Einsicht eines Adoptivkindes in Personenstandsunterlagen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Kind adoptiert wurden, können Sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres Ihre Personenstandsunterlagen beim Standesamt einsehen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)
Frau Ina Werzner
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: +49 3731 273 733
E-Mail: Standesamt@freiberg.de
Öffnungszeiten
Standesamt
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus
Notwendigkeiten
Erforderliche Unterlagen
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- § 61 Personenstandsgesetz (PStG) – Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG) – Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
- § 63 Personenstandsgesetz (PStG) – Benutzung in besonderen Fällen
- § 64 Personenstandsgesetz (PStG) – Sperrvermerke
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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