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Weihnachtsfrieden in der Stadt
Keine Bescheide zu den Feiertagen, aber keine knöllchenfreie Zeit: Der Weihnachtsfrieden gilt in der Universitätsstadt Freiberg seit dem 15. Dezember dieses Jahres bis einschließlich 4. Januar 2026.
In dieser Zeit wird das Bauaufsichtsamt (Zwangs- und Bußgelder) keine Bescheide versenden. Es gilt jedoch: Bei unmittelbarer Gefahr wird das Amt einschreiten. Die Kämmerei verschickt vom 20. Dezember bis einschließlich 4. Januar 2026 keine Schreiben.
Auch das Ordnungsamt bewahrt den Weihnachtsfrieden, was aber nicht gleich heißt, dass es eine knöllchenfreie Zeit wird. Der Stadtordnungsdienst ist weiterhin unterwegs und kontrolliert sämtliche Bereiche und achtet unter anderem darauf, dass die Polizeiverordnung – und damit auch der Weihnachtsfrieden in der Stadt – eingehalten wird. Bescheide versendet das Ordnungsamt in dieser Zeit nur zur Abwendung unmittelbarer Gefahren und Bußgeldbescheide nur im Einzelfall, um Verjährung zu vermeiden. Verwarnungen werden erst nach dem Weihnachtsfrieden versendet.
