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Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern

Allgemeine Informationen

Antrag auf Ausstellung von Personenstandsurkunden nach § 55 Personenstandsgesetz / PStG, beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch. Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.

Urkunden können auch online beantragt werden.

Amt24 - Servicekonto: Geburtenregister, beglaubigten Ausdruck anfordern

Kontakt und Öffnungszeiten

Standesamt (Sachgebiet Personenstandswesen)

Frau Ina Werzner

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Standesamt

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden im Rathaus
Aufzüge: vorhanden im Rathaus

Verfahrensablauf

Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. [...]

  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Wichtiger Hinweis: Auf Grund neuer gesetzlicher Regelungen können ab sofort Urkunden erst ausgestellt werden, wenn der Eintrag im elektronischen Personenstandsregister erfasst ist. Aus diesem Grund ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen; eine sofortige Aushändigung der Urkunde bei persönlicher Vorsprache kann in der Regel nicht gewährleistet werden. 
Wir bitten Sie daher, Urkunden möglichst über das Urkundenportal per e-mail oder schriftlich zu beantragen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch, per e-mail oder persönlich an uns.

Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

Beantragung per Post oder Telefax

Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.

  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    – Name, Vorname
    – Geburtsdatum und -ort
    – Name, Vorname der Eltern
    – wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. Manche Standesämter fordern die Gebühr auch im Voraus. Die Urkunde wird in diesen Fällen nach Zahlungseingang an Sie verschickt.

Notwendigkeiten

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Hinweis: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Fristen

Kosten

Die Gebühr für einen beglaubigten Registerausdruck beträgt 15 €.

Für jede weitere Urkunde, die in einem Arbeitsgang hergestellt wird, sind 7 € zu entrichten.

 

Sonstiges

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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