Für Veranstaltungen (Kundgebungen, Feste, Hochzeiten), Werbeaufsteller, ortsveränderliche Anlagen sowie Handel treiben oder das Anbieten von Dienstleistungen in Parkanlagen ist künftig grundsätzlich eine Genehmigung der Stadt erforderlich. Anträge müssen spätestens vier Wochen vor der geplanten Nutzung eingereicht werden.
Außerdem ist das Befahren der Parkanlagen mit Fahrrädern, E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern nur noch auf den dafür vorgesehenen Wegen und Plätzen erlaubt. Zudem gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h. Kinder und Fußgänger haben jederzeit Vorrang. Es ist verboten, mit motorisierten Kraftfahrzeugen in den Parkanlagen zu fahren oder diese Fahrzeuge dort abzustellen. Ausgenommen sind u.a. Fahrzeuge der Polizei und Rettungsdienste, für die Pflege der Anlagen oder Elektrorollstühle. Das Starten, Landen und Betreiben von unbemannten Flugkörpern wie Drohnen und Modellflugzeugen in den Parkanlagen und öffentlichen Grünflächen ist künftig verboten.
Verstöße gegen die neuen Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
